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Beim Kündigen des Sunrise Mobilabonnements oder anderer Produkte sind nur wenige Punkte zu berücksichtigen. In eine sehr teure Abonnementfalle von classic mobile llc geriet mein Vater. Ab sofort gratis & in zwei Wochen Wählen Sie aus über 20.000 Angeboten und senden Sie Ihre Stornierung per Telefax, Post oder eingeschriebener Post ab. Als Nachweis liefern wir Ihnen dann das Übertragungsprotokoll für ein Telefax oder den Tracking-Code für einen eingeschriebenen Brief.

In diesem Fall können Sie uns Ihre Daten mitteilen. Mit Ihren anderen Aufträgen verpassen Sie keine Zeitspanne. Sie erhalten immer eine Mahnung und eine Anregung, ob Sie frühzeitig vor Ende einer Frist kündigen, ändern oder verlänger.

Das gibt Ihnen einerseits die nötige Vertrauenswürdigkeit und andererseits die Gewähr, dass Ihre Aufträge ohne Ihre Einwilligung nie wieder verlängert werden. Was auch immer Sie sich entscheiden, wir übernehmen für Sie die Beendigung, Änderung oder Aufstockung.

Objekt der Allgemeinen Geschäftsbedinungen (AGB)

Die vorliegenden Allgemeinen Bedingungen regelt das vertragliche Verhältnis zwischen der Telefónica Germany B. V. OHG mit dem Firmensitz: Georg-Brauchle-Ring 50, 80992 München, ("Telefónica Deutschland") und dem Auftraggeber für Prepaid-Mobilfunkdienste von Telefónica Deutschland ("Mobilfunkdienste"). Die Allgemeinen Verkaufsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, auch wenn Telefónica Germany diesen Bedingungen des Auftraggebers nicht ausdrÃ??cklich entgegensteht.

1 Der Erwerb der für die Mobilfunkdienste (SIM-Karte) kodierten Mobiltelefonkarte allein begründet keinen Anspruch auf die Nutzung von Mobilfunkdiensten (Vertrag) mit Telefónica Germany. Dazu ist ein separater Antrag auf Aktivierung der SIM-Karte durch den Auftraggeber erforderlich. Mit der Entgegennahme dieses Antrages kommt der Kaufvertrag zwischen Telefónica Germany und dem Auftraggeber nicht zustande.

Die Telefónica Germany kann den Kundenantrag auch durch Aktivieren der SIM-Karte oder durch Erbringung von Mobilfunkdiensten akzeptieren. Der Vertragsabschluss setzt die Erfüllung des sechzehnten Lebensjahrs des Auftraggebers voraus (bis zur Erfüllung des achtzehnten Lebensjahrs ist auch die Zustimmung des Rechtsvertreters erforderlich). Die Telefónica Germany kann den Vertragsabschluss aus wichtigem Anlass verweigern, z.B. wenn der Auftraggeber unzutreffende Informationen zur Verfügung stellt, seinen Verpflichtungen zur Mitwirkung an den von Telefónica Germany nach 111 TKG zu treffenden rechtlichen Legitimierungsmaßnahmen nicht nachgekommen ist oder wenn der begründete begründete Verdacht auf missbräuchliche Nutzung der Dienste durch den Auftraggeber vorliegt.

Die Telefónica Germany ist befugt, zum Zweck der Kreditprüfung die zur Vertragsabwicklung mit dem Dienstleister erhobenen Informationen (z.B. (Vertragsgegenstand, Bezeichnung, Adresse, E-Mail-Adresse, Zahlungsart und Bankverbindung) an die unter Punkt 5. aufgeführten Gesellschaften ("Auskunfteien") zu übertragen und Informationen von ihnen zu erteilen. Im Falle von Onlinebestellungen ist Telefónica Germany auch befugt, anhand der oben angeführten Angaben und einer Besucher-ID zu überprüfen, ob es Hinweise auf einen missbräuchlichen Gebrauch des für die Bestellungsabwicklung verwendeten Endgeräts (z.B. Bildschirm-Auflösung oder Betriebssystemversion) gibt, mit dem das Gerät mit einer bestimmten Eintrittswahrscheinlichkeit für weitere Bestellungsvorgänge erkannt werden kann.

