Keine andere Platform konnte in all diesen Jahren XJuggler eine Kerze vorhalten. Auch für mich ist die Verkehrssicherheit ein entscheidender Augenblick, der nur deshalb gegeben ist, weil XJuggler seinen Hauptsitz in Deutschland hat. Außerdem hat von der Auftragserteilung bis zur Auslieferung immer alles gut geklappt! Ungeachtet der indexierten Waren klingt es ernst!
Klingt toll, ich versuche es mal! Ich habe bisher nur gute Erfahrung mit dieser Website gemacht. Außerdem ist die Website einmalig, hier finden Sie alles, was Sie anderswo finden können.
xjuggler.de - Films, Games and Push Movies - buy and sell review
Der Xjuggler Matthias Kleve e.K. Alles ist in Ordnung! Super schnell, gut sortiert und mit tollen Gütern..... Eine sehr sichere Anschaffung, da mein Geldbetrag erst nach Überprüfung der bestellten Waren an den Händler weitergeleitet wird und so Diskrepanzen im gegenseitigen Sinne behoben werden können. Dies kann zu wertvollem Kunden-Feedback führen, das für mehr Klarheit und Geborgenheit für die Endkunden im elektronischen Handel sorgen soll.
Erleben Sie mit rockstar89 und XJuggler: Was zu weit geht, geht zu weit! - Einwände über Benutzer
Erleben Sie mit rockstar89 und XJuggler: Was zu weit geht, geht zu weit! Guten Tag lieber User, alles hat seine Limits, und die sind für Mir jetzt - was das Topic "XJuggler" betrifft - endgültig erreichbar. Der User "rockstar89", der hier unter mehreren Decknamen bereits bis zum Hals war und immer wieder blockiert wurde, hatte, wie bereits in einem anderen Themenstrang beschrieben, die Platform über von mir ein Medienbuch erstanden.
Ich hatte bemerkt, dass der Kerl auch auf Jongleur über mehrere Negativrezensionen verfügt, in denen der Einkauf ohne entsprechende verantwortungsvolle Folgemaßnahmen verbucht wird, mich getroffen hatte. In der Hoffnung, dass ich nicht eines seiner Kinder werde. Gestern Morgen habe ich den Einkauf bei Nacht entdeckt getätigten, das Mediabook sorgfältig gleich gepackt und mich (ausschließlich für diese Sendung) auf dem Weg zur Poste gemacht, 3,60 Euros Frachtkosten bezahlt und die Sache sorgfältig abgehakt.
Als ich Jongleur anrief, hatte ich ein wenig Angst um mein Geld. Kleve teilte mir mit, dass die Waren unter ordnungsgemäà bezahlbar waren und dass die Angelegenheit durch den Versandvorgang erledigt worden sei. Jetzt ging mir diese "rockstar89" immer wieder auf die Eggs, kündigte, zu, mir die Commodity kündigte. Es ist ein fehlerhafter Kauf von getätigt, und ich sollte jetzt nur noch den Beitrag zurücknehmen lesen.
Die Rücknahme habe ich als privat abgelehnt. Außerdem hatte ich die Anforderung zum Topic "rockstar89" auch im Diskussionsforum gepostet, und Trancer war so nett gewesen, mich unter über über seine -zig-fache Existenz bei mehreren abgeschlossenen Accounts zu unterrichten. Dort war mir unter für bewusst, dass ich diesen Vögel nicht auf meiner Nasenspitze würde tanzen lasse.
Jetzt habe ich heute eine Beantwortung der Frage kürzlich an den Jongleur-Support erhalten: Jongleur ist die kürzlich rechtsmäà der Waren, daher akzeptiere ich ( "müsste" als Verkäufer) die Rücknahme.. Also, meine sehr geehrten Damen und Herren, was heißt das alles in Summe: Von den 54,39 EUR, die mein Kauf bei XJuggler gebracht hatte, hätte mit diesem Clubfinale 39,95 EUR überwiesen. Das ist der Preis.
