Besonders geschätzt wird die Aktivität des Spenders, wenn man das Wohlbefinden und die Wertschätzung der betreffenden Ehepaare erfährt.
Abhängig von der Ausgangssituation (z.B. Samenanalyse) rät der Spezialist zur Therapie mit einer Samenspende, z.B. für die In-vitro-Fertilisation (IVF) - Fertilisation der befruchteten Eier mit dem Sperma im Reagenzglas. Von der Samenspende bis zur Samenspende. Mit der ICSI-Methode (Intracytoplasmatische Spermieninjektion) kann in Österreich der gespendeten Spermien in die Eier injiziert werden. In Österreich können auch Lesbenpaare, die Kinder haben und in einem Zusammenleben oder einer eingetragenen Lebenspartnerschaft zusammenleben wollen, von der Samenspende Gebrauch machen.
unter ? auch: "Änderungen im Reproduktionsmedizinischen Gesetz - Neue Therapiemöglichkeiten in Österreich" Was Samenspender und -empfänger wissen müssen: Eine Samenspenderin muss mindestens achtzehn Jahre alt sein. Eine Samenspenderin darf ihren Sperma nur an EINE Klinik weitergeben. Das Sperma kann pro Entbinderer für höchstens drei Behandlungserfolge bei der Geburt zur Verfuegung gestellt werden.
Zwischen Geber und Empfänger herrscht ein Anonymismus. Die Spenderin und das Fruchtbarkeitspaar haben keinen Zugriff auf die entsprechenden Angaben. Die mit dem gespenden Sperma empfangene Person hat das Recht, im Alter von vierzehn Jahren Auskunft über die Person zu erhalten. Die Fertilitätsstation, in der die Therapie stattgefunden hat, ist informationspflichtig.
Im IVF-Zentrum Prof. Zech-Bregenz und Salzburg gilt für einen Samenspender folgende Anforderung: Wir können Ihnen helfen!
Dies ist in Österreich reglementiert. Die 21-jährige Bundeskanzlerin hat am vergangenen Donnerstag einen Gerichtsprozess gegen eine Spermienbank gewonnen, die sie verklagt hatte, weil sie den Vornamen ihres Produzenten wissen wollte. Die österreichische Rechtssprechung verbietet solche Verhandlungen: Vor der Samenspende müssen die Menschen vereinbaren, dass die Spermienbank die Spenderdaten an ihre Nachkommen weitergibt.
Die österreichischen Spenderinnen und Spender müssen zum einen vor der Abgabe ihre Zustimmung zur Verwendung ihres Spermas in der ärztlichen Reproduktion erteilen und zum anderen der Verpflichtung der Spermienbank zur Information der Schwangeren nachgehen. Nach dem in Deutschland das so genannte "Gewebegesetz" gültig ist, wonach Spender ihre Spendenunterlagen 30 Jahre lang aufzubewahren haben, werden Angaben zur Samenspende in Österreich von der entsprechenden Spendeeinrichtung gespeichert.
Das Archiv enthält neben dem Dateinamen auch Geburtsdatum und -ort, Nationalität, Wohnsitz, Vor- und Nachnamen der Erziehungsberechtigten sowie den Zeitrahmen der Samenspende. Die Anforderungen an die Spender von Sperma sind in Österreich nicht speziell festgelegt. Das Reproduktionsmedizinische Gesetz schreibt jedoch vor, dass bei der Untersuchung im Voraus sichergestellt sein muss, dass "der Sperma nach dem derzeitigen Wissensstand der Medizin und der Erfahrungen reproduktiv ist und dass seine Anwendung kein Gesundheitsrisiko für die betroffene Person oder das Wunschkind mit sich bringt".
Darüber hinaus schreibt das Recht vor, dass "Sperma von Dritten für die ärztlich assistierte Reproduktion in maximal drei Hochzeiten oder heiratähnlichen Partnerschaften eingesetzt werden darf". Allerdings kann ein und dasselbe Pärchen mehrfach Sperma vom gleichen Spender erhalten. Selbst kürzliche Reisen in tropische Regionen machen eine Spendenaktion nicht möglich. "Der Antragsteller" muss eine Spermaprobe vorlegen, die anschliessend diversen Qualitätskontrollen unterworfen wird.
Letztlich werden nur 30 Prozentpunkte der männlichen Bevölkerung als potentielle Geldgeber akzeptiert. Wurden in der Vergangenheit Spenden durch Werbung, z.B. in Schülerforen, gewonnen, gibt es heute keinen Engpass mehr bei den Menschen, die ihren Sperma für die medizinische Reproduktion zur Verfugung gestellt haben, sagte eine Pressesprecherin der Fertilitätsklinik gegenüber der APA. Die Kindertagesstätte bezahlt 75 EUR pro Spenden.