Kurzform - Textform - Schriftform-Ausdruck - Telefax - E-Mail - Anschreiben - SMS
In jedem Online-Shop besteht die Verpflichtung, auf seiner Website darüber zu berichten, ob und wie er sich an der gerichtlichen Online-Beilegung von Streitigkeiten beteiligen will. Textform ist eine Art von Formular, die im Gegensatz zur schriftlichen Gestalt keine handschriftliche Unterzeichnung erfordert und sich im Gegensatz zur digitalen Gestalt nicht auf den Bereich der digitalen Erklärung und nicht auf eine digitale Signierung beschrÃ?
Mit der Einführung der Textform wurde das Bestreben verfolgt, den Geschäftsverkehr zu vereinfachen, vor allem bei Meldungen, bei denen es nicht in erster Linie um den Nachweis oder die Abmahnung vor einem konkreten Geschäftsvorfall geht, sondern um die Dokumentierung der Meldung und die Unterrichtung des Adressaten. 126b BGB n. F.: ist dazu angetan, die Deklaration nachzubilden.
Permanente Dateiträger sind z.B. Blatt, Buchstabe, Datenträger in Form von Harddisk, USB-Stick, Diskette, CD´s etc., Fax, Computerfax, E-Mail und SMS. Die Deklaration muss in einem Dokument oder auf andere Art und Weise erfolgen, die für die permanente Vervielfältigung in Zeichen geeignet ist. Eine geeignete Methode der ständigen Vervielfältigung besteht darin, die Deklaration so festzulegen, dass sie für den Anmelder nicht zugänglich ist, so dass der Adressat über sie verfügen kann und sie so lange bestehen kann, wie es dem Adressaten möglich ist, sie für einen dem jeweiligen Geschäftsvorfall angemessenen Zeitraum zur Kenntnisnahme zu nehmen.
"Während eine informelle Deklaration eingeht, wenn sie in den Einflussbereich des Adressaten fällt, so dass dieser unter normalen Bedingungen seinen inhaltlichen Gehalt zur Kenntnis nimmt, verlangt der Zugriff in Textform nach dem, was wahrscheinlich als M. bezeichnet wird, auch, dass die Deklaration in einer für die permanente Vertretung in Zeichen angemessenen Ausprägung in die Empfängersphäre eintritt.".
Auch der Versand einer E-Mail oder einem SMS genügt zu diesem Zweck. Auf einem permanenten Speichermedium wird keine Deklaration - z.B. die Widerspruchsbelehrung - gemacht, wenn sie nur über einen Verweis auf eine Website - z.B. innerhalb einer E-Mail - zu erreichen ist, auch wenn sie dort gedruckt und aufbewahrt werden kann, s. auch zu diesem Problem Kann eine Publikation und ein ständiger Bereitschaftsdienst einer Deklaration auf der Website die Textform bewahren?
Die vorherrschende Meinung ist, dass dies nicht der Fall ist, da die Unveränderbarkeit der Deklaration nicht garantiert ist. Die Beschlüsse des BGH (Urteil vom 29.04. 2010 - I ZR 66/08) und des BGH (Urteil vom 15.05. 2014 - III ZR 368/13) machen deutlich, dass die Bereitstellung von auf der Website der Gesellschaft enthaltenen Angaben nicht zur Aufrechterhaltung der vom Gesetzgeber geforderten Textform geeignet ist.
Das Textformular bietet die angestrebten Vereinfachungen bei der Erstellung automatisierter Erläuterungen. In den gesetzlich vorgesehenen Ausnahmefällen kann eine Deklaration auch unter Wegfall der eigenhändigen Signatur elektronisch per Telefax oder E-Mail erfolgen. "eDie Textform ist daher ein wichtiger Bestandteil des Gesetzes über den elektronischen Geschäftsverkehr.
"Die Firma ist in: jurisPK-BGB, Ausgabe 2008, § 126b BGB, Rd.-Nr. 3). Im Falle der Nutzung von E-Mail oder Telefax muss der Inhalt am Ende mit einem Endung versehen sein, um der Textform des § 126b BGB zu entsprechen. Im BGH (Urteil vom 03.11. 2011 - IIX ZR 47/11) heißt es: "Im Gegensatz zur schriftlichen Form ( 126 Abs. 1 BGB), bei der die Signatur den rÃ?umlichen Schluss des Dokuments bilden, hat die Textform keine formstarken Regelungen zur Identifizierung des Endes des Dokuments (Bamberger/Roth/Wendtland, BGB, Zweitserie, § 126b Rn. 7).
