Mit dem Inkrafttreten der EU-Datenschutzverordnung (DSGVO) bei der DENIC stehen die staatlichen Medienbehörden auf der Tagesordnung. Mit Inkrafttreten der Regelung am 24. Juni werden die für die Überwachung von telemedialen Diensten verantwortlichen Stellen bei der Identifizierung der Domaininhaber einige Abstecher in Kauf nehmen müssen. Uwe Conradt, Leiter der saarlaendischen Medienanstalt, sagte, der Wegfall der Whois-Daten sei eine Herausforderung fuer seine Behoerde.
Seit 20 Jahren sammelt die Internetadministration ICANN-Daten über Domaininhaber. Bei Beanstandungen vergleicht die zuständige Stelle derzeit das eventuell bestehende Aufdruck mit den publizierten Whois-Angaben und stellt einen Antrag auf Umzug des Einwohnerregisters. Sollte der Halter nicht erreichbar sein, kann die zuständige Stelle auch die Streichung durch die DENIC anordnen.
"Pro Jahr werden von der saarländischen Medienanstalt (Landesmedienanstalt Saarland) etwa 10 bis 20 Anträge an die DENIC gerichtet, um Anbieter zu registrieren, bei denen ein Verstoß gegen das Urheberrecht vorliegt", informiert uns Conradt. Verzichtet der Domaininhaber auf ein Abdruck en, das für die reine "persönliche" oder "familiäre" Verwendung gesetzlich zulässig ist, haben die Überwachungsbehörden zukünftig nur noch eine "unpersönliche" E-Mail-Adresse als Untersuchungsansatz.
Damit wird der Betreiber hinter dem "operativen Kontakt" zum ersten Ansprechpartner für die Abfrage der Inhaber. Selbst dann, so Conradt, weiß die betreffende Medieninstitution nur, ob sie oder eine andere Medieninstitution verantwortlich ist. Grundsätzlich ist Conradt der Meinung, dass sich die DENIC als Anbieterin einer Dienstleistung von "herausragender gesellschaftlicher Bedeutung" nicht ohne weiteres ihrer Aufgabe entziehen kann.
Die saarländische Medienaufsicht hatte sich zu Jahresbeginn gerade erst an die Frankfurter Registrierungsstelle der DENIC gewandt, um sie zu bitten, sich bei der Domainregistrierung nicht auf die Daten der Registrierstellen zu stützen. Es sollte stattdessen die Daten des Domaininhabers selbst auf ihre Richtigkeit überprüfen. Alternativ könnte die Erweiterung der Abdruckpflicht in Betracht gezogen werden, so Conradt.
Zunächst aber wollen die Medieninstitutionen nun mit einer Vielzahl von Fragen an die DENIC heran. Die Tatsache, dass im Zuge der Implementierung der DSGVO.saarland, die unmittelbar vor der Tür liegt, und rund 1000 weitere Top-Level-Domains zukünftig weniger Whois-Daten bieten können, hat sich noch nicht durchgesetzt.