Oberstes Anliegen der Invaliditätsversicherung ist es, Menschen mit Behinderungen so weit zu befördern, dass sie ihren Unterhalt ganz oder zum Teil selbstständig verdienen und ein größtmögliches Maß an Unabhängigkeit erreichen können (Integration vor der Pensionierung). Als pflichtversichert mit IV gilt in der Regel jede Person, die in der Schweiz lebt oder arbeitet.
In der Schweiz und in EU- oder EFTA-Ländern, die ausserhalb der EU oder EFTA-Länder leben, kann man sich unter bestimmten Bedingungen mit IV absichern. Versichert sind Personen, die aufgrund von Gesundheitsschäden in ihrer beruflichen Tätigkeit oder in ihrem früheren Verantwortungsbereich ganz oder zum Teil eingeschrumpft sind, haben ein Anrecht auf IV-Leistungen.
Diese Gesundheitsschäden können dauerhaft oder mindestens dauerhaft sein. Versicherungsnehmer unter 20 Jahren können auch IV-Leistungen beziehen, wenn die Gesundheitsschäden ihre Arbeitsfähigkeit gefährden können. Dabei ist es unerheblich, ob die Gesundheitsschäden physischer, psychologischer oder mentaler Art sind, ob sie bei der Entbindung entstanden sind oder ob sie auf eine Erkrankung oder einen Unfall zurückzuführen sind.
Anfang der 1990er Jahre wurden die IV-Stellen mit der dritten Revision der IVG geschaffen. Diese fördern die professionelle Integration von Menschen mit Gesundheitsproblemen. Diese legen die Entschädigungshöhe fest, auf die eine versicherte Personen aufgrund ihrer sogenannten Ohnmacht Anspruch hat. Bei den IV-Stellen handelt es sich um öffentlich-rechtliche Einrichtungen. Sie sind für ihre Einrichtung verantwortlich, weshalb die Gestaltung der IV-Stellen von Land zu Land unterschiedlich ist.
Ansonsten wende dich einfach auf direktem Weg an die Zentralversicherungsanstalt Basel-Landschaft (siehe unten). Die Meldeformulare für Zusatzleistungen, AHV-Renten, IV und Krankenversicherungsprämienvergünstigungen (Zuwanderung aus einem anderen Land oder aus dem Ausland) erhalten die Bewohner bei der AHV-Geschäftsstelle. Der Vorgang wird von der Sozialversicherung Baselland durchgeführt. Detaillierte Angaben und Kalkulationen erhalten Sie bei der zuständigen Stelle der Sozialversicherung.
Selbständige können sich auch unmittelbar an die Sozialversicherungsträger werden.
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