In jedem Fall ist ein deutlich wahrnehmbarer Hinweis erforderlich, der sich am Ende des Raumes befindet und das Ende der Deklaration als Inhalt ankündigt (juris-PK-BGB/Junker, Vierte Ausgabe, § 126b Abs. 30). Um diesen Zweck zu erfüllen, kann neben der Namenssignatur auch ein Nachtrag wie " diese Deklaration wird nicht unterzeichnet ", ein Fax, eine gescannte Signatur, eine Datums- oder Begrüßungsformel verwendet werden (OLG Hamm NJW-RR 2007, 852; rechtsverbindlich - PK-BGB/Junker, a.a.O., 126b Rn. 31, insb. 31, insb. 31, insb. 31; MünchKomm - BGB/Einsele, a.O., § 126b Rn. 6; Bamberger/Roth/Wendtland, a.A.).
Die Ernsthaftigkeit des Texts muss bei der Festlegung eines Entwurfes, der den rechtlichen Zusammenhang nicht auflöst (BT-Drucks., iaO, S. 20), durch den raumbezogenen Abschluß der Erläuterung verdeutlicht werden. "Wenn das Recht die schriftliche Form vorschreibt, ist eine handschriftliche Signatur notwendig; dann reicht die Beachtung der Textform, z.B. per E-Mail, nicht aus.
Im Rahmen des Gesetzes zur bürgerlichen Rechtsdurchsetzung von Verbraucherschutzvorschriften des Datenschutzrechtes ist es ab dem 01.10.2016 untersagt, in AGB-Meldungen und Deklarationen, für die keine rechtsverbindliche Notarform vorgesehen ist, schärfere Formvorschriften als die Textform zu knüpfen, siehe § 309 Nr. 13 BGB. Struktur: Allgemeines: Kann eine Publikation und eine ständige Verfügbarkeit einer Erläuterung auf der Website die Textform erhalten?
OG München v. 25.01. 2001: Enthält die Startseite die nach dem Konsumentenkreditgesetz erforderlichen Angaben, kommt der Abo-Vertrag mit dem Zugriff auf die formalisierte E-Mail durch den Kunden in Kraft. Eine zusätzliche Übermittlung von Daten auf einen permanenten Speichermedium ist für den Vertragsabschluss nicht erforderlich. Die in " Textform " abzugebende Mitteilung verlangt nach 126b BGB, dass die Anmeldung in einem Dokument oder in einer anderen für die dauerhafte Vervielfältigung in Zeichen geeigneten Form erfolgt.
Dem wird eine Erläuterung, die nur im Netz zu finden ist, nicht Rechnung getragen. In diesen FÃ?llen wird 126b BGB nur dann eingehalten, wenn die ErklÃ?rung vom anrufenden Konsumenten tatsÃ?chlich aufrechterhalten wird (z.B. durch Ausdrucken oder Speichern der Seite). Berufsgenossenschaftlicher Gesetzgeber BGH v. 03.11. 2011: Die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Textform ist nicht ausreichend, wenn der Vertrag aufgrund späterer handgeschriebener Änderungen nicht räumlich abgeschlossen wird.
Sofern die Honorarvereinbarung nicht in Textform des 126b BGB, 3a Abs. BGH v. 10.06. 2015 aufgrund der von einer der Parteien eingebrachten handgeschriebenen Zusätze vorliegt: Der Ausdruck "Textform" in einer Einwandanweisung nach § 5a VVG a. F. bedarf keiner Erklärung. E-Mail-Adresse und abgestimmte schriftliche Form: EuGH vom 5. Juli 2012: Artikel 5 Absatz 1 der Direktive 97/7/EG des Europaparlaments und des Rats vom 21. Juni 1997 über den Schutz der Verbraucher bei Fernabsatzverträgen ist so zu interpretieren, dass eine Handelspraxis, nach der die in dieser Vorschrift enthaltenen Auskünfte nur über einen Hypertext-Link auf einer Internetseite des betroffenen Wirtschaftssubjektes abrufbar sind, nicht den Erfordernissen dieser Vorschrift nachkommt, da diese Auskünfte nicht mit Artikel 5 Absatz 1 der Dreiecksvertragsrichtlinie 97/7/EG des Europaparlaments und des Europarats vom 21. Dezember 1997 über den Schutz der Verbraucher im Fernabsatzverkehr vereinbar sind.
