Zur Kündigung des Abonnements müssen Sie den Provider per SMS informieren: "Stop" und das Kennwort, das Sie in der Original-SMS empfangen haben. Für Telefonate bekommt sie 5 Francs pro Kalendermonat und wusste nicht, welche Kostenfolge sie mit dieser Beantwortung verursacht hat. Was für eine unangenehme Überraschung: Sie bezahlte zwischen 2 und 3 Francs für jede SMS, die sie erhielt, die Gesamtrechnung für das Jahr 2007 lag bei 90 Francs!
Noch ein Beispiel: Meine beiden Kinder surften im Netz und luden ein kostenloses Spiel herunter (das sich als nutzlos herausstellte...), so dass sie ein Abo für 9,90 Francs bei Jamba annahmen. Zum Glück konnte ich die beiden Abonnements auf der Website von Jamba unterdrücken. - Bevor Sie eine SMS an eine Kurzwahlnummer (z.B. Liebe335) versenden, überprüfen Sie, ob es sich nicht um eine Abonnementfalle handele und die empfangene SMS bis zum Ende durchlesen.
Die vier Verbraucherorganisationen asi, FRC, kf und SKS plädieren daher für eine verschärfte Gesetzgebung: a) Die Informationen "Sie nehmen ein bezahltes Abo in Anspruch" müssen zu Anfang des SMS und nicht nur am Ende und in Kleingedrucktem eindeutig und unmissverständlich aufscheinen. b) Der Verbraucher muss seine Absicht bekunden, einen Vertrag abzuschließen, indem er auf die SMS antwortet und schriftlich anerkennt, dass er sich zu einem Betrag von xy Franc anmelden möchte.
Zudem ist es heute so, dass Telekommunikationsdienstleister den Dienst nur noch dann automatisiert abschalten, wenn sie eine Obergrenze von 400 CHF einhalten. Derartige wucherische Tarife begünstigen den Mißbrauch, insbesondere bei der jugendlichen Verbraucherzielgruppe. Das BAKOM wird von den Verbraucherorganisationen zum einen aufgefordert, die Gebühren für überteuerte SMS-Nachrichten zu senken, und zum anderen sollte gemäss Art. 39 der FDV (Preisobergrenze für Mehrwertdienste) eine automatisierte Abschaltung der Dienstleistung bis zu einer Höhe von 50 Francs eingeleitet werden.