Die Telefónica Germany ist darüber hinaus auch befugt, den Kreditagenturen aufgrund eines nicht konformen Handelns (z.B. Anspruchsbetrag nach Beendigung, Kartenmissbrauch) personenbezogene Nutzungsdaten zu überlassen. Die Kreditagenturen bewahren die Angaben auf, um den Kreditanstalten, Kreditkartengesellschaften, Leasinggesellschaften, Einzelhandelsgesellschaften, einschließlich Versandhandelsunternehmen und anderen Gesellschaften, die gewerblich an Verbraucher Gelder oder gewerbliche Kredite vergeben oder Telekommunikationsdienstleistungen mit Angaben zur Bonitätsbeurteilung von Verbrauchern erbringen, zur Verfügung zu können.

Nur wenn die Kreditagenturen ein begründetes Interessen an der Datenübertragung glaubwürdig nachweisen, machen sie die Informationen ihren Geschäftspartnern zugänglich. Telefónica Germany erhält auch Bonitätsauskünfte auf der Grundlage mathematisch-statistischer Methoden ("Score") von den unten aufgeführten Kreditauskunfteien. Der in einem Ergebnis zusammenfassende Forecast bezeichnet immer nur ein generelles Ausfallrisiko für Darlehensverträge mit ähnlichen Eigenschaften und ist keine Beurteilung der Kreditwürdigkeit eines bestimmten Auftraggebers.

Nähere Angaben zum SCHUFA-Verfahren finden Sie in einer BroschÃ?re, die die SCHUFA auf Anfrage zur VerfÃ?gung stellen kann. Die Telefónica Germany GmbH wird dem Auftraggeber einen Mobiltelefonanschluss zur Verfügungs stellen. Durch diese Mobilfunkverbindung kann der Verbraucher über ein Mobilfunkendgerät das Mobilnetz von Telefónica Germany zum Aufbau und Empfang von Sprach- und Datenübertragung verwenden.

Die Telefónica (O 2) hat das Recht, die Internetverbindung nach 24 Std. automatisch zu trennen. Der Nutzer darf Mobilnetze anderer Betreiber in Anspruch nehmen, wenn und soweit Telefónica Germany mit dem betreffenden Betreiber diesbezügliche Verträge abgeschlossen hat. Die Telefónica Germany wird alle angemessenen Maßnahmen ergreifen, um solche Störungen so schnell wie möglich zu beheben oder auf deren Behebung zuarbeiten.

Dies gilt auch für die Kosten, die Dritten durch die Verwendung der von ihr genehmigten Mobilfunkdienste entstehen. Allerdings erlischt der Vergütungsanspruch von Telefónica Germany gegen den Verbraucher, wenn der Verbraucher beweist, dass ihm die Benutzung der Mobilfunkdienste nicht zuzurechnen ist. Die Forderung erlischt auch, wenn Fakten die Vermutung begründen, dass Dritte die berechneten Verbindungsentgelte durch unberechtigte Änderungen an staatlichen Fernmeldenetzen beeinflußt haben, b) die Verbindungsentgelte bis zum Zeitpunkt des Eingangs der Benachrichtigung nach 5 angefallen sind.

c ) die ihm von Telefónica Germany zur Verfuegung gestellten PIN (Personal Identification Number) und PUK (Personal Unlocking Key) sowie sein persoenliches Kundenpasswort vertraulich zu behandeln und vor dem Zugang unbefugter Dritter zu schuetzen.

oder mit anderen Anschlüssen zu verbinden, es sei denn, die Umschaltung, Anrufumleitung oder die Verbindung wird mit Endgeräten durchgeführt, die mit SIM-Karten von Telefónica Germany oder des Mobilfunkbetreibers betrieben werden, über dessen Mobiltelefonnetz Telefónica Germany seine Mobilfunkdienste bereitstellt.

