Blacklist für Kinder

Schwarze Liste für Kinder

Gegenüber der Whitelist befindet sich eine Blacklist: Um bestimmte Internetseiten zu sperren, aktivieren Sie die Option "Internetseiten sperren (Blacklist)". Gegenüber der Whitelist befindet sich eine Blacklist: Das gilt auch für Kinder und Jugendliche. Fetischbox: Das ist die Pornoblacklist. Egal ob Pornografie, Gewalttätigkeit oder Rechtsextremismus: Im Netz ist alles zu finden - auch viele dubiose und jugendgefährdende Sites. Aber die Fritz!

Box stoppt den Inhalt von YouPorn, Redtube & Co. rasch. Sie erfahren, wie Sie ganz leicht einzelne Webseiten blockieren können. Um die Fritz!Box zu sichern, gibt es mehrere Möglichkeiten:

Hierzu müssen Sie jedoch zunächst im Abschnitt "Internet/Filter" der Web-GUI Zugriffsprofile einrichten. Sie können diese Protokolle dann spezifischen Vorrichtungen in Ihrem Netz zuordnen, z. B. dem Tablett Ihres Untergeordneten. Haben Sie dagegen einen Windows-PC oder ein Windows-Laptop, über den sich Ihr untergeordneter Benutzer mit dem Netz verbindet, können Sie dafür ein Windows-Benutzerkonto erstellen und gewisse Rechte einrichten.

Das ist nicht viel Mühe, denn AVM stellt dafür die kostenfreie Version FRITZ!Box Parental Control zur Verfügung, die es in kürzester Zeit durchführt. Sie können im neuen Benutzerprofil eine Positivliste erstellen, so dass Ihr Kinde nur besonders genehmigte Websites aufrufen kann - diese können dann mit einer Zeitkontrolle kombiniert werden. Dein Kindskind kann dann nur zu den angegebenen Zeitpunkten auf das Netzwerk zugreifen.

Die Gegenseite der Positivliste ist eine schwarze Liste: Lediglich die Webseiten, die das Kleinkind explizit nicht aufrufen darf, werden hier eingegeben. Außerdem können Sie das BPjM-Modul auch in der Fritz!Box auslösen. Auch hier werden minderjährige Websites mit Unterstützung einer Blacklist blockiert, die die Bundesfachstelle für medienschädigende Maßnahmen immer auf dem neuesten Stand halten.

Das Zugriffsprofil bietet Ihnen als drittes Sicherheitsmerkmal auch die Option, Netzanwendungen zu blockieren - z.B. um zu vermeiden, dass Ihr Kindprozess den Download von Inhalten aus dem Netz über Wildbach oder von einem FTP-Server verhindert. Weitere Informationen zum Themenbereich "Fritz!Box Kindersicherung" finden Sie auch im obigen Demo.

Schutz von Minderjährigen im Internet: Das können die Mütter und Väter tun

Besonders stark sind Kinder und junge Menschen im Netz bedroht. Es gibt zwar den Zwischenstaatsvertrag über den Schutz von Minderjährigen in den Medien (JMStV) und die KJM - aber wer seine Nachkommen wirklich gut beschützen will, muss auch handeln. Diese Übersicht verdeutlicht, welche Chancen wir als Erziehungsberechtigte haben, unsere Kinder vor den Schattenseiten des Netzes und nicht vor altersgemäßen Angeboten zu warnen!

Der Schutz von Minderjährigen im Netz hat zwei wesentliche Aspekte: Sex-Seiten, Glücksspiel, teures Abonnement - Kinder haben sich bei Online-Angeboten, die nicht für sie gedacht sind und nicht passen, rasch vom Weg abgewandt. Das unkontrollierte Surfen ist bis zu einem bestimmten Lebensalter kein praktikabler Weg. Web-Router wie die weit verbreitete Befritzbox ermöglichen es, online-fähige Endgeräte im Heimnetzwerk mit so genannten Blacklisten zu versehen:

Neben selbst erstellten Sperrlisten arbeitet das Fritzbox-Modell mit der Jugendmedienschutzliste des Bundesfachausschusses für jugendgefährdende Medien e. V. (BPjM-Liste). Allerdings ist die Aufstellung mit 2000 bis 3000 Internetadressen sehr klar - es gibt wesentlich mehr Websites, die für Kinder nicht geeignet sind. Meistens sind es deutschsprachige Internetadressen, die von der FSK nicht genehmigt wurden und oft kinder- und jugendschädliche Angebote enthalten (Gewaltverherrlichung, etc.).