Wird auf einer rein digitalen Online-Plattform, die keine weiteren schriftlichen Äußerungen erfordert, d.h. auch keine Signatur oder beschränkte Datenübertragung zur Herstellung des Auftragsverhältnisses, ausschliesslich digital genutzt und werden auch die Dienste des Dienstleisters ausschliesslich auf elektronischem Wege abgefragt, so ist es nur angemessen, die gleichen auf elektronischem Wege verfügbaren Kündigungsmöglichkeiten und Formulare vorzusehen wie bei Abschluss des Vertrages und dessen vollständiger Umsetzung.
Aus diesem Grund steht es im Widerspruch zu den Belangen des schützenswerten Auftraggebers, der ausschliesslich in digitaler Weise mit dem Geschäftspartner kommuniziert, insbesondere und nur für seine Beendigung, über die Textform hinaus schriftlich (mit handschriftlicher Unterschrift) zu sein. Textformular auf eBay: KG Hanau v. 12.06. 2007: Eine Angebotsseite bei PayPal ist daher nicht als für die dauerhafte Vervielfältigung in Zeichen geeignet zu betrachten, da PayPal die entsprechende Angebotsseite für einen bestimmten Zeitpunkt in unveränderter Gestalt für den erneuerten Anruf bereitstellt.
Der Widerrufszeitraum bei E-Bay ist somit 1 Jahr. Kartell Paderborn v. 28.11. 2006: Bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz über die Internet-Verkaufsplattform EDBAY ist die Textform i. 126 b BGB ist ausreichend, wenn dem Konsumenten im Zuge des Angebotes die erforderlichen Angaben zur Kenntnis gebracht werden und der Konsument die Gelegenheit hat, diese zu sichern und zu drucken.
KG Heilbronn v. 23.04. 2007: Die Ablage eines Texts auf einer Internetseite erfüllt die Voraussetzungen für die Textform, da der zugehörige Textspeicher durch den Zugriffsberechtigten zunächst verewigt geändert oder gelöscht werden kann. Ein einfacher Aufruf der Internetseite ist jedoch keine "Mitteilung" in Textform im Sinne des 355 Abs. 2 S. 2 BGB, da die zwischenzeitliche Sicherung auf der örtlichen Harddisk des Konsumenten nicht unbedingt garantiert ist und es ansonsten fraglich ist, ob eine solche Speicherung im Zwischenspeicher des Computers des Konsumenten bereits als "Mitteilung" anzusehen ist.
OG Stuttgart v. 04.02. 2008: Die Voraussetzungen für die Unterweisung in Textform im Sinne der 355 II 1 i.V.m. 126b BGB werden durch die (bloße) Bereitstellung einer sichtbaren und durch den Endverbraucher abrufbaren und zum Ausdruck gebrachten Online-Instruktion nicht erfüllt. Dazu ist es notwendig, dass der Konsument die Anleitung auch in Textform abruft, was voraussetzt, dass er sie auch wirklich lädt oder druckt; die lediglich vorübergehende Speicherung während des Seitenaufrufs ist nicht ausreichend.
HGB, das die Textform nach 126b BGB für die Schadensmeldung explizit zulässt, so dass auch eine Schadensmeldung in Gestalt eines Telefaxschreibens oder einer E-Mail ausreicht, und von der nach 449 Abs. 1 HGB in solchen Ausnahmefällen, in denen der Versender ein Konsument ist, nicht zu seinen Lasten umgelenkt werden kann.
2 Abs. 2 S. 1 ERVVO schreibt vor, dass die Einreichung elektronischer Unterlagen entweder über die E-Mail -Briefkasten oder per E-Mail erfolgen kann. Es ist auch möglich, eine Klage per E-Mail ohne digitale Unterschrift einzureichen. Gebührenvereinbarung mit Anwalt: LG Görlitz v. 01.03.2013: § 3 a RVG stellt nur die Textform für Anwaltsvergütungsverträge zur Verfügung.
Anschließend reicht der gegenseitige Angebotsaustausch und die Abnahmeerklärung in Textform aus, woraufhin eine elektronisch übermittelt werden kann. Um der Textform zu entsprechen, ist es nur notwendig, dass der Verfasser der Meldung identifiziert wird. Formal reicht eine Honorarvereinbarung ohne Unterzeichnung in einer e-Mail aus.
Landesgericht München vom 12.05.2016: Die Klausel der AGB eines Dating-Portals, nach der die Benachrichtigung in Textform unmöglich ist und nur in rechtlich geschützter Form, z.B. per E-Mail, ausgedrückt werden muss, ist beigefügt.