Kopyleft hatte zunächst eine Lizenz für kostenlose Musik. In seiner Strategie gegen Linux hat Microsoft das entscheidende Modewort Virus für den Urheber eingefügt, um das Image eines Plagegeistes zu malen, der alle Extensions angreift und die Möglichkeiten, Tantiemen dafür zu zahlen, böswillig tötet und letztendlich das intellektuelle Vermögen von Unternehmen gefährdet.
1] Die wohl berühmteste Copyleft-Lizenz ist die GNU-General Public License (GPL). Das selbe gilt später auch für die Lizenzierung freier Medien. Kopyleft ist kein erforderlicher Teil einer freien Softwarelizenz. Zum Beispiel hat die so genannte Kopierlizenz kein Copyright, aber es handelt sich um kostenlose Programm. Weil der Lizenzverwalter nicht an sein eigenes Copyright geknüpft ist, kann er auch neue Fassungen unter eigener Regie publizieren oder Dritten gestatten (Mehrfachlizenzierung), sofern der Lizenzverwalter der alleinige Eigentümer der exklusiven Rechte ist oder, falls dies nicht der Fall ist, alle anderen Rechtsinhaber eingewilligt haben.
Kopyleft ist ein Wortwitz, der einen Kontrast zum englischsprachigen Wort urheberrechtlich bildet, indem er "rechts" durch das entgegengesetzte "links" ersetzt, wohingegen linkerseits zugleich eine grammatikalische Ausprägung von "(over)leave" ist. Zusätzlich sichert das Kopierlink auch die anderen Rechte der betreffenden Lizenzvereinbarung nach der Verarbeitung des Werkes, z.B. bei kostenloser Nutzung des Quellcodes.
Das Wort Kopyleft korrespondiert im Wesentlichen mit dem in Creative -Commons-Lizenzen verwendeten Begriff Anteil (sa). Wenn ein Autor das Gesamtwerk eines anderen rechtmäßig redigiert, hat der Arrangeur ein Recht darauf, wie das redigierte Gesamtwerk in Übereinstimmung mit der geltenden Rechtssprechung genutzt werden darf. Ist das Originalwerk noch für jedermann kopier- und austauschbar?
Anders bei Copyleft-Lizenzen: Da auch der Originalautor ein Wort mitzureden hat, lässt er die Verbreitung seines Werkanteils nur zu, wenn die Adaptionen an alle mit den selben umfassenden Rechten wie in der Originallizenz unterlizenziert werden. Damit soll verhindert werden, dass aus freien Werken das Quellenmaterial für proprietäre Beiträge wird.
Der Copyleft-Prozess wurde zuerst von der Free-Software-Grundlagenverwaltung ( "Free Source Foundation") für die GNU Lizenzen (GPL, LGPL und GFDL) eingesetzt. Es handelt sich z.B. um verschiedene musikalische Lizenzen wie das OAL der Electronic Frontier Foundation und versucht, eine Copyleft-Lizenz für alle Arten von Werken zu errichten, z. B. die Designwissenschaftslizenz (DSL) oder die ShareAlike-Lizenz des Creative Commons-Projektes ( "CC-BY-SA und CC-BY-NC-SA", von denen diese nicht alle Freiheitsgrade der Freien Musik aufgrund der Beschränkung auf nicht kommerzielle Nutzung gewährt).
Abhängig davon, inwieweit Arbeiten, die ein anderes als ein abgeleitetes Kunstwerk beinhalten, von der Bewilligung berührt werden, wird zwischen starker und schwacher Kopie links differenziert - mit einem glatten übergang. Beispielsweise kann bei einem kräftigen Kopierlink ein für einen Spielfilm verwendetes Notenstück für den Spielfilm selbst lizenziert werden, während bei einem schwachen Kopierlink dies nicht erforderlich wäre, sondern nur bei Veränderungen am Titel selbst, wie z.B. dem Liedtext.
Bei der Mozilla Public License gilt das Kopierlink als sehr schwach, das der LGPL als schwach und das der GPL als stark kopierlink (z.B. von der FSF). Kopierlizenzen können rasch zu Unverträglichkeiten führen, selbst bei kostenlosen Versionen ohnekopieren. Weitere kostenlose Programmlizenzen sind nahezu ausschliesslich unter der GPL lizenziert, d.h. der/die LizenznehmerIn hat die Auswahl zwischen den beiden Lizenzmodellen.
Beispielhaft seien hier die Artistic License (nicht copyleft) bei Perl und die Mozilla Public License (weak copyleft) bei Mozilla genannt. 5 ] Als Alternative können die Nutzungsrechte selbst das Recht einräumen, das betreffende Kunstwerk unter einer anderen Nutzungslizenz zu lizenzieren (z.B. GPL für GPL 2.1 bzw. 6) oder sich als Ausnahmeregelung zu einer anderen Nutzungslizenz zu bezeichnen (z.B. GPL 3 Entwurf 1 als Ausnahmeregelung zu GPL 3[7]).
Hochsprung ? Richard Stallman: Copyleft: Pragmatischer Idealismus. Hochsprung Mozilla mit Doppel-Lizenz, Golem.de. High Jump GNU Leader General Public Licence, FSF, § 3 (englisch). High Jump GNU Leader General Public License, 1. Diskussionsentwurf FSF.