Die Verwendung eines Routers zum Schutz von Minderjährigen hat den Vorzug, dass er für jedes Internetgerät im Heimnetzwerk verwendet werden kann und keine weitere Software-Installation erfordert. Dabei kann die Blacklist selbst erweitert werden, allerdings nur von Hand: Webseiten, die von den Erziehern als Sperrzone für ihre Kinder deklariert werden sollen, müssen in der Regel per Handbedienung eingegeben werden. Darüber hinaus ist die Installation nicht ohne technologische Hindernisse - nur wer einen Internet-Router einrichten kann, sollte es sich trauen, dem Fräser einen Schutz für Minderjährige im Netz zu bieten.

Die Sicherung über den Kreuzschienenrouter wird aufgehoben, sobald sich ein Endgerät von außerhalb mit dem Heimnetzwerk verbindet. Die zweite Variante des Jugendschutzes im Netz ist eine Spezialsoftware. Auf der Vorrichtung des Babys ist ein Filtern wie "JusProg", "NetNanny", "Parental Control 2017" oder die Elternkontrollsoftware der Telekom eingerichtet - und schränkt den Zugang nur auf diese Vorrichtung ein.

Diese Sperrlisten können bei entsprechendem Aufwand einzeln erweitert werden. Die meisten Anwendungen wurden für ein spezielles Betriebsystem, wie beispielsweise Windows, erstellt und sind nicht auf Apples Laufwerken lauffähig (oder umgekehrt). Darüber hinaus ist ein solcher Schutz von Minderjährigen per Computersoftware mit verschiedenen Internetgeräten wie Smart TVs und Spielkonsolen überhaupt nicht möglich. Außerdem: Die Synchronisation der Daten mit anderen Endgeräten ist in der Praxis nicht möglich.

Für Tabletts oder Mobiltelefone gilt die für den Computer festgelegte Zeit- oder Zugangsbeschränkung nicht. Hinzu kommen hohe finanzielle Aufwendungen - namentlich für die Anschaffung der Hardware plus Lizenzaufwand für jedes einzelne Endgerät. Mit Hilfe von Public Relations können ganze Internetdomains gesperrt und damit für interessierte Augen von Kindern gesperrt werden. Die ganze Sache läuft wie eine telefonische Auskunftshilfe für das Intranet.

Für den Schutz von Minderjährigen über das Internet gibt es zwei Möglichkeiten: Der Kreuzschienenrouter muss rekonfiguriert werden - mit der IP-Adresse des Mailserver als zentraler DNS. Dies setzt ein bestimmtes technisches Wissen oder einen Redakteur voraus, der GreenDNS-fähig ist. Die IP-Adresse des Offenen-DNS-Servers wird für jedes zu sichernde Endgerät individuell eingestellt - eine technische Herausforderung, die je nach Betriebsystem des Gerätes sehr zeitaufwändig ist.

Alle mit dem Heimnetzwerk verbundenen Endgeräte werden dann an den Open DNS-Server und nicht an den DNS-Server weitergeleitet. Dann blockiert das Programm einige Domänen und gibt anstelle von gesperrten Webseiten nur noch Fehlermeldungen aus. Allerdings geht das Verfahren nur, wenn der jeweilige Dienstanbieter es zulässt. Weiterer Nachteil des Schutzes von Minderjährigen im Netz über OpenDNS: Wenn alle Endgeräte im Heimnetzwerk durch Router-Konfiguration gesichert sind, sind alle Familienangehörigen davon miteinbezogen.

Wenn jedes einzelne Haushaltsgerät separat eingestellt wird, sind neue Produkte nicht abgesichert und müssen separat abgesichert werden. Wenn also der Freundeskreis des Kindes sein Tablett mitbringt, sind alle Internet-Seiten damit zugänglich - auch die, die zuvor aufwändig über OPEN-DNS blockiert wurden. Nicht zuletzt ist es ein Cloud-Service, der alle Anforderungen erfüllt.

Schutz von Minderjährigen im Netz über individuelle Endgeräte, Webbrowser usw. Verschiedene Endgeräte, Webbrowser und Betriebsysteme haben eigene Funktionalitäten zum Schutz von Minderjährigen, die jedoch nur für das entsprechende Endgerät zutreffen - ob Smart TV, Spielkonsole, Windows-Betriebssystem oder Browserversion Chrome. Die einzelnen Funktionalitäten müssen alle individuell eingestellt werden. Es erfolgt keine Synchronisation, die Teilnehmer werden nicht erkannt.

Welcher Bereich blockiert wird, bestimmen die Erziehungsberechtigten anhand von vordefinierten Rubriken für den nationalen und globalen Raum, die einzeln erweitert werden können. Täglich aktualisierte Daten liefern die notwendige Aktualisierungsrate. Damit ist die kleine Box derzeit eine der besten und vielfältigsten Möglichkeiten für den sicheren Schutz von Kindern und Jugendlichen im Intranet.