Vortrags- u. Gesprächsveranstaltung "The Paris Agreement on Climate Change" Dr. Jannik Otto receives an invitation to the 30th lecture and discussion event of the Düsseldorfer Vereinigung für Steuern recht e.V. Forums Versicherungsrecht: "Kooperationen mit InsurTechs" Invitation to the 29th lecture and discussion event of the Düsseldorf Vereinigung für Steuerrecht e.V. Sommerfest der Deutsch-Französischen Gemeinschaft Düsseldorf e.V. Successful title defence in the Heine-Slam!
Die UN-Gespräche werden diese Woche fortgesetzt, um die Ausbreitung so genannter tödlicher autonomer Waffenanlagen (LAWS) zu stoppen. Erörtert wird, wie sich solche eigenständigen Waffenanlagen - im Volksmund "Killerroboter" genannt - auf die Wahrung der Menschrechte auswirkt und welche ethisch und sicherheitspolitisch relevanten Aspekte bei der Integration solcher Anlagen in die heutige Kriegführung auftreten können.
Russland lehnt ein eventuelles globales Waffenverbot eindeutig ab und die USA haben bisher keine eindeutige Position bezogen, doch die EU-Staaten werden die in der ersten Verhandlungsrunde im vergangenen Monat vertretenen Standpunkte bekräftigen wollen. Sie vertrat im vergangenen Monat die Auffassung, dass "der Mensch über die Verwendung lebensgefährlicher Waffen entscheiden, eine hinreichende Beherrschung der von ihm verwendeten lebensgefährlichen Waffen gewährleisten und für die Entscheidung über Leib und Leben zuständig sind.
Das Europaparlament hat in einer Entschließung im Juni "die Eröffnung wirksamer Gespräche zum Schutz von Dronen und Roboter, die einen Angriff ohne menschliches Zutun ermöglichen", gefordert. Inzwischen haben einige EU-Länder auch eigene Massnahmen und Bemühungen ergriffen, um die Entstehung und die Ausbreitung von Killerrobotern zu verhindern. Der Verteidigungsausschuß Belgiens hat im Juni eine Entschließung angenommen, in der die Bundesregierung aufgefordert wird, ein internationales Abkommen gegen den Einsatz von autonomen Waffensystemen zu unterzeichnen.
Auch das Abrüstungsnetz Italiens veranstaltete im vergangenen Monat eine Tagung im Europäischen Parlament in Rom, auf der über eine strengere Überwachung solcher Rüstungsgüter diskutiert wurde. Doch andere Länder Europas lehnen diesen Umstand ab: Im vergangenen Monat lehnte es die englische Bundesregierung ab, ihre Begriffsbestimmung für autonome Waffensysteme zu revidieren, was die englische Interpretation auf internationale Standards bringen würde.
Amnesty International hat bisher nur gewarnt, dass die weltweite Rechtsetzung mit der technischen Weiterentwicklung mithalten muss. Human Rights Watch (HRW) bemängelt auch den eventuellen Gebrauch von vollautomatischen Maschinen. Die NRO hebt in einem aktuellen Report hervor, dass die Herstellung und der Gebrauch von autonomen Gewehren klar gegen die so genannte Martens-Klausel verstößt, ein wichtiges Prinzip im Rahmen des Völkerrechts, das oft im Rahmen internationaler Menschenrechts- und Abrüstungsverträge erwähnt wird.
Deshalb konnte keine andere Lösung als ein Waffenverbot in Erwägung gezogen werden. Er beabsichtigt, auf der September-Plenartagung in Straßburg über autonome Waffen zu sprechen.