Aber wer steht dahinter und wie kommt es, dass Drittprovider nach dem Versenden einer kleinen SMS über ihren eigenen Mobilfunkprovider schlicht weg Gelder einfordern können und dieser diese dann vom Kundenkonto abholt? Unternehmen wie CloudCover Mobil, BA Bound oder die NetMobil AG mit Hauptsitz in Rumänien, dem US-Bundesstaat Kalifornien, der Schweiz oder auch Deutschland, die die Strecke als Drittprovider benutzen, um Mobilkunden ein Abonnement anzubieten und das Geldbeträge über Netzwerkbetreiber wie Vodafone, Telefónica Deutschland oder die Dt. Telekom vom vermeintlichen Teilnehmer zu beziehen.
Die Inhalte des Premium-Dienstes sind weitgehend unerheblich, dabei geht es oft um so genannte Unterhaltungspakete, die an einem Ort im Netz abgeschlossen werden und mit dem Mobilfunkvertrag mitbenutzt werden. Der Drittanbieter berechnet dem Benutzer ein abgemeldetes Abonnement und informiert den Benutzer per SMS auf dem Mobiltelefon. In der Regel beinhaltet die SMS des Fremdanbieters eine Rufnummer oder Telefonhotline und einen Verweis auf eine Internetseite, auf der Sie weitere Informationen finden können.
Die Abonnementfalle kann in der Regel sowohl per Telefon als auch per Mausklick verhältnismäßig leicht über das Mobiltelefon gelöscht werden. Wäre das Abonnement nicht gekündigt worden, wären jährlich über 360 EUR an Aufwendungen entstanden. Solch ein Berechnungsbeispiel kann in den Augen der Anwender der vergleichsweise kleinen einmaligen Zahlung von 6,99 EUR dazu beitragen, dass man auf weitere Arbeitsschritte verzichten muss, um sein Kapital zurÃ?
Zahlen Sie rasch, kündigen Sie die Abonnementfalle und das war's. Das Vorhaben des Fremdanbieters, Abonnements in großer Zahl per SMS zu versenden, ist dann sehr oft erfolgreich. Es wird geschätzt, dass die Mobilfunkbetreiber zwischen 30 und 50 % des Betrags, der durch Mobilfunkabonnements erwirtschaftet wird, einfordern werden, was erklärt, warum solche Drittbetreiber zugelassen sind.
Getreu dem Motto: Die Benutzer können immer noch rasch aufhören, und wenn sie einmal bezahlt haben, ist der entstandene Verlust sowieso nicht so groß. Aus der Abonnementfalle resultiert nun ein bedrohlicher Gerichtsstreit, dem mehrere Mahnschreiben vorangestellt sind. Der entsprechende Abonnementvertrag wurde jedoch nicht mit der Domoco Gesellschaft, sondern mit einem anderen Fremdanbieter zustandegebracht.
Daher müssen die Konsumenten herausfinden, mit wem der Kaufvertrag geschlossen wurde. Für Abfragen steht Ihnen wahlweise Domoco oder das Handy Payment Service Center (MPSC) zur Auswahl. Meistens werden in Fremdsprachen Wettbewerbe, erotische Ankündigungen oder ähnliches angekündigt und die Konsumenten werden für viel Aufwand in ein Telefongespräch einbezogen. Oftmals werden Drittanbieter kühner.
Bei den Abonnements, in die die Konsumenten mit dem Mobiltelefon einsteigen, wird oft nicht einmal ein Rückgabeservice für die zu zahlende Vergütung geboten. Als Beispiel sei der Abruf von Smileys für diverse Online-Botschafterdienste genannt, darunter WhatsApp: Drittanbieter boten hier angeblich lebhafte Smileys an, waren aber mit dem Service auf dem Mobiltelefon nicht vereinbar.
Damit wird mittelbar eingeräumt, dass man nicht die volle Verfügungsgewalt über Drittanbieter hat, die für noch oft ungeklärte Mobilfunkdienste Gebühren erheben. "â??Wir zwingen Dritte, ein von uns eigens fÃ?r diesen Zweck entwickelter Prozess zu verwenden, um die Ã?bersichtlichkeit fÃ?r den Auftraggeber zu gewÃ?hrleistenâ??, sagte ein Sprecher von Telefónica der Herausgeber.
