Das sind 30 EUR? 50 EUR pro Jahr? Für 30 bis 50 EUR für enttäuschte Opfer von Trennung, Langeweile oder klaren (falschen) Angeboten ist der Enttäuschungsfaktor vorprogrammiert. "â??Nach meiner KÃ?ndigungs-E-Mail wurde mein Vertrage nicht geÃ?ndert. Sie wurde um ein Jahr erweitert, und 430 EUR wurden für nichts und wieder nichts belastet, beklagt?zum Beispiel ein 31-Jähriger auf www.datingjungle. de über das Benehmen von Elitepartner.
Wie ein 47-jähriger verärgerter Parship-Kunde: "Hatte kaum Kontakt. Ich habe es nach einer Wochen zurückgezogen und kann 80 EUR dafür bezahlen. "Und ein 53-jähriger FriendScout24-Nutzer warnt: "Ich kann nur von WE aberaten. Es ist sehr schwer, zu kündigen. "Sie haben ein reguläres 14-tägiges Widerrufsrecht", sagt der kölsche Anwalt Harald Rotter.
Aber selbst bei einem ordentlich gekündigten Kontrakt lässt sich der Austausch vieler Partner nicht so leicht von ihren Flüchtlingskunden lösen. Für die Tatsache, dass er das Internetportal mindestens ein paar Tage lang benutzt hat, verlangen sie Werterhaltungen. "Eine solche Entschädigung kann prinzipiell gefordert werden", sagt Harald Rotter, Stellvertreter des Vorsitzenden der Generalanwaltsarbeitsgruppe des DAV.
Gerade hier greiften einige Dienstleister wirklich in die Tiefe, bemerkte der Jurist: "Die Rechtsdrehung ist, dass für die Kalkulation der Wertersatzleistung im Kleinformat ein gewisser Betrag für jede einzelne Dienstleistung festgesetzt wird. "Laut Verbraucherinformationszentrum Hamburg kostet zum Beispiel die Elite-Partner GmbH 35 EUR für gelesenen Text, 15 EUR für versendete Textnachrichten und 59 EUR für die Erstellung eines Personenprofils.
Konkurrent Parship hingegen berechnet den Wertaufbau auf der Grundlage der verwendeten Kontaktanzahl. Nach Angaben der Konsumentenberatung forderte das Unter-nehmen von einem Kunden zum Beispiel 306,99 EUR für zehn Gespräche innerhalb von zwölf Tagen. Dies entspricht 75 Prozentpunkten des jährlichen Beitrags von 409,32 E. Dadurch ist der Wertaufholungsbetrag teilweise nahezu so hoch wie der normale Vereinsbeitrag.
"Dies ist aus unserer Warte eine Verletzung des Rücktrittsrechts und daher nicht zulässig", sagt Julia Rehberg von der Konsumentenzentrale Hamburg, die gegen diese Vorgehensweise in zwei Verfahren vorgehen wird. Nach Ansicht von Rehberg und ihren Mitarbeitern sollte der Beitrag auf die tatsächlichen Nutzungstage angerechnet werden. Mit einem monatlichen Beitrag von 30 EUR würde es dann einen Werterhalt von einem EUR pro Tag geben.
Rehberg rät den Betreffenden, solche Wechsel nicht zu begleichen, sondern einmal per Einschreibebrief zu Widerspruch einzulegen und auf das Ergebnis der Studie zu warten. Aber Firmen können viel schreiben, sagt Rehberg: "Nicht alles, was in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen steht, ist auch wirklich effektiv. Ein großer Punkt in der Berechnung der Portfolios ist die Erstellung des Personenprofils, das viele Partnernetzwerke bei der Registrierung anlegen.
Der Kunde muss nicht zahlen, wenn die Profilen maschinell erstellt werden (Ref.: 312 O 93/11), so das LG Hamburg. "â??Die Juroren haben diese Profilen nicht einmal als verkaufsfÃ?hige Waren klassifiziert, sondern als nötige Informationsbasis, damit das Internetportal geeignete PartnervorschlÃ?ge machen kannâ??, sagt Anwalt Rotter. Jeder, der für eine solche Dienstleistung bereits bezahlt hat, kann das zurückfordern, was er bezahlt hat, sagt Rotter: "Zahlungen, die nach dem Stichtag 31. Dezember 2011 erfolgen, sind 2014 noch nicht gekündigt und können bei Bedarf zurückverlangt werden.
Verbraucherschützer Rehberg nennt eine rechtliche Hintertür: Nach 627 BGB können gewisse Geschäfte durch " die zur Erbringung der Leistung verpflichteten Personen " zu jeder Zeit beendet werden, wenn sie Dienstleistungen von höherem Charakter erbringen müssen, die aufgrund eines speziellen Treuhandverhältnisses tendenziell transferiert werden ". Es gibt jedoch keine einstimmige Auffassung der Gerichte, ob bei der Beauftragung einer Online-Partnerbörse ein solches VerhÃ?ltnis zwischen dem Auftraggeber und dem Lieferanten vorliegt.
"Wahrscheinlich wird diese Problematik nie vollständig von den höchsten Gerichtshöfen gelöst werden", sagt Rehberg. In einem Rechtsstreit (Az.: 172 C 28687/10) hat das Landgericht München entschieden, dass der Kontrakt mit Online-Partnerbörsen keine Dienstleistungen hoher Natur betrifft. Ein fristloser Abbruch gemäß § 627 BGB wäre daher nicht möglich.
Rechtsanwalt Rehberg teilt diese Ansicht: "Unserer Meinung nach sind dies Dienstleistungen von höherem Charakter, da der Mandant aufgrund der großen Menge an sehr personenbezogenen Informationen ein spezielles Vertrauensbehältnis zum Provider hat. "Am wenigsten ärgerlich ist es in der Regel, wenn man sich an die vertraglichen Bedingungen bindet und rechtzeitig meldet.
Diejenigen, die die Ankündigungsfrist verpassen, müssen teilweise gar ein ganzes Jahr lang bezahlen, auch wenn sie bisher nur ein kleines Probeabonnement absolviert hatten. "Obwohl diese Vorgehensweise nicht sehr verbraucherfreundlich ist, ist sie aus unserer Sicht in den meisten FÃ?llen dennoch gesetzlich erlaubt", sagt Rehberg. Auch bei einer ordentlichen, rechtzeitigen Beendigung ist dies nicht immer der ungeliebte Deal.
Die Nutzer beschweren sich in relevanten Gremien immer wieder über verspätete, missachtete oder vermeintlich nicht erhaltene Mitteilungen über die Kündigung. "Wenn Sie auf der Sicherheit gehen wollen, können Sie nur per eingeschriebenem Brief mit Empfangsbestätigung kündigen", rät er. Im Zweifelsfall kann man nachweisen, dass das Rücktrittsschreiben auch wirklich drin war. Darüber hinaus rät die Firma auch verärgerten Verbrauchern, ihre Stornierungsrichtlinien prüfen zu lassen. der Grund dafür ist, dass die Stornierungsrichtlinien überprüft werden.
Andernfalls können Sie nach monatelanger Frist noch kündigen, auch aus alten Kontrakten heraus kommt es gelegentlich noch zeitnah.