Parship Mahnung

Erinnerung an Parship

Sie beschuldigen mich, auf keine Mahnungen reagiert zu haben. Die Parship bis heute nichts mehr und es kam KEINE einzige Erinnerung. Erinnerung obwohl's ja die erste war, dass ich ihnen mehr bezahlen sollte. aufgeblasen gehalten und nicht bezahlt, erhielt sie Erinnerungen von Parship.

Mitschuld Inkasso - Muss ich bezahlen?

Lieber Fragender, ich möchte Ihre Frage anhand der Angaben wie folgend beantworten: Die bloße Stornierung zum Ende der Laufzeit muss schriftlich, d.h. per Brief, Telefax oder E-Mail geschehen. Im AGB von Parship wird der Hinweis per E-Mail nicht explizit erwähnt.

Laut einem Beschluss des Landgerichtes München (Urteil vom 30.01.2014, Aktenzeichen 12 O 18571/13) wäre es für den Partnertausch verboten, die Beendigung per E-Mail trotzdem auszunehmen. Diese Auffassung äußerten die AG Schöneberg (Urteil vom 26. Jänner 2010, Az.: 104a C 413/09) und die AG Bremen (Urteil vom 3. Juli 2013, Az.: 23 C 106/13).

Deine verbale Stornierung am Handy ist durch das Formular bedingt. Wurde die Beendigung jedoch fernmündlich akzeptiert, was Sie im Zweifelsfalle nachweisen müssen, so ist auch die Beendigung gültig. Im Mahnwesen hat das Inkassobüro die Nachweispflicht, dass die gesendeten Mahnschreiben auch bei Ihnen eingegangen sind. Verweisen Sie in Ihrem Brief auf Ihre Beendigung, die Telefonbestätigung und die Aussetzung der Abbuchung und verweigern Sie die von Parship angebotenen Dienstleistungen (natürlich nur, wenn dies der Fall ist).

Verweigern Sie auch den Zugriff auf gesendete Erinnerungen. Weitere Mahnschreiben sind daher unnötig und weitere Inkasso-Kosten sind aufgrund der Zahlungsablehnung nicht unbedingt später rückerstattungsfähig, auch wenn Parship entgegen den Erwartungen eine Klage gewinnt. Auf der Suche im Netz nach Parship finden Sie einige negative Berichte über Parship und seine Methoden.

Die Anzeige bei einer Verbraucherberatungsstelle in Ihrer Region kann daher keinen Nachteil mit sich bringen, was zu einem zusätzlichen Aufwand für Parship führt, da Verbraucherorganisationen solche Verhaltensweisen selbst mahnen oder unter Umständen auch Unterlassungsansprüche vor Gericht geltend machen können, wenn die Bedingungen erfüllt sind.

Parship-Inkasso (Inkasso, Mahnungen)

Fazit: Kein Zahlungsausfall mit eingeräumter Lastschrift. Hallo, im letzten Jahr bin ich Parship für eine begrenzte Anzahl von Mitgliedern (6 Monate) beigetreten. Unglücklicherweise habe ich vergessen, dass die Mitgliederzahl um 12 Kalendermonate erweitert wird. Am Ende der 6 Lebensmonate habe ich mich mit Parship in Verbindung gesetzt und erklärt, dass ich der Meinung bin, dass sich eine nach Dauer abgestufte Zugehörigkeit kaum in eine Vollpreiszugehörigkeit von 12 Lebensmonaten ändern kann.

Nachdem ich etwas Postverkehr hatte, wurde mir angeboten, den auch von mir eingezahlten Geldbetrag zu verdoppeln (nur weil ich die Mühe gescheut habe). In diesem Mail-Verkehr habe ich darum gebeten, den Geldbetrag von ca. 370 von meinem Account abzuziehen, eine valide Abbuchungsermächtigung war für Parship verfügbar. Eine der Kontaktadressen war "parship@inkassounternehmen.de".

Daraus ziehe ich den Schluss, dass es eine eigene Verarbeitung für den Bereich von Parshipfällen gibt. Von Parship habe ich per Mail geantwortet, dass ich mit dem Inkasso durch Inkasso nicht einverstanden bin, Parship hat mich nie erinnert und kann den betreffenden Geldbetrag einziehen. Die AG Hamburg wird am kommenden Wochenende, ebenfalls per Brief, die Reklamation zuzüglich Einzugskosten zuzüglich Anwaltskosten, jetzt fast 600,-?, versenden.

Ich will jetzt keine Kompromisse mehr eingehen und parsen. Stelle jetzt deine momentane Anfrage und erhalte eine rechtlich verbindliche Anwort von einem Anwalt. Ich möchte Ihre Anfrage wie folgt antworten: Der Umstand, dass Sie sich mit dem Dienstleister auf eine Ausgleichszahlung von 370 EUR verständigt haben, bildet bereits einen separaten Rechtschutz.

Einwände gegen die Herkunft der Reklamation (stillschweigende Vertragsverlängerung) sind daher kaum möglich. Ob Inkasso- und Gerichtskosten berechtigt sind, ist davon abhängig, ob der Zahlungsverzug vorliegt. Haben Sie eine Lastschriftermächtigung erteilen lassen, steht dies im Widerspruch zu dem Verdacht, dass Sie für die Nichtzahlung verantwortlich waren.

Ein anderes würde nur dann zutreffen, wenn sich im E-Mail-Verkehr herausstellt, dass der Provider eine Bezahlung per Banküberweisung erwartete oder einer Lastschrift nicht zustimmt. In jedem Falle müsste man nachweisen, dass man die Lastschriftermächtigung erlangt hat. Darf ich dir noch eine weitere Zusatzfrage stellen?