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Die Anklage hat "ganzen Anzeigenstapel " - der Autokauf arbeitet mit der Anklagebehörde (PNP vom 09./10.12.2017) die |

Für die Generalstaatsanwaltschaft Passau besuchte die Bundespolizei vor kurzem das Stadthaus Tittlingen. Einige Dokumente wurden von den Bediensteten eingeholt, weil der Verdacht besteht, dass es in diesem Jahr zu Unstimmigkeiten bei der Fahrzeugbeschaffung gekommen ist. Die Beschwerde ging im vergangenen Monat bei der Generalstaatsanwaltschaft ein, die derzeit ermittelt.

Oberbürgermeister Helmut Willendinger bestaetigte auf Wunsch der Passenauer Neuen Zeitungen, dass die Polizisten im Bürgermeisteramt seien. Wir sind partnerschaftlich und haben innerhalb weniger Wochen alle erforderlichen Papiere übergeben", sagt er. Nach Willmerdingers Worten geht es in diesem Jahr um den Erwerb eines Baufahrzeugs und die Anschaffung eines Feuerlöschfahrzeugs. Der Mann und sein Geschäftsführer seien als Zeuginnen befragt worden und hätten den Amtsträgern alle notwendigen Informationen gegeben, sagte Willi.

Anfangs Juni wurde ein weiterer Tieflader an den Titantlinger Baushof ausgeliefert. Wie in der Lokalzeitung angekündigt, erwarb die Kommune das Auto von einem lokalen Fachhändler für 33675 EUR. Wessen der Stadtverwaltung in der Beschwerde eigentlich beschuldigt wurde, sei ihm von den Prüfern nicht erklärt worden, so der Oberbürgermeister. Er ist aber nicht besorgt.

Wir haben kein Probleme mit der Untersuchung", so er. Nach Angaben von Helmut Willendinger hat er den Bezirk bereits in einer nicht-öffentlichen Versammlung über die Untersuchungen der Generalstaatsanwaltschaft in Passau unterrichtet. Er selbst ist ziemlich ruhig, "weil wir nicht präziser hätten vorgehen können". Generalstaatsanwalt Walter Feiler, Pressesprecher der Generalstaatsanwaltschaft Passau, erläuterte als Antwort auf eine PNP-Anfrage, dass die geschützten Dokumente aus dem Bürgermeisteramt noch bei der Bundespolizei in Tittling liegen.

Es wird erwartet, dass die Dateien Anfang November an die Generalstaatsanwaltschaft Passau übergeben werden. Nur dann wird sich herausstellen, ob der Verdacht auf Ordnungswidrigkeiten berechtigt war."