Mit Parship können Sie ganz leicht und unkompliziert aufhören. Sie benötigen Ihre E-Mail-Adresse, mit der Sie sich registriert haben, oder Ihre Boxnummer und Ihr Kennwort. Mit ihm loggen Sie sich ein und gehen dann zu "Mein Profil" und dann zu "Daten & Einstellungen". Sie müssen nur auf die Ankündigungsfrist achten.
Sie finden diese im Vertragsinhalt beim Einkauf auf der Website oder in der Auftragsbestätigung, die Sie als E-Mail erhalten haben. Achten Sie auch darauf, dass Sie die Kündigung in schriftlicher Form per Brief, Fax oder Brief einreichen. An dieser Stelle finden Sie die Anschrift für eine Stornierung per Post: Das ist die Faxnummer: Und hier ist die E-Mail-Adresse:
Unabhängig davon, welche Option Sie wählen, müssen Sie Ihre Parship-E-Mail-Adresse oder Ihre Verschlüsselung und Ihr Kennwort eingeben.
Lieber Frager, vielen Dank für Ihre Anfragen, die ich unter Beachtung der oben beschriebenen Sachverhalte und der Verwendung als FIRST-Beratung gern wie folgend beantworte: Zunächst einmal ergibt sich die Fragestellung, ob die Allgemeinen Geschäftsbedinungen ("AGB's") von Parship gültig sind oder nicht und ob Sie daher durch die sogenannte Erweiterungsklausel überhaupt zur Zahlung aufgefordert werden können.
Für die Gültigkeit der AGB gelten die 307 ff BGB. a.) Eine Erweiterung des Vertrages um 12 Monaten erfolgt im Sinne von § 309 Nr. 9 b) BGB. Prinzipiell ist damit eine Fristverlängerung um 12 Kalendermonate vorgesehen. b.) Die Ausgestaltung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen "Wenn der Auftraggeber den Vertrag nicht kündigt, wird die Vertragslaufzeit um 12 Kalendermonate verlängert" könnte gegen die Bestimmungen des 307 I 1 BGB verstossen.
Einerseits hat das Parship natürlich einen Nutzen durch das monatliche Zusatzeinkommen, dafür bekommen Sie aber einen Gegendienst. Darüber hinaus haben Sie in der Regelfall ein ordentliches/zeitliches Beendigungsrecht, das nach Ihren Informationen mit Verspätung wahrgenommen wurde. Allerdings existiert dieses Sonderkündigungsrecht in der Praxis bei Online-Flirtportalen nicht. Eine fristlose Kündigungsmöglichkeit gibt es daher hier nicht.
Damit sind Sie prinzipiell nur zur Zahlung der Mitgliedsbeiträge in der jeweils vereinbarten Summe angehalten. Laut dir sind das 42,68 EUR pro Monat. Das Parship könnte den Beitragssatz höchstens unilateral auf 56,90 EUR pro Monat umwandeln, wenn dies im Kontrakt geregelt ist und auch eine korrespondierende Bestimmung in Kraft ist.
Angesichts der oben dargestellten rechtlichen Situation und der Forderungshöhe scheint ein Gerichtsverfahren extrem wirtschaftlich und unwahrscheinlich erfolgreich zu sein.
Deshalb schlage ich Ihnen vor, die Legalität der Monatserhöhung von einem Anwalt überprüfen zu lassen und im Falle einer Bestätigung der Legalität der Bestimmung die Ansprüche gegen Sie durch Bezahlung des begründeten Betrages (!) zu begleichen. Hoffentlich hat Ihnen meine Stellungnahme als Rechtsorientierung im Zusammenhang mit der ersten Konsultation geholfen.
Wir weisen darauf hin, dass meine Bemerkungen nur eine erste juristische Beurteilung auf der Basis Ihrer Informationen sein kann. Deine Anfrage wird ausschliesslich auf der Basis deiner Beschreibung beantwortet. Es handelt sich bei der Klärung nur um eine erste grobe juristische Beurteilung, die in den wenigsten Fall eine individuelle und detaillierte Konsultation mit einem Anwalt ersetzt.
Die Unterlassung oder Ergänzung zusätzlicher sachlicher Informationen kann unter Umständen zu einer anderen Rechtsauffassung der Gesellschaft nach sich ziehen. Erst nach einer umfassenden Sachverhaltsprüfung ist eine abschließende Bewertung der Gesetzeslage möglich.