Orale Kündigung des Arbeitsvertrages oder per Fax, E-Mail, WhatsApp in Kraft?
Du hast einen mündlichen Rücktritt von deinem Auftraggeber bekommen, d.h. du hast die bekannten Wörter "Du bist gefeuert" vom Chefarzt vernommen? Sie haben eine E-Mail mit einer Kündigung während Ihrer Erkrankung oder im Ferienlager bekommen? Sie wollen das Beschäftigungsverhältnis selbst (als Mitarbeiter) auf diese Weise auflösen?
Danach stellen sich für Sie die Fragen, ob das Anstellungsverhältnis auf der Grundlage solcher Äußerungen effektiv gekündigt werden kann. Mündlicher Arbeitsvertrag möglich, aber nicht Kündigung eines solchen Vertrages! Ein Arbeitsvertrag kann zwar auch verbal oder ganz unkompliziert durch Arbeitsaufnahme abgeschlossen werden, die Kündigung muss jedoch schriftlich erfolgen. Die Schriftformerfordernisse für eine Beendigung (auch bei Aufhebungsverträgen) von Anstellungsverhältnissen ergeben sich aus dem Recht.
Eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch Kündigungs- oder Aufhebungsvertrag bedarf zu ihrer Gültigkeit der Textform; die Verwendung der elektronischen Datenform ist nicht zulässig. Wofür steht die schriftliche Ausgestaltung? Das Schriftformerfordernis ist auch durch das Gesetz festgelegt. Die Kündigung gilt also als schriftlich erfolgt, wenn sie vom Austeller persönlich unterzeichnet oder von einem Notar beurkundet wurde. Das heißt auch, dass weder eine mündliche Kündigung noch eine E-Mail oder Faxnachricht rechtswirksam ist.
Selbst eine Kündigung mit einer Unterschrift an eine E-Mail entspricht nicht dem Schriftformgebot und ist noch nicht rechtswirksam. Es reicht auch nicht aus, eine gescannte oder fotografierte (unterschriebene) Kündigung per SMS, WhatsApp, etc. zu senden. Diese Bestimmung wird nur durch schriftliche Mitteilung rechtswirksam. Im Regelfall also mit der Übergabe oder dem Erhalt der Kündigung per Post oder Kurier.
Darüber hinaus obliegt die Nachweispflicht für den Eingang der Kündigung der Partei, die sich auf die Gültigkeit der Kündigung stützt. Auf das Erfordernis der Textform darf nicht verzichtet werden, da sonst eine Vereinbarung im Arbeitsvertrag ungültig wäre. Konsequenz der ohne Beachtung der Rechtsform ausgesprochenen Kündigung? Bei Nichteinhaltung der Frist ist die Kündigung hinfällig. Die Kündigung des vorher mündlich oder per E-Mail abgeschlossenen Arbeitsvertrags hat keine Gültigkeit und ist null und nichtig. Die Kündigung des Arbeitsvertrags hat keine Gültigkeit.
In diesem Fall wird das Beschäftigungsverhältnis fortgesetzt. Das Anstellungsverhältnis kann nur mit schriftlicher Kündigung effektiv gekündigt werden. Von nun an werden auch die Fristen ablaufen. Das Schriftformerfordernis erstreckt sich sowohl auf gewöhnliche als auch auf außergewöhnliche (fristlose) Beendigungen aus wichtigen Gründen. Der Beginn der Frist von 3 Kalenderwochen zur Erhebung einer Klage nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 KSchG erfolgt mit Erhalt einer Kündigung schriftlich.
Es ist jedoch ratsam, gegen ineffektive Beendigungen einzuschreiten und festzustellen, dass sie das Anstellungsverhältnis nicht gekündigt haben. Eine Lohnberechtigung liegt jedoch nur dann vor, wenn die Arbeitskräfte auch wirklich zur Verfügung gestellt wurden.