So muss der Benutzer noch einmal explizit - z.B. per SMS - erklären, ob er einen Dienst am Mobiltelefon in Betrieb nimmt oder doch lieber wieder kündigt. "In verschiedenen Gremien werden Sie jedoch rasch auf Benutzer stoßen, die keine Bestätigungs-SMS über ihr Mobiltelefon senden mussten, um ein Abonnement zu erhalten.
Selbstverständlich können auch Drittanbieter ein solches Vorgehen für ihre Abonnements hier umgangen werden. Niemand sollte also für diese Dienstleistungen aufkommen. Es ist kein Zufall, dass die Verbraucher von ihrem Mobilfunkbetreiber nicht über Drittanbieter und ihre Abonnements unterrichtet werden. Viele Anwender wissen nicht, dass es Sperren von Drittanbietern gibt und berücksichtigen sie erst, wenn sie in eine Abonnementfalle geraten sind.
Eine Ursache für diese unzureichende Informationsstrategie im Hinblick auf eine Blockade durch Dritte ist wahrscheinlich die Tatsache, dass Mobilfunkbetreiber auch mit Abonnements Dritter Geld verdienen. Die Mobilfunkbetreiber sind in der Regel nicht in der Lage, diese zu nutzen. Die Mobilfunkbetreiber kaufen daher oft die Dienstleistungen vom Drittprovider und berechnen ihren Kundinnen und Kunden das Abonnement dann zu einem wesentlich höheren Kosten. Letztendlich erhalten Dritte und Mobilfunkbetreiber in der Regel den gleichen Anteil an den Mobilfunkabonnements, die der Kunde unbeabsichtigt abschließt und manchmal nicht wieder kündigt.
Eine Telekom-Sprecherin betont, dass es nicht toleriert wird, dass Verbraucher von Drittanbietern im Netz über eine Abonnementfalle ausgeplündert werden. Aber auch das Stichwort "kaufen" auf dem Bestellbutton im Netz ist nach einem Beschluss des Landgerichts Köln nicht mehr ausreichend. Wenn ein solcher Knopf im Bestellprozess vollständig ausbleibt, kommt kein Kostenvertrag zustande.
Dies gilt auch für Drittanbieter und deren Abonnements, die in ihrem Abonnement keinen Bestätigungsbutton integriert haben und nicht tatsächlich ihrs sind. Er wird auf die hausinterne Infrastuktur weitergeleitet und muss dort die Reservierung eines Abonnements mit dem Button "Order payable" nachweisen. Erst dann wäre es möglich, Abonnements über die Mobilfunkrechnung der Telekom abzurechnen.
Damit soll eine versehentliche Bestellung eines Abonnements vermieden werden, z.B. durch Anklicken eines Werbefahne im Intranet. Auch Drittanbieter wie CloudCover Handy oder Netzmobile AG haben die Redakteure aufgefordert, sich zu äußern - ohne Ergebnis. Auf die Frage, wie man illegal oder fälschlicherweise eingezogenes Kapital zurückfordert oder wem exakt man eine unverzügliche Stornierung der Abonnementfalle erklären kann, gab es auch keine Antwort.
In der Regel sollten Sie sich per E-Mail über das Netz an den Drittanbieter wende und das Abonnement in schriftlicher Form beenden. Konsumentenschützer und Fachanwälte sind zum Teil auch der Ansicht, dass in vielen Faellen kein rechtsgültiger Vertragsabschluss zustande kam und daher nicht einmal mit den Abzockereien ausgehandelt werden sollte, um Gelder zurueckzufordern.
"Infolgedessen muss der Telekommunikationsanbieter a) dem Endverbraucher nachweisen, dass ein angebliches "Abonnement" zustande gekommen ist und b) auch das Abonnement nach § 812 BGB kündigen. Exklusiver Kontakt für den Endverbraucher ist nicht der Drittdienstleister, sondern der Anbieter. "Ein entsprechendes Musterschreiben für die Benachrichtigung einer Abfälligkeit findet sich in Bezug auf On-Line und ohne lange Wartezeit auf der Antispam-Homepage im Intranet.