b), nicht für den Aufbau von dauerhaften Sprach- oder Datenübertragung im Sinn einer Mietleitung und nicht für den Aufbau von Anschlüssen, bei denen der Verbraucher oder ein Dritter aufgrund der Anschaltung oder der Verbindungsdauer Vergütungen oder andere Vermögenswirkungen empfängt oder erhalte. Bei Sprechverbindungen dürfen die vorgenannten Mobilfunkdienste nur für selbst ausgewählte Anschlüsse zur unmittelbaren Verständigung mit einem anderen Teilnehmenden und die Erzeugung und Versendung von SMS-Nachrichten nur durch eigene, manuelle Eingaben des Teilnehmers über das Terminalgerät verwendet werden; dabei dürfen automatische Prozeduren (z.B. Apps), die eine systemüberwachte Kommuni aktion mit einer großen Anzahl von Teil-nehmern ( "bulk SMS", Spam) erlauben, weder für die Erzeugung noch für den Versendungsprozess von SMS-Nachrichten verwendet werden.

Die Telefónica Germany ist gesetzlich zur Führung einer Kundenakte angehalten, in der unter anderem Telefonnummer, Vorname, Nachname, Wohnort und Geburtstag des Auftraggebers sowie Vertragsbeginn und -ende und weitere nach 111 TKG erforderliche Angaben hinterlegt sind. Darüber hinaus behÃ?lt sich Telefónica Germany das Recht vor, die E-Mail-Adresse des Kundinnen und Kunde zum Zweck der Pflege des ArbeitsverhÃ?ltnisses zu nutzen.

Bei Telefónica Germany wird sich der Auftraggeber mit den in Abs. 1 bezeichneten Angaben anmelden und sich auf Verlangen im Zuge eines von Telefónica Germany nach § 111 TKG durchgeführten Legitimationsverfahrens ausweisen. Die Telefónica Germany ist befugt, ihre vertragsgegenständlichen Dienstleistungen so lange zurückzustellen, bis der Auftraggeber Telefónica Germany die in Abschnitt 6.1 aufgeführten Angaben korrekt und vollständig zur Verfügung gestellt und seine Authentizität bewiesen hat.

6.4 Der Auftraggeber kann die SIM-Karte im Zuge des Eigentümerwechsels für die Benutzung von Mobilfunkdiensten auf Dauer an einen Dritten übertragen. Die Kundin oder der Kundin hat dafür zu sorgen, dass sich der Dritte gemäß dem Eigentümerwechselprozess bei Telefónica Germany ordnungsgemäss anmeldet und an einem von Telefónica Germany gemäß 111 TKG durchgeführten Legalisierungsprozess teilnimmt. an ("siehe Abschnitt 6.2").

Ungeachtet der Klausel 5.1 c ist der Auftraggeber in diesem Falle befugt, die von Telefónica Germany zur Verfuegung gestellten PIN, PUK und sein pers. Kundenpasswort an den Dritten weiterzugeben. Nach Vertragsabschluss wird Telefónica Germany für den Auftraggeber ein Kreditkonto einrichten. Um die Mobilfunkdienste in Anspruch nehmen zu können, muss der Auftraggeber ein Gutschriftguthaben auf sein Konto überweisen.

Für die Nutzung der Mobilfunkdienste von Telefónica Germany sind die zum Vertragsabschluss geltenden Tarife maßgebend. Ist mit dem Auftraggeber eine Belastung der Gutschrift per Bankeinzug vereinbaren worden, wird der Auftraggeber bei der Inbetriebnahme der Einmal- oder Monatslastschrift über Betrag und Uhrzeit der entsprechenden Bankeinzug mitgeteilt. Bei Nichteinlösung der Abbuchung kann Telefónica eine Pauschale nach Maßgabe der Tarifliste verlangen, soweit der Auftraggeber dies zu verantworten hat.

