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Im Interview erschien Thomas W. das angebotene Paket unwiderstehlich: ein monatliches Bruttogehalt von weit über 3000 EUR und die Gelegenheit, den Firmen-Laptop und das Handy für sich zu haben. "Ich habe bereits erkannt, dass dies ein All-Inclusive-Vertrag war, der meine Verlängerung bereits abdeckte. Ich war aber nicht an allen Bedingungen beteiligt und das Einkommen war im Verhältnis zu dem, was ich während meiner Ausbildungszeit verdiente, enorm.
"Thomas W. hat den Auftrag unterzeichnet und ist seit rund vier Jahren mit einem All-in-Service-Vertrag tätig. Was ist also im All-in? In allen Vertragsvarianten wird vereinbart, dass sie die Bereitwilligkeit zu Mehr- und Mehrarbeit erfordern und die Vergütung dieser Zeiten von Anfang an regulieren. Ungefähr ein drittel der Gallistls-Kollegen hat bereits All-in-Service-Verträge.
"Das Management riet nach einem internen Streit vielen Kollegen, auf All-in-Verträge umzusteigen und lockte sie mit einer Einmalprämie von EUR 20000. Manch einer unterschätzt, dass sich bei einem All-in-Vertrag auch die Konditionen verändern. Betreuer, die vorher kaum Mehrarbeit bestellt haben, scheuen sich nicht lange und bringen die Menschen gerne samstags ins Buero.
Manche Kollegen haben das Gebot akzeptiert und sind damit konfrontiert, dass die arbeitsfreien Tage verschwinden", so Gallistl aus der Kanzlei und fährt fort: "Die grösste Fraktion bei uns sind die Laboranten. Doch auch Chemiker, Techniker und Technologen sind ein fester Bestandteil des Herstellungsprozesses, und viele Kollegen hier haben inzwischen Komplettverträge.
Der Irrtum besteht darin, dass bei einem Pauschalvertrag alle Mehr- und Mehrarbeiten in jedem Falle kompensiert werden. Zudem geht es vor allem um fehlende Offenheit, welche weiteren Vergütungsbestandteile fallen unter die Verordnung und die Verpflichtung des Arbeitgebers zur Führung ordentlicher Arbeitszeiterfassung durch All-in-Verträge? Die von Wolfgang Katzian, Vorsitzender der GPA-djp und Mitglied des Nationalrates, wesentlich geförderte Rechtsänderung schafft nun viel mehr Übersicht.
Neue All-in-Verträge müssen seit dem Jahresschluss nicht nur den Gesamtgehalt, sondern auch die darin enthaltene Grundvergütung angeben. Der Hinweis auf das Grundgehalt im Pauschalvertrag mag als kleines Details anmuten, erweist sich aber als schlagkräftiges Mittel in den Köpfen der Mitarbeiter. Ausgehend vom ersten Angebot an Thomas W. kann ein konkreter Kostenvoranschlag erstellt werden.
Bei einem Bruttolohn von 3.200 EUR deklariert der Auftraggeber alle Mehrarbeiten. Der im Tarifvertrag vereinbarte Mindestbruttogehalt von 2.834 EUR wird übertroffen, was zu einer Überbezahlung von 366 EUR führt. Er will sich im Unternehmen niederlassen, ist viel beschäftigt und verbringt in den ersten paar Wochen durchschnittlich 46 Stunden.
Er stellt sein Einkommen nicht in Frage, denn es ist alles inbegriffen. Allerdings hätte er neu rechnen müssen, denn sein Pauschalgehalt von 3.200 EUR Bruttolohn führt zu einem Pauschalgrundgehalt von weniger als 2.400 EUR Bruttolohn, also nicht einmal auf KV-Ebene. Bei Thomas W. führt dies dazu, dass mehr als 20 Stunden pro Monat nicht vergütet werden, das sind fast 600 EUR netto.
Das hat Thomas W. erst erkannt, als er sich für die Zusammensetzung seines Gehalts interessierte. Eine Neuberechnung ist also auch für diejenigen lohnenswert, die bereits einen Pauschalvertrag haben. Sie konnten erkennen, wie viel ein Pauschalgehalt oft von den Erträgen abhängt, die aus einer geordneten Verrechnung von Über- und Mehrarbeit, Zuschlägen, Rufbereitschaften etc. resultieren.
Komar nennt eine ganze Palette von Optionen für Mitarbeiter, die mit All-in-Verträgen konfrontiert sind: "Wer einen neuen All-in-Vertrag erhält, sollte ihn auf keinen Fall aufschreiben. Die Betriebsräte und Gewerkschaften befürworten die Bewertung des Angebotes und argumentieren, um zumindest das Pauschalgehalt nach oben zu kommen. In vielen Fällen deckt das Pauschalentgelt auch nur einen Teil der Mehrarbeit.
Auf diese Weise können wir das Bewusstsein im Unternehmen schärfen und die Plage des All-in-Vertrages eindämmen. Thomas W. hat noch einen All-in-Vertrag, aber er hat bereits mindestens zwei Mal mit Erfolg neu verhandelt und sein Einkommen erhöht. Ich empfehle meinen Kollegen immer, ihre eigene Leistung zu erfassen und sorgfältig neu zu berechnen.
Eins habe ich herausgefunden, nicht alles ist immer im All-in."