In Verbindung mit Repräsentativdemokratien ist ein Auftrag (von lateinischer ex hanu date "out of hand") der politische Repräsentationsauftrag, den die Wählerschaft einem Abgeordneten eines Legislativorgans erteilte. Der Verantwortungsbereich oder die Befugnisse, die die Wähler dem Träger einer Exekutive übertragen, werden nicht als Auftrag, sondern als Büro bezeichne.
Unterschiedliche Mentalitäten halten eine Funktionstrennung von Büro und Auftrag für erstrebenswert. Es wird zwischen dem "freien" und dem "zwingenden" Auftrag unterschieden: Ein freier Auftrag verpflichtet die beauftragte Person nicht zu bestimmten Aufträgen oder Instruktionen. Eine zwingende Aufgabe hingegen erfordert, dass die beauftragte Person in einem festen Rahmen arbeitet. Bei Wahlen in eines der deutschen, österreichischen oder österreichischen National-, Regional- und Kommunalparlamente oder in das Europaparlament gibt es ein kostenloses Mandat: Der Bundestagsabgeordnete unterliegt daher nur seinem eigenen Bewusstsein, wenn er Entscheidungen trifft.
Jedoch ist das kostenlose Abgeordnetenmandat in der Parlamentspraxis durch fraktionelle Disziplin begrenzt. Auch die Zugehörigkeit zu einem der oben aufgeführten Organe ist nur von der eigentlichen Wahlen und nicht von der Zugehörigkeit zu einer einzelnen Volkspartei, Fraktionen oder anderen Gruppen abhaengig. Mitglieder des Bundestages oder des Europaparlaments können ihre Parteien verlassen, Fraktionen ändern oder gar an der Bildung einer neuen Bundestagsfraktion teilnehmen, ohne dass dadurch ihr Amt erlischt.
In Deutschland sind unter einem Overhangmandat diejenigen Mandate einer Bundestags-, Landtags-, Kreistags- oder Gemeinderatspartei zu verstehen, die die Zahl der Mandate überschreiten, die ihr aufgrund des Prozentsatzes der bei einer Neuwahl erlangten ( "zweiten") Stimmen zuerkannt werden. Ähnliches gilt für den gewählten Konzernbetriebsrat.
Der Betriebsrat muss auch nicht gewerkschaftlich gebunden sein, nur die Zusammenarbeit mit den im Unternehmen repräsentierten Organisationen ist erforderlich. Ein doppeltes Mandat ist die simultane Zugehörigkeit zu mehreren Parlamentariern.