Sobald Sie eine solche Abonnementfalle auf Ihrer Mobilfunkrechnung gefunden haben, müssen Sie schnell reagieren, um Ihr Abonnement zu beenden. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Auftraggeber die Abrechnung in schriftlicher Form oder nur elektronisch über das Netz, d.h. per E-Mail oder über die Service-Welt des Mobilfunkbetreibers erlangt. Die Kundin oder der Kund sollte sich unmittelbar an den Drittanbieter wenden und die Mobilfunkrechnung stornieren oder das Abonnement beenden.
Da jedoch in den meisten Fällen keine Informationen über das Widerspruchsrecht vom Drittanbieter im Voraus an den Auftraggeber übermittelt werden, erweist sich dies hier als vorteilhaft, da der Auftraggeber nun von einer längeren Widerspruchsfrist profitiert.
Der Mobilfunkbetreiber kann sich bis zu acht Kalenderwochen nach Zustellung der Rechnung über die Mobilfunkrechnung beschweren. Ein Einspruch gegen diesen Punkt ist in schriftlicher Form bei dem für ihn verantwortlichen Mobilfunkbetreiber zu erheben (Musterbrief der Verbraucherzentrale). Obwohl es auch möglich ist, ein Abonnement direkt über das Netz anzufechten und zu kündigen, kann der Konsument, wenn die Beschwerde per E-Mail mit Empfangsbestätigung versandt wird, sich vergewissern, dass der Postweg beim Adressaten angekommen ist.
Beschließt der Auftraggeber, die Reklamation über das Netz zu senden, ist auch darauf zu achten, dass die Post auch wirklich angekommen ist. Es ist jedoch fragwürdig, ob eine bloße Lektürebestätigung rechtlich ausreichend ist, um Abonnementfallen zu löschen. Für den Falle, dass der Mobilfunkbetreiber wie Telekom, Vodafone oder O2 auf den Widerspruch nur mit einem Standardbrief antwortet, in dem der Verbraucher dann z.B. an eine andere Personen oder die Abonnementfalle oder deren Belastung als legitim klassifiziert wird, sollten weitere Maßnahmen durch den Verbraucher ergriffen werden.
Bei jedem falsch geschlossenen Kontrakt, bei dem manchmal viel Geldbeträge gesammelt wurden, lohnt sich Sturheit; im Zweifelsfall leistet die Konsumentenberatungsstelle auch Hilfe, um fehlerfrei zu stornieren. Hinweis 2: Wie erhalte ich mein Geldbetrag zurück? Aber an wen sollten Sie sich richten, wenn Sie Ihr Abonnement beendet haben und Ihr Guthaben für die erste Belastung aus einem illegal geschlossenen Mietvertrag wieder einfordern wollen?
Dem Netzwerkbetreiber oder seinem Mobilfunkbetreiber, der das Geldbetrag über die Mobilfunkrechnung einzieht? Dem Drittdienstleister, der sich oft im Auslande befindet, oder dem Vermittler, der sich zwischen Netzwerkbetreibern und Fremdanbietern befindet und für die Geschäfte verantwortlich ist? Eins ist klar: Niemand sollte lange auf die Rückforderung von Geldern zögern. Zuerst sollten Sie sich sowohl mit Ihrem Mobilfunkbetreiber als auch mit dem externen Anbieter in Verbindung setzen und Ihr Guthaben für die falsch abgerechneten Abonnements zurückfordern.
Oft gibt der Mobilfunkbetreiber nach und bezahlt das Geldbetrag zurück - "als Geste des guten Willens", wie es oft genannt wird. Sollten Sie auf der Mobilfunkrechnung nur sehen, dass Sie unter dem Menüpunkt "Dienste anderer Anbieter" eine Stelle wie ein aktuelles Abonnement haben und damit nicht übereinstimmen, sollten Sie die Belastung bei der Hausbank umkehren und den Betreiber darüber in Kenntnis setzen, dass Sie den Rechnungssaldo um den beanstandeten Teil reduzieren.
