Der 16-jährige Junge Theodor soll unspezifizierte "Mehrwertdienste" der drei Drittprovider mit den trüben Bezeichnungen per Mobiltelefon genutzt haben. Basis überwies den Kunden an die drei Dritten: Das Einzige, was die Basis tut, ist, das gezahlte Kapital zu begleichen. Schließlich: Wenn der Kunde bei den Fremdanbietern nichts erreicht, hat seine Basis eine Guthabengutschrift "als Geste des guten Willens" angekündigt - 50 EUR.
Wo, um alles in der Welt, ist Stoney Ground? Das " Basisteam " erzählte ihm dann, wie er die drei Drittprovider ansprechen konnte: "Für American Mobile gab Base nur eine E-Mail-Adresse an, die nicht funktioniert hat. Bei Dragon Mobile war es eine Telefonhotline, eine E-Mail-Adresse und eine Postanschrift mit dem Ortsnamen Stoney Ground.
Auch die Auseinandersetzung mit solch zweifelhaften Unternehmen ist alles andere als eine gute Ausweg. Dritten ist es immer wieder gelungen, ein "Abonnement" unter den Teppich der Verbraucher zu drücken. Kurz gesagt: Sie wurden von den Mobilfunkunternehmen im Regenguss ausgelassen und an Drittanbieter weitergeleitet - sei es für einen einzelnen "Service" oder ein "Abonnement".
Häufig sind diese Unternehmen nicht in Deutschland ansässig und können von den Verbrauchern selbst kaum verklagt werden. Bereits 2006 hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass "der Teilnehmer-Netzbetreiber die Einwände des Auftraggebers gegen den Fremdanbieter geltend machen muss" (Az. III ZR 58/06). Klartext: Er ist der Ansprechpartner für den Auftraggeber.
Der Gerichtshof erster Instanz hat Base verboten, "gegen seine Abnehmer vorzugehen, dass sie sich für einen Kredit an den betreffenden Drittlieferanten richten müssten" (Sache Nr. 2 O 340/14). Stattdessen können die Kundinnen und Kunden Drittansprüchen "direkt" gegen den Mobilfunkbetreiber widersprechen. Gegen die Entscheidung legte Telefónica Germany, zu der auch die Markenzeichen Base und O2 zählen, Rechtsmittel ein.
Bei Einwänden " können sich unsere Kundinnen und Servicekunden an unseren Kundenservice wende. Wenn die Ansprüche gerechtfertigt sind, werden wir sie zurückerstatten", erklärt sie. Aber in diesem Jahr wurde der O2-Kunde Oliver Förster noch nach dem bisherigen Schema entlassen: Beschwerden können nur "gegen den Drittanbieter" eingereicht werden, schreibt O2. Mobilfunkunternehmen erwerben die Ansprüche Dritter.
"â??Die andere HÃ?lfte ist der Profit, den der Mobilfunkbetreiber erhÃ?lt. "Doch die Mobilfunkunternehmen selbst scheinen von der Tatsache beeinflusst zu werden, dass das Geschäft mit Drittprovidern nur dann langfristig funktionieren kann, wenn die Mobilfunkkunden darauf zählen können, dass sie nur für das zahlen müssen, was sie tatsächlich geordert haben. Mobilcom Debitel, Telefónica, Telekom und Wodafone haben die Clean Market Organisation ins Leben gerufen.
Die Drittanbieter müssen daher eine "einheitliche Zahlungsmaske" einrichten. Allen, die nichts geordert haben, gilt: Bezahlen Sie niemals unter keinen Umständen und erlauben Sie sich nicht, vom Mobilfunkanbieter mit Erinnerungen oder Drohungen an den Verbindungsblock unter Zugzwang gesetzt zu werden. Mobilfunkbetreiber wissen, dass es unter Dritten viele weiße Riesenschafe gibt. Allein im aktuellen Jahr habe Mobilcom Debitel "bisher rund 200 Services blockiert", so ein Pressesprecher.
Gleichwohl besagt eine "Market Guard Warnung" der Verbraucherschutzorganisation, dass die Verbraucherberatungsstelle gegenüber Mobilcom debitel "besonders negativ" ist. Telefónica verfügt wie Mobilcom Debitel auch über eine eigene "schwarze Liste" von zweifelhaften Drittanbietern. American Mobile Resources und Planeten Wireless Holdings sind ebenfalls auf dieser Liste. Aus diesem Grund hat die Basis Susanne Stolle später 45,96 EUR zurückerstattet. Auf der Dragon Mobile von Stoney Ground Base präsentierte sie sich dem Kunden gegenüber hart.
Sie haben Probleme mit Ihrem Mobilfunkbetreiber, weil er einem Dritten eine Rechnung gestellt hat - obwohl Sie nichts geordert haben und keinen Service bekommen haben? Lehnte er die Rückerstattung ab und bat Sie, sich selbst mit dem Dritten zu befassen?