Dies ist das Ergebnis der genialen Vorstellung von Juggler´s, als sämtlichen in den Angelegenheiten von Juggler´s zu agieren - "Innovation" ist wahrscheinlich das, was man es nennen wird. Ich bin Privatverkäufer, aber das ist nicht der XJuggler - Verkäufen. Da der offizielle Jongleur mein Mediabuch verkaufte, muss ich nun das Rücknahme eines berüchtigten Stoffes annehmen, für mich irgendwo buchen, mir für sein rücksichtsloses Kaufabbruchverhalten am Samstagmorgen auf dem Weg in die City und 3,60. EUR (+ Versandkosten für Material) in den Sandkasten gelegt haben.
Für me ist das Topic "XJuggler", das in den letzten Jahren immer mehr unangenehm wurde, endgültig by. Sie haben eine Vorlage aufgeführt, was Sie als Verkäufer am Ende noch haben. Angebot: verfasst von 2_Unlimited am 22.03. 2014 um 14:29:58 Uhr. Das ist natürlich sehr ärgerlich!. Sie haben eine Vorlage aufgeführt, was Sie als Verkäufer am Ende noch haben.
Geradeaus übrigens erlebte, dass Käufer prinzipiell auch noch die Rückversand auf meine Rechnung abspulen könnte, da der ursprüngliche Warennutzen bei über 40,- -?..... Was sie mit Jongleur vorhaben, frag ich mich wirklich. Unmittelbar bevor rate ich nur hier meine 18er Sachen - dann auch keine Menschen mein Konto aufzulösen. Mein Konto wird sich dort auflösen.....
Doch Gott sei Dank gibt es das kostenfreie Verlängerung im Laden und vor allem endlich "Preisvorschläge" Zitat: von Sagger geschrieen am 22.03. 2014 am 22:01:08. wird mein Konto dort schließen..... Angebot: verfasst von MagyarGirl am 25.03. 2014 um 20:35:27 Uhr. Warum? Angebot: verfasst von m_freshwood am 25.03. 2014 um 22:04:27 Uhr. Nein. Denn damit hat man unter unterstütz noch den Scheißladen.
Tadeln Sie sich aber selbst, wahrscheinlich auf so ein paar Schreihälse gehört, die hier auch von Zeit zu Zeit rumpeln und jetzt ist für die Käufer bald alles Supersichere und die (private) verkäufer kann aufräumen. Es ist fragwürdig, ob jemand etwas kaufen wird. Auf lange Sicht kann nur jeder gewinnen, mit Ausnahme des Finanzamtes, das sich bis zur Xjuggler-Insolvenz über über zusätzliche Einnahmen freuend freuensteht.
GruÃ, Zitat: verfasst von oasterndjango am 25.03. 2014 um 22:36:20 Uhr. Nun, sie reißen sich nicht wirklich ab, sie reißen sich ab, weil sie das zusätzliche Einkommen fast vollständig an das Steueramt abführen. Tadeln Sie sich aber selbst, wahrscheinlich auf so ein paar Schreihälse gehört, die hier auch von Zeit zu Zeit rumpeln und jetzt ist für die Käufer bald alles Supersichere und die (private) verkäufer kann aufräumen.
Es ist fragwürdig, ob jemand etwas kaufen wird. Auf lange Sicht kann nur jeder gewinnen, mit Ausnahme des Finanzamtes, das sich bis zur Xjuggler-Insolvenz über über zusätzliche Einnahmen ausgleichen kann. GruÃ, Zitat: vom Filmemacher am 22.03. 2014 um 14:12:42 Uhr verfasst. Nun habe ich heute eine Rückmeldung auf die Bitte kürzlich an den Jonglier-Support erhalten: Jongleur ist die rechtsmäà rechtsmäà von den Gütern, daher müsste Ich (als Verkäufer) akzeptiere die Rücknahme. Auch hier gilt.
So denke ich, dass xjuggler hier mit dem Rücknahme falsch liegt. Auch wenn ich ihre Webseiten durchgeblättert habe, enthält sie im Grunde genommen auch das, was der Supporter an Sie geschickt hat. Wenn Sie über verkaufen, erwirbt die Platform xjuggler die Waren von Ihnen! Dies bedeutet, dass xjuggler nun die Eigentümer und Verkäufer der Waren ist und Sie nach dem Versenden der Waren vollständig!!!!!!! sind.