Es steht dem Auftraggeber frei nachzuweisen, dass die Aufwendungen nicht oder nicht in der geforderten Größenordnung angefallen sind. Wird auf seinem Debitorenkonto durch vom Debitor zu vertretende Retourenlastschriften oder durch die Rückbuchung von Lastschriften auf Wunsch des Kreditnehmers ein Negativsaldo ausgewiesen, so hat der Debitor diesen sofort aufzulösen.

6. Die Gebühren für die Inanspruchnahme mobiler Kommunikationsdienste werden dem Gutschriftskonto belastet. Entgeltpflichtige Anrufe aus dem Mobilfunk des Auftraggebers und Anrufe im Inland sind nur möglich, solange das Kreditguthaben auf dem Kreditkonto des Auftraggebers nicht vollständig genutzt ist. Die Verbindung wird beendet, sobald das Kundenguthaben auf seinem Konto aufgebraucht ist.

Bei Telefónica Germany kann der Auftraggeber das Kreditguthaben überprüfen. Auf ein vom Auftraggeber anzugebendes Konto wird auf Verlangen (in Textform) des Auftraggebers ein positives Konto auf dem Gutschriftskonto bei Vertragsbeendigung ausbezahlt. Davon abgesehen sind die von Telefónica Germany zur Verfuegung gestellten Gutschriften wie Startboni und Boni.

Auf dem am Ende des Vertrags bestehenden Guthaben konto gemäß Ziff. 7.5 wird dem Auftraggeber ein negatives Guthaben separat in Rechnung gestellt. Das Guthaben wird dem Auftraggeber in der Regel in Rechnung gestellt. Das Guthaben wird auf dem Konto gemäß Ziff. 7.5 ausgewiesen. Werden auf Verlangen des Auftraggebers oder auf Verlangen des Auftraggebers aus produktionstechnischen oder auf Verlangen keine Verkehrsinformationen erfasst oder werden die gespeicherten Informationen auf Verlangen des Auftraggebers oder ohne Widerspruch, nach Ablauf der Widerspruchsfrist oder aufgrund gesetzlicher Bestimmungen vernichtet, so ist Telefónica Germany weder zur Nachweisführung der angebotenen Anschlussleistungen noch zur Information über die einzelnen Anschlüsse verpflichtet.

Im Auftrag macht Telefónica Germany besonders auf die Konsequenzen eines Verzichts auf die Datenspeicherung oder Datenlöschung aufmerksam. Die erwartete Zeit bis zur Aktivierung der SIM-Karte ist bis zu 24 Std. ab Anmeldung des Nutzers gemäß Abschnitt 5. 2 und Angabe der Rufnummer zur Aktivierung der HMI.

Für die Benützung der mobilen Dienste erwirbt der Nutzer ein nichtübertragbares, nicht exklusives und nicht sublizenzierbares Recht zur Benützung der auf der SIM-Karte befindli. Alle anderen Rechte an der Steuersoftware liegen bei Telefónica Germany. Die Telefónica Germany kann die SIM-Karte aus wichtigen Gründen, z.B. aufgrund erforderlicher softwaretechnischer Änderungen, durch eine Ersatz-Karte ersetzen.

Die Übermittlung der Telefonnummer eines Verbrauchers von einem anderen Provider an Telefónica Germany ist möglich, nachdem der andere Provider die Telefonnummer zum Mitnehmen freigeschaltet hat. Die Telefónica Germany GmbH erinnert daran, dass ein bestehendes Vertragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und dem anderen Dienstleister durch die Übermittlung der Telefonnummer nicht berührt wird. 8. 2 Der Nutzer wird auf sein gesetzliches Recht aufmerksam gemacht, mit seiner im Netzwerk von Telefónica Germany eingerichteten Mobilfunknummer zu einem anderen Provider zu gehen, auch vor dem Ende der mit Telefónica Germany abgeschlossenen Vertraglaufzeit, wodurch eine maximal eintägige Lieferunterbrechung eintreten kann.

