Die WEB-Billing ist tatsächlich als einfaches Zahlungsmittel für Mobilfunknutzer auf den Markt gelangt. Wenn ein Mobilfunknutzer einen kostenpflichtigen Service (z.B. ein Handyspiel oder einen neuen Klingelton) erwirbt, kann er diesen per WAP- oder WEB-Abrechnung abrechnen. Ein bekanntes Unternehmen, das diese Zahlungsart anbietet, ist die Webbilling AG mit Niederlassungen in den USA, der Schweiz und Hamburg.
Urspruenglich wurde der Ausdruck WAP-Abrechnung fuer Bezahlungen per Mobiltelefon verwendet, die ueber den Mobilfunkbetreiber fakturiert wurden, und der Ausdruck WEB-Abrechnung fuer Bezahlungen per PC. Weil der Kundin oder der Kunden aber auch seine Mobilfunknummer in die WEB-Abrechnung eingeben muss und letztendlich über den Mobilfunkprovider fakturiert wird, sind die Konditionen auf einigen Internet-Seiten unterschiedlich.
Online-Händler können Endkunden mit WAP- und WEB-Billing kleine Beträge über ihre Handyrechnung ausstellen. Immer öfter wird WEB-Billing von zweifelhaften Providern genutzt, um Mobilfunk- und Computernutzern bezahlte Abonnements anzubieten. Dies ist mit einem Mobiltelefon noch einfacher als mit einem PC, da die Mobilfunknummer bereits beim Internetnutzungsbeginn mit dem eigenen Mobiltelefon gespeichert ist und von Ihrem Mobilfunkprovider ohne Rückfrage oder Einkaufsbestätigung an den (zweifelhaften) Fremdanbieter übertragen wird.
Wenn Sie mit Ihrem PC oder Tablett im Netz surfen, wird Ihre Mobilfunknummer in der Praxis in der Regel nicht gespeichert und Sie müssen zunächst Ihre Mobilfunknummer für Einkäufe über die WEB-Abrechnung eingeben. Sie sollten im Grunde genommen wissen, dass die (Abonnement-)Käufe, ohne einen Kauf-Button angeklickt zu haben und eine Bestätigung der Zahlung bekommen zu haben, nicht rechtskonform sind.
Zum Schutz vor WAP- und WEB-Abrechnungen können Sie sich von Ihrem Mobilfunkbetreiber mit einem informellen Brief ein Fremdschloss installieren mit dem Namen des Drittanbieters. Darin wird festgehalten, dass alle dt. Mobilfunkbetreiber auf Wunsch des Kunden eine kostenfreie Fremdsperre einzurichten haben. Weil Sie bei der WEB-Abrechnung (an PC und Tablett) Ihre Mobilfunknummer beim Kauf einer Leistung oder eines Abonnements selbst eingeben müssen, haben Sie hier etwas mehr Schutz.
In den meisten Fällen werden Abonnementfallen, die über die WEB-Abrechnung belastet werden, hinter angeblichen Verlosungen verborgen. Wenn Sie Ihren Geschäftspartner (Anbieter, Lotterieverteiler, Händler) nicht kennen, sollten Sie in der Regel Ihre personenbezogenen Angaben wie Mobiltelefonnummer oder Bankverbindung nicht weitergeben. Wenn Sie trotz Sicherheitsmassnahmen eine E-Mail von der Webbilling AG oder der Mobilabrechnung mit der Aufforderung zur Zahlung bekommen haben oder unübliche Belastungen auf Ihrem Account festgestellt haben, sollten Sie der Sache unbedingt auf den Grund gehen. Auch wenn Sie sich nicht an die Webbilling AG oder die Mobilabrechnung halten, sollten Sie der Sache auf den Grund gehen. Im Zweifelsfall sollten Sie sich an der Richtigkeit der Angaben halten.
Prinzipiell wird empfohlen, keine vorzeitigen Auszahlungen zu tätigen, wenn die Webbilling AG zur Zahlung auffordert. Wenn Sie sich nicht sicher sind, wenden Sie sich am besten umgehend an den Kundendienst von Handybilling oder Webbilling und fordern Sie den Kaufvertrag an. Hier finden Sie die Kontaktinformationen für das mobile Billing und hier die der Webbilling AG. Wenn die Webbilling AG einen Geldbetrag nicht unmittelbar von Ihrem Account abheben konnte, z.B. weil sie keine Autorisierung hat oder weil das Account nicht genügend abgedeckt ist, versendet sie im Namen ihrer Geschäftspartner (Treffpunkt18 oder anderer Online-Händler) Zahlungsanfragen per E-Mail.
Die Webbilling AG oder das Mobile Billing bitten Sie, für vermeintliche Internetdienste zu bügeln. Wenn Sie sich nicht ganz sicher sind, wenden Sie sich bitte an den Kundendienst der Webbilling AG und fragen Sie die Kaufdokumente an. Wenn Sie jedoch davon überzeugt sind, dass Sie die erforderlichen Dienstleistungen nicht erworben haben, schreiben Sie bitte an den Kundendienst.
Mit der WEB-Billing Zahlungsart belastet das Online-Dating-Portal Treffpunkt18 die gebührenpflichtigen Mitgliedsbeiträge. Es gibt keine zweifelhafte Abonnementfalle dahinter, da der Verbraucher vor dem Erwerb über das Abonnement informiert wird. Allerdings ist zu beachten, dass im Falle einer Beendigung über Trefferpunkt18 die Zahlung fortgesetzt wird. Das vertragliche Verhältnis für abrechenbare Leistungen muss separat gekündigt werden.
Darüber hinaus steht im AGB des Datingportals: "Bei der Zahlung mittels WAP-Billing kann das zahlungspflichtige Nutzungsverhältnis exklusiv durch den Benutzer über den entsprechenden Zahlungsanbieter gekündigt werden, der dem Käufer bei der Beauftragung der zahlungspflichtigen Dienstleistung mitteilt oder mit unserem Beistand angefordert werden kann. "Detaillierte Angaben zur Beendigung des Treffpunktes 18 finden Sie in unserem Blog-Artikel Treffpunkt 18 kündigen:
Zur Zeit ist dies die Webbilling AG. Wenn Sie Ihr Benutzerkonto über Treppfunkt18 beendet haben, müssen Sie die Zahlung separat an die Webbilling AG vornehmen bzw. vornehmen nachweisen. Dies geschieht mit einem Beendigungsschreiben an den abrechnenden Zahlungsdienstleister im Internet. Der Ansprechpartner für den Kundendienst der Webbilling AG finden Sie hier. Besonders hervorzuheben ist, dass Sie alle Dokumente, die Ihnen bei der Vertragsunterzeichnung zugesandt werden, ausdrucken oder auf Ihrem Rechner speichern.
Auf diese Weise können Sie im Falle einer Stornierung rasch feststellen, bei welchem WEB-Billing Payment Service Provider Sie die Stornierung vornehmen müssen.