Der erste Weg sollte nach der Entscheidung, in Deutschland zu heiraten, zum Einwohnermeldeamt gehen. Dies bedeutet für das Einwohnermeldeamt in Deutschland, vor dem die Trauung eingetragen werden soll. Das Einwohnermeldeamt ist in der Regel vor Ort verantwortlich, wo der in Deutschland lebende Ehegatte oder der in Deutschland lebende Ehegatte eingetragen ist. Die Erfahrung hat gezeigt, dass die Zivilstandsämter für die Eintragung der Heirat unterschiedliche Unterlagen benötigen, die von Region zu Region variieren.
Daher sollte man sich nicht auf Informationen von Freunden etc. stützen, sondern sich nur an das verantwortliche Meldeamt wenden. Das Zivilstandsamt erstellt dann eine individuelle Auflistung der für die Eintragung der Ehenotwendigkeiten. Schicken Sie uns diesen so genannten Routing-Schein, können wir Ihnen erläutern, wo Sie diese Papiere erhalten können und ob die von Ihnen bereits erhaltenen Papiere komplett sind.
Die vom Zivilstandsamt verlangten Dokumente zum Familienstand müssen dann eingeholt werden. Das kann sich manchmal als nicht so leicht erweisen, z.B. wenn der Ehegatte nicht in der Ukraine zur Welt gekommen ist oder Dokumente aus der Ost-Ukraine oder der Krim eingeholt werden müssen. Mit Hilfe einer Prokura können wir Ihnen alle Dokumente aus allen Gebieten der Ukraine und allen Staaten der früheren Sowjetunion zur Verfügung stellen.
Laut dem Schriftstück im Justizministerium der Ukraine, im Außenministerium oder im Kulturministerium. Darüber hinaus muss eine Handlungsvollmacht zur Eintragung der Ehe vom Ehegatten der Ukraine erteilt werden, da er sich zum Zeitpunkt der Eintragung der Ehe in der Ukraine befindet. Das entsprechende Formular wird Ihnen in der Regel vom Einwohnermeldeamt in Deutschland ausgehändigt.
Der ukrainische Partner muss dann von der dt. Auslandsvertretung unterfertigt werden. Der Reisepass wird ebenfalls von der Auslandsvertretung ausgestellt. Dementsprechend müssen alle fremden Unterlagen von einem bei einem Bundeslandesgericht vereidigten Fachübersetzer nach ISO 9:1995 übertragen werden. Vereidigte ukrainische Notare werden im deutschsprachigen Raum jedoch nicht anerkannt, da vereidigte Fachübersetzungen vor dem Bundeslandesgericht nicht vereidigt werden.
Die von uns anerkannte Beglaubigung von Fachübersetzungen wird Ihnen von jeder beliebigen Stelle in Deutschland garantiert. Die durch ukrainische Notare bestätigten Fachübersetzungen sind in Deutschland nicht zulässig. Anschließend müssen alle Dokumente, einschließlich der Originalübersetzung, vom deutschsprachigen oder deutschsprachigen Lebenspartner vorgelegt werden. Alle wichtigen Dokumente können in unserem Sekretariat für den Versand nach Deutschland abgegeben werden.
Der Transport nimmt ein bis zwei Tage in Anspruch, im Unterschied zu mehr als einer Transportwoche mit der Flugpost der Ukraine. Die Partnerin oder der Partner kann dann die Ehe eintragen. Die Urkunden werden vom Einwohnermeldeamt an das jeweils für die Ehe verantwortliche OLG weitergeleitet, da dies für Heiraten mit Ausländern in Deutschland obligatorisch ist, die Ukraine aber kein solches Schriftstück aushändigt.
Das Einwohnermeldeamt bestätigt dann die erfolgte Eintragung der Ehe. Im Bestätigungsschreiben der Eintragung der Ehe durch das Zivilstandsamt sind das genaue Datum der Heirat und das Datum der Heirat anzugeben. Andernfalls wird die Auslandsvertretung den Visumsantrag nicht bearbeiten. Für die Beantragung eines Visums sind in der Regel folgende Dokumente erforderlich: eine Meldebescheinigung des jeweils verantwortlichen Standesamts (wie oben beschrieben); der Beleg über eine bestandene Prüfung der Sprachkenntnisse auf dem Niveau 1 der EU-Rahmenrichtlinie-Konferenz.
Nur das Goethe-Institut in der Ukraine ist zur Zeit für die Prüfung in der Ukraine zugelassen. Gern stehen wir Ihnen auch bei allen weiteren Fragestellungen rund um den Einstufungstest beratend zur Seite; eine Kopie des Personalausweises des Teilnehmers. Für in Deutschland lebende Ausländer: Pass mit Aufenthaltserlaubnis etc. vier gleiche Passbilder; drei vollständig ausfüllte und unterzeichnete Visenanträge. Auch beim Ausfüllen des Formulars, eines Reisepasses mit einer Gültigkeit von mind. drei Monaten, eines formlosen Einladungsschreibens des Bundesverlobten, einer Pflichterklärung und eines Einkommensnachweises für einen in Deutschland wohnhaften Ausländer.
Häufig benötigt die Auslandsvertretung zusätzliche Dokumente wie z. B. Telefonrechnung, gemeinsames Foto etc. Sind alle unter den Punkten 1-9 aufgeführten Dokumente vorhanden, kann der Visumsantrag eingereicht werden. Die Verlobten der Ukraine müssen die Kiewer Gesandtschaft, Bohdana Chmelnizkoho 25, an den Schaltern 7-9 der dt. Botsch.
In der Regel werden Sie dort ein kleines Interview über Ihren Visumsantrag führen. Sollten auch nach Deutschland umziehen, kann der jeweilige Familiennachzug umgehend beantragt werden. Sind alle erforderlichen Dokumente vorhanden, beträgt die Bearbeitungszeit bis zur Ausstellung des Visums etwa vier bis acht Monate. Der in Deutschland wohnende Braut sollte auch auf eigene Faust die zuständige Ausländerbehörde aufsuchen.
Der Visumsantrag wird nun von der Auslandsvertretung zur Abwicklung an die zuständigen Ausländerbehörden in Deutschland geschickt. Wird der Visumsantrag von der Fremdenpolizei genehmigt, informiert sie die Auslandsvertretung. Anschliessend nimmt die Auslandsvertretung Kontakt mit dem Ukrainer auf und fordert ihn erneut auf, bei der Auslandsvertretung ein Visum zu beantragen. Dieser Vorgang nimmt, wie bereits gesagt, in der Praxis zwischen vier und acht Stunden in Anspruch, je nach Umfang der Arbeit in der Auslandsvertretung, den Ausländerbehörden etc.
Damit ist der Inhaber zum Einreisen und Heiraten in Deutschland ermächtigt. Nachdem die Ehe stattgefunden hat, wenden Sie sich an die zuständige Ausländerbehörde, die das Visa in eine Daueraufenthaltsgenehmigung umwandelt. Bei etwa zehn Prozentpunkten wird der Antrag auf Erteilung eines Visums für die Ehe zurückgewiesen.