Habibi Media Gmbh

Die Habibi Media Ltd.

Neuzugang der Habibi Media GmbH. Die Habibi Media GmbH aus Chemnitz. Das Chemnitzer Unternehmen Habibi Media GmbH betreibt Abonnementfallen im Internet und verschickt Rechnungen und Mahnungen. Die Habibi Media GmbH kann Kontaktdaten und Kündigungsadresse einsehen, um eine wirksame Kündigung zu gewährleisten.

Die Habibi Media GmbH: Weg mit der Abonnementfalle!

Du willst Habibi. de verlassen? Nach Angaben der Konsumentenzentrale Niedersachsen gibt es wieder einmal Schwierigkeiten mit der Habibi Media GmbH alias Harmsworth-Windsor auf. Die Habibi Media GmbH: Die Habibi Media GmbH hat ein neues Business-Modell entwickelt! Auf den von der Habibi Media GmbH betreuten Websites wird der Anschein erweckt, dass Elektrogeräte, Mobiliar, Bekleidung, Reisekoffer, Spielzeug und vieles mehr zu einem Bruchteil des Originalpreises erworben werden können.

Bei der Habibi Media GmbH werden 279 EUR pro Jahr einbehalten! Die Habibi Media GmbH hat sich daher in HARMSWORT - WINDSOR. de GmbH umfirmiert und mahnt nun für das zweite Jahr des Vertrages im Auftrag von "hammer Inkasso". Wenn Sie sich vergewissern, dass es sich um eine Abonnementfalle handele, sollten Sie diese so schnell wie möglich stornieren.

Wenn es sich um eine Abonnementfalle handele, bestätigen Sie unbeabsichtigt den Abschluss des Vertrages. Im Falle eines Rechtsstreits können Sie den Gegensatz nur gegenüber der Habibi Media GmbH aufdecken! Sollte der Provider weiter Schwierigkeiten bereiten, wenden Sie sich so bald wie möglich an einen Anwalt oder die Verbraucherberatungsstelle in Ihrem Bundesland. Anschrift der Habibi Media GmbH:

Bei der Habibi GmbH oder der Harmswort-Windsor.de GmbH scheint es sich um einen wiederkehrenden Täter mit ständig sich ändernden Websites zu handeln, aber mit dem gleichen Abzockermodell.

Die Habibi Media GmbH: Rechtsanwalt und heutiger Generaldirektor

Der Leipziger Jurist Erik Hammer verschickt seit einiger Zeit Zahlungsanfragen für die Habibi Media GmbH, die Habibi Media GmbH betreut unter anderem die Internetportale billiger-shopping24. de, shoppinging-magazin24. de und habibi. de. Erik Hammer ist seit Juni 2016 Alleingeschäftsführer der Habibi Media GmbH. Davor war das David Jähn. Für Juristen, die regelmässig verletzte Opfer von Abonnementfallen repräsentieren, ist David Jähn kein Fremder:

Er war unter anderem bei der B2B Technologies Chemnitz GmbH tätig, die sich früher JW Handelssysteme GmbH und noch früher Melango. de hieß. Die B2B Technologies Chemnitz GmbH und David Jähn haben mit Beschluss vom 16. Juli 2015, Aktenzeichen 05 O 3496/14, unter anderem als Mitschuldner, angewiesen, rechtswidrig erwirtschaftete Erträge aus bestimmten unlauteren Unternehmenspraktiken an die Staatsanwaltschaft abzutreten.

Anwalt Erik Hammer weist in einem laufenden Zahlungsaufruf auf ein Strafverfahren gegen die Habibi Media GmbH hin, das die Chemnitzer Generalstaatsanwaltschaft unter dem Aktenzeichen 370 und 43648/15 durchführt und das noch nicht abgeschlossen zu sein scheint. Dennoch werden in dieser Aufforderung zur Zahlung von 279,00 inklusive Mehrwertsteuer für das erste Auftragsjahr nach behaupteter Registrierung für den Premiumdienst der Habibi Media GmbH in Anspruch genommen.

Darüber hinaus werden die nach dem Gesetz über die Rechtsanwaltsvergütung (RVG) berechneten Mahn- und Nachschusskosten sowie die Zinsen und die Mahn- und Inkassokosten des Anwalts in Rechnung gestellt. Gemäß dem Zahlungsaufruf hat die Habibi Media GmbH ihre Informationsverpflichtungen aus dem Fernabsatzrecht erfüllt: Der Bestell-Button wurde unter anderem mit "Kaufen" bezeichnet. Eine Warnmeldung des Verbraucherzentrums Niedersachsen für verletzte Konsumenten meldet, wie die Angaben auf der Website habibi.de konkret gemacht werden:

Dementsprechend wird die Kostenhöhe in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen überhaupt nicht genannt. Eine weitere kleine Box informiert den Verbraucher: 1 ? inklusive Umsatzsteuer für die ersten zwei Kalenderwochen mit Ausübung des Sonderkündigungsrechtes während der 2-wöchigen Prüfungsphase bis zum Ende der Prüfungsphase. Einzige Freischaltgebühr: 59 ? inkl. MwSt., Nebenkosten pro Jahr 98 ? inkl. MwSt.

Andersherum: Falsches Etikettieren - kein Bargeld. Eine Kennzeichnung des Bestell-Buttons mit "Kaufen" ist nicht explizit gesetzlich vorgesehen. Somit ergibt sich die Fragestellung, ob ein Label "Kaufen" eine "klare Formulierung" im Rechtssinne enthält, wenn keine Ware durch Anklicken wirklich kaufbar ist, d.h. noch nicht direkt abgeschlossen werden kann, sondern nur - über einen Internet-Service-Vertrag - der Zugriff auf (angeblich kostengünstige) Kaufangebote eroffnet wird.

Dies wirft die Fragestellung auf, ob die Knopflösung des Bürgerlichen Gesetzbuches mit der Aufschrift "Kaufen" richtig implementiert wurde, wenn der Knopf noch keinen Verkaufsvertrag mit dem Anbieter, sondern nur einen Teilschritt, d. h. einen Servicevertrag mit dem Portalservicebetreiber - dem Premium-Serviceangebot der Habibi Media GmbH - darstellt. In jedem Fall müssen Bedenken hinsichtlich der gesetzeskonformen Kennzeichnung zugelassen werden.