Die Privatspenderin ist der oder den Müttern, die ein Baby haben, meist persönlich bekannt. Möglicherweise haben sie sich in ihrem Bekanntenkreis und Verwandtschaftskreis einen Mann ausgewählt, dieser fragte, ob er Saatgut stiftet für ihnen und glücklicherweise stimmte diesem Mann dann zu. Vereinzelt geht die Inititative auch vom Mann oder einer Männerpaar aus, die mit einem lesbischen oder einem lesbischen Paar Kinder zusammenbringen möchten.
Die Spenderauswahl und -beschaffung ist eines der sensibelsten Themen im Rahmen der Privatbesamung. Die Fragestellung ist immer, wie die Teilnehmer miteinander und vor allem mit dem Kleinkind umgehen sollen. Sollte die Verwandtschaft des Schenkers mit dem Kleinkind mit der Samenspende beendet werden oder sollte er oder sie eine wichtige Funktion im Lebenslauf des Kleinkindes übernehmen.
Dann ist auf der Geburtsurkunde unter der Adresse für der Vaterschaft nur eine kleine Linie. Lesbische Paare finden ab und zu auch einen Spermienspender bei den Verwandten der so genannten Mitmutter, d.h. derjenigen, die das Baby nicht zur Welt gebracht hat. Die Aufstellung hat den unschätzbaren Vorzug, dass die Co-Mutter auch in biologischer Hinsicht mit dem Kleinkind verbunden ist.
Wenn z. B. der Schenkende der Geschwister ist, die Mitmutter gilt als biologische Mutter, Großeltern und alle anderen Angehörigen sind auch biologische Großeltern oder Angehörige. Bedauerlicherweise ist die aktuelle Gesetzeslage im Augenblick so, dass der genetisch bedingte Familienvater immer der Familienvater ist, also das Kleinkind würde bei Annahme völlig neue werden.
Die Unterhaltspflicht des genetischen Vaters, d.h. des Samenspenders, ist immer gegeben. Welcher sollte nach dem Willen der Betroffenen der Hauptempfänger sein, d.h. die Erziehungsberechtigten des Vaters? Wen interessiert für das Kleinkind, wer kümmert sich um für seinen Lebensunterhalt? Gelegentlich werden lesbische Menschen auch von einer Privatspenderin geschwängert, deren Identität ihnen unbekannt ist.
Dies geschieht so, dass eine andere Personen Verbindung zum Blutspender und dem Samen der Dame oder des Paares übergibt hat, ohne das Identität des Blutspenders offen zu legen. Dieser Ansatz hat den Vorzug, dass der Geber nicht zur Zahlung von Unterhalt etc. in Anspruch genommen werden kann. Ebenso das vielleicht etwas peinlichere Treffen zwischen Besamungswilligen und Spendern entfällt.
Auf der anderen Seite existiert durch die Vermittlungsperson für das unter später lebende Baby einmal die Möglichkeit, einen Ansprechpartner zum Hersteller aufzustellen. Für Eine Privatbesamung braucht eine Patientin nicht unbedingt einen Hausarzt oder einen Hausarzt. Bei einigen Patientinnen wird von Anfang an oder erst nach mehreren vergeblichen Ansätzen, ob überhaupt und wann der Ovulationsprozess abläuft, Ultraschalldiagnostik eingesetzt.
Ein Blick auf den Spender auf Infektionskrankheiten (AIDS, Hepatitis) ist sicher eine sehr gute Einsicht.