Allerdings ist dieser Arbeitsschritt der Mobilfunkbetreiber nicht legal. Ob am PC, Notebook, Smartphone oder Tablett - wer im Netz ist, sollte immer wachsam sein. Wenn Sie auf korrespondierende Internetseiten gelangen, die an Drittanbieter weitergeleitet werden, reicht ein Mausklick auf "Ok" oder "Weiter", um in eine weitere Abonnementfalle im Int. zu gelangen.
Danach ist es wieder nötig, das Abonnement oder den dazugehörigen Kontrakt zu stornieren, um kein Kapital aus dem Blickfeld zu werfen. Wenn Sie in die Abonnementfalle geraten sind und dies in der Folgezeit vermeiden möchten, können Sie beim Anbieter eine Sperre eines Drittanbieters errichten. "Die Telekom, die auch für ihre eigene Rabatttochter Congstar steht, und die Firma Wodafone und ihre Tochtergesellschaft Otelo sind ebenfalls der Ansicht, dass ein automatisches Sperrsystem eines Drittanbieters den Verbrauchern den Zugriff auf "nützliche" Dienste verwehrt, die zum Teil auf Abonnementbasis fakturiert werden.
Als Lösungsansatz schlaegt der Verbraucherschutzbund vor, dass ein Kaufvertrag nur auf der Basis einer vom Konsumenten selbst zurueckgesandten Bestaetigungs-SMS zustande kommt, so dass der Anbieter nicht vorab abrechnen darf. Darüber hinaus gibt es genügend Möglichkeiten zur Rechnungsstellung über die Mobilfunkrechnung, so der Pressesprecher der Verbraucherzentrale: "Es gibt andere Zahlungsmöglichkeiten, zum Beispiel über Micropayment-Services, bei denen der Konsument mehr Einfluss auf die Zahlungsabwicklung hat als bei der WAP-Rechnung.
Wenn namhafte Provider mit WAP-Abrechnung auskommen, können diese Services in der Regel nicht mehr auf dem Mobiltelefon genutzt werden. So können z. B. Kundinnen und Kunden, die ihr Fahrschein für den ÖPNV über das Mobilfunknetz erwerben und auf ihrem Mobiltelefon aufbewahren, den vertraglich vereinbarten Service nach Einrichtung der Drittblockierung nicht mehr nutzen.
Daher ist klar, dass eine automatisierte Sperrung durch Dritte nachteilig wäre, aber dennoch von Auftrag zu Auftrag Sinn machen würde, um falsch eingezogenes Kapital durch Abzockerei zu absichern. Insbesondere sollten sie vor bösen Abonnementfallen im Netz und auf ihren für Mobilfunkdienste aktivierten Telefonen bewahrt werden, die auch hinter Anwendungen für Games oder sogenannten Premium-SMS stecken können, z.B. durch eine Sperrung durch Dritte.
Selbst eine Suche über Googel nach weiteren Infos zu den Einzelpositionen auf der Mobilfunkrechnung, die sie in der Regel nicht auslösen. Sobald das Guthaben auf der Prepaid-Karte weg ist, wird ein weiterer Betrag hinzugefügt - bis ein weiterer Abo-Fall in einer Applikation oder direkt über das Mobilfunknetz auftaucht. Die Gerüchte, dass mobiles Zahlen im ÖPNV aufgrund einer Drittblockade nicht mehr möglich ist, sind ein Klischee des Verbraucherschutzes: "Die heute in Deutschland gebräuchlichsten Ticketingsysteme fakturieren nicht über die Anbieter.
"Andere Anlagen würden zwar über die Mobilfunkrechnung fakturieren, aber auch nach der Registrierung eine Fakturierung über einen Finanzberater auslösen. Ein Blockiersystem eines Drittanbieters ist daher ein sehr effektives Mittel von Auftrag zu Auftrag und von Benutzer zu Benutzer, um sich vor rechtswidrig eingezogenen Geldern zu schützen. In diesem Fall ist es ein sehr effektives Mittel. Neben Hinweisen zum korrekten Kündigen einer Abonnementfalle im Netz enthält seine Website auch eine Firmenliste und eine Hotline, die kürzlich aufgrund einer angeblichen Vertrags- oder einer möglichen Abonnementfalle erschienen sind.
Frontlinedigital und Net Mobility AG, Mobiles Zahlungsverkehr Service Center AG (mobile-info. cc) und Eurowin Deutschland.