Möchte der Kundin oder dem Kunden dieses Recht eingeräumt werden, muss er Telefónica Germany von seinem Begehren nach Übermittlung der Telefonnummer unterrichten und den anderen Dienstleister anweisen, die Telefonnummer zu übernehmen. Telefónica Germany berechnet eine Gebühr gemäß der Tarifliste für die Überweisung der Telefonnummer, die dem Kreditkonto des Auftraggebers belastet wird. Eine Übertragbarkeit der Rufnummern ist daher nur möglich, wenn das Kreditkonto zum Ausführungszeitpunkt über genügend Gutschrift verfügt.

Die Bestellung des Auftraggebers zur Übermittlung seiner Telefonnummer an einen anderen Netzwerkbetreiber muss bei Telefónica Germany innerhalb von neunzig Tagen nach Vertragsbeendigung eingegangen sein. Entgegen Ziff. 1 beendet der Kundenvertrag, wenn im Zuge des Eigentümerwechsels ein Vertragsabschluss zwischen Telefónica Germany und dem Dritten erfolgt.

1. Der Kontrakt hat keine Mindestvertragslaufzeit und ist auf unbegrenzte Zeit abgeschlossen. Die Kündigung des Vertrags kann vom Auftraggeber auf Verlangen des Auftraggebers jeweils mit sofortiger Wirkung und von der Telefónica Germany mit einer einmonatigen Kündigung auf das Ende eines jeden Künstlermonats erfolgen. Die Kündigung des Vertrags bedarf der Schriftform. Für die Wahrung der Fristen ist der Tag des Eingangs der Kündigung bei Telefónica Germany maßgebend.

Das Recht zur außerordentlichen Beendigung aus wichtigen Gründen ist hiervon nicht betroffen. Für die Berechtigung von Telefónica Germany, die Bereitstellung der vertragsgegenständlichen Dienste ganz oder zum Teil abzulehnen (Sperrung), gelten die gesetzlichen Vorschriften. Für einfach fahrlässig verschuldete Sachschäden, die nicht nur finanzielle Verluste darstellen und nicht auf einer Beeinträchtigung von Leib, Lebens- oder Gesundheitsschutz basieren, ist die Haftpflicht von Telefónica Germany auf den vertragstypischen, voraussehbaren Sachschaden begrenzt.

Die Telefónica Germany GmbH übernimmt keine Haftung für die rechtlichen Geschäfte des Auftraggebers, die sie mit einem Dritten über die Mobilfunkdienste durchführt. Die Telefónica Germany berechnet den Betrag für jede weitere Option (z.B. eine Pauschale) im Vorhinein vom Kreditkonto des Auftraggebers. Ein entsprechender Widerruf ist zum Ende der entsprechenden Frist in jedem Fall möglich.

Die Beendigung der zusätzlichen Optionen hat keinen Einfluss auf den Rest des Vertrages mit dem Auftraggeber. Ist bei Belastung des Zusatzpaketpreises nicht genügend Gutschrift auf dem Kundenkonto vorhanden, verbleibt die zusätzliche Option vorÃ? Während dieser Zeit verwenden Sie die Standardbedingungen Ihres Tarifs.

Du erhältst dann von Telefónica Germany eine Bestätigungs-SMS. Entgegen Satz 2 enden die zusätzlichen Optionen auch, wenn das vertragliche Verhältnis zwischen Telefónica Germany und dem Auftraggeber für Prepaid-Mobilfunkdienste ausläuft. Für die zusätzlichen Optionen gilt die Regelung der außerordentlichen Beendigung aus wichtigen Gründen nach Klausel 10. 3 und der Sperrung nach Klausel 11. sinngemäß.

Die Telefónica Germany ist befugt, die auf der Basis dieses Vertrags zu entrichtenden Entgelte nach billigem Ermessen gemäß 315 BGB an die für die Preiskalkulation maßgebliche Gesamtkostenentwicklung anzugleichen. Im Falle von Kostenreduzierungen wird Telefónica Germany seine Tarife senken, es sei denn, diese Kostenreduzierungen werden ganz oder teilweise durch Erhöhungen einer anderen Kostensorte kompensiert.

