Auf die Kosten des Folgeabonnements wird bei der Erstregistrierung nicht explizit hingewiesen. Der Provider verbirgt die Verpflichtung, den Service (Umwandlung eines Probeabonnements - das Sie bei der Anmeldung geschlossen haben - in ein "Vollabonnement") in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu bezahlen. Dies muss der Provider aber auch bei der Anmeldung explizit darauf aufmerksam machen - was er (wie oben erwähnt) nicht unternimmt.
Wenn Sie bei der Anmeldung nicht explizit darauf aufmerksam gemacht wurden, dass das Probeabonnement nach Beendigung des Probeabonnements zu einem regulären Abonnement wird, können Sie Ihre vertragliche Erklärung wegen betrügerischer Falschdarstellung gemäß 123 BGB widerrufen, da der Provider unter diesen Voraussetzungen absichtlich über die anschließende Zahlungspflicht für den genutzten Dienst irreführend ist.
In der Berufung ist der Auftrag von vornherein als ungültig anzusehen. Ansonsten ist die verdeckte Kostenübernahmepflicht aufgrund der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Betreibers als Überraschungsklausel im Sinn von 305 c BGB ebenfalls ungültig. Also einen Brief verfassen und den Vertragsabschluss explizit ablehnen. Alternativ dazu können Sie in Ihrem Brief die Ablehnung der arglistigen Täuschung nach § 123 BGB aussprechen.
Bedauerlicherweise ist es bei solchen Anbietern üblich, die Betroffenen durch Inkassobüros bzw. Inkassoanwälte unter enormen Zahldruck zu bringen.
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