Die Telefónica Germany wird bei der Wahl der einzelnen Termine einer Kursänderung nach billigem Ermessen so vorgehen, dass Kosteneinsparungen nicht nach für den Auftraggeber weniger günstigen Standards berücksichtigt werden als Kostensteigerungen, d.h. Kosteneinsparungen sind zumindest in dem Maße preiseffektiv, wie Kostensteigerungen. Preisänderungen gemäß den Ziffern 15.1-15.3 sind dem Auftraggeber spätestens sechs Monate vor ihrem Inkrafttreten in schriftlicher Form mitzuteilen.

Der Kunde hat in diesem Zusammenhang das Recht, den Auftrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preisänderung schriftlich (z.B. per Post oder E-Mail) fristlos zu kündigen. Ungeachtet der Bestimmungen der Ziffer 15.1-15. 4 ist Telefónica Germany im Fall einer Anhebung der Mehrwertsteuer befugt und im Falle einer Minderung dazu angehalten, die Tarife zum jeweiligen Änderungszeitpunkt angemessen zu ändern, ohne dass der Kunde zum Rücktritt vom Vertrage befugt ist.

Die Änderung dieser AGB oder der Servicebeschreibung kann durch Übernahme von Telefónica Germany und Zustimmung des Auftraggebers erfolgen. Die Angebotserstellung von Telefónica Germany erfolgte durch Bekanntgabe der Inhaltsänderungen. Reagiert der Kundin oder dem Kunden nicht innerhalb von 6 Kalenderwochen nach Erhalt der Änderungsbenachrichtigung auf das Übernahmeangebot von Telefónica Germany, so gilt dies als Annahme des Übernahmeangebots und die Änderung wird gültig, wenn Telefónica Germany den Kundinnen und Kunden in der Änderungsbenachrichtigung auf diese Konsequenz besonders aufmerksam gemacht hat.

Widersetzt sich der Auftraggeber rechtzeitig dem Übernahmeangebot, so wird der Auftrag unter den vorhergehenden Voraussetzungen fortgesetzt. Die AGB können nur nach Maßgabe von Ziffer 5.6 geändert werden, soweit die Abänderung die Vertragsposition des Auftraggebers nicht erheblich beeinträchtigt und vor allem die Bestimmungen von grundsätzlicher Wichtigkeit (z.B. Dauer, Haftung) im Grunde genommen unveränderlich sind.

Will der Auftraggeber ein aussergerichtliches Schlichtungsverfahren nach 47a TKG eröffnen, kann er einen entsprechenden Auftrag bei der BNE einreichen. Der Auftraggeber wird über seinen gesetzlichen Berechtigungsanspruch auf kostenlose netzwerkbasierte Sperre 1) von bestimmten Rufnummernbereichen im Sinne von 3 Nr. 18a TKG, soweit aus technischer Sicht möglich, und 2) die Identifikation seines Mobiltelefonanschlusses zur Nutzung und Abrechung von zusätzlich zum Anschluss erbringt.

Die Telefónica Germany beteiligt sich nicht am Schlichtungsverfahren vor einer Verbraucherschutzstelle gemäß 2, 36 SGBG. 1 Will der Auftraggeber nach den Rechtsvorschriften des TKG und seiner Durchführungsbestimmungen ein gerichtliches Schlichtungsverfahren eröffnen, kann er zu diesem Zweck einen entsprechenden Gesuch bei der BNetzA für Elektrotechnik, Erdgas, Telekommunikation, Poste und Eiserneisenbahnen, Bonn, stellen.

Die Telefónica Germany ist befugt, Dritte (Subunternehmer) mit der Erbringung von Dienstleistungen zu betrauen. Für die Vertragsbeziehungen zwischen Telefónica Germany und dem Auftraggeber findet ausschließlich das deutsche Recht Anwendung.