Dass Sie die Waren nicht an xjuggler schicken, sondern an deren Abnehmer, ist nicht Ihr Anliegen! Wenn dein Kundin oder dein Kunde jetzt einen Rücktritt macht, dann ist meiner Meinung nach der Rückzug an xjuggler zu richten und die Waren sind auch an xjuggler zurückzusenden, da xjuggler der Verkäufer ist, wie du selbst zugibst.
Auch wenn xjuggler in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat, dass Sie die Waren an zurücknehmen senden müssen, könnte dies völlig irrelevant sein, da diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen vermutlich ungültig sind und die höchsten zwischen den Händlern so dürfen abgestimmt werden. Meiner Meinung nach hat der Internetauftritt nämlich nicht dazu geführt, dass der Internetauftritt von Privatverkäufer mit dem Widerrufsrecht so ausgestattet ist, dass die Rechtsvorschrift lediglich umgegangen werden kann.
Senden Sie xjuggler eine Zahlungsaufforderung für ihren Kauf bei Ihnen zu Hause, Sie lehnen ihre Auszahlungsaufforderung ab, weil Sie Privatverkäufer sind. Ich habe bereits über diesen Aspekt nachgedacht, also habe ich die AGB des Jongleurs noch einmal gelesen. Jongleur erwirbt die Waren von mir und vertreibt sie dann an Käufer
So ist zunächst mal Jongleur in der Verpflichtung, mir als Verkäufer das Produkt zu zahlen. Sobald ich das Guthaben auf meinem Account habe, ist Jongleur berechtigt, mir die Möglichkeit zu bieten, die Waren ohne Sichtkontakt an Käufer zu senden. Angebot: verfasst von Crazy-Trancer am 29.03. 2014 um 18:19:52 Uhr. Im Augenblick habe ich das Guthaben auf meinem Account, Jongleur hat das Recht, mir die Möglichkeit zu bieten, es ohne Sicht auf die Güter an Käufer mitzuschicken.
Weshalb nur, wenn die Waren bezahlt wurden? Aber das macht nichts, denn xjuggler holt es sich gleich bei Ihnen ab und erklärt geht direkt auf das neue Verkäufer. Die Widerrufsbelehrung der Käufers erstreckt sich auch nur auf die Eigentümer und nicht auf die Käufers der Waren. Die Käufer (für me xjuggler) kann selbstverständlich unmittelbar nach dem Start ermitteln, wohin die Anfahrt führt!
Ein Versand an andere Anschriften ist kein Hindernis, wenn das Jugendschutzproblem geklärt ist und dies bereits von xjuggler stammt. GruÃ, Zitat: verfasst von oasterndjango am 29.03. 2014 um 18:57:52 Uhr. Warum nur, wenn man für die Waren zahlt? ..... Diese Sichtweise ist nur meine Zusammenfassung aus dem hier beschriebenen Problemfeld, denn im Augenblick hält Jongleur ja das Kapital zurück.
Aber das ist wahrscheinlich ein anderes Topic, über, das bereits eine Auseinandersetzung darüber geführt hat, wie und in welcher Bestellung Zahlung und Auslieferung stattfinden muss. Alles dies ändert aber nichts über die Tatsache, dass Jongleur als Verkäufer der Waren erscheint. Eine Sperrung kann daher von Jongleur nicht vorgenommen werden, wenn es sich um eine Privatverkäufer handelt.....
Angebot: verfasst von Crazy-Trancer am 29.03. 2014 um 19:16:45 Uhr. Nein, das steht nicht drin. Diese Sichtweise ist nur meine Zusammenfassung aus dem hier beschriebenen Problem, denn im Augenblick hält Jongleur ja das Kapital zurück. Keine Ahnung, aber ich könnte mir ja denken, dass mit dem neuen Verfahren auch der Prozess vorangetrieben werden sollte, d.h. wie bei Paypal Verkäufer kann/muss nun auch die Waren unverzüglich freigegeben werden, da sie die Steinkohle von xjuggler erhalten sollte.
GruÃ, Zitat: verfasst von oasterndjango am 29.03. 2014 um 17:54:09 Uhr. Also denke ich, dass hier xjuggler mit der Rücknahme falsch liegt. Auch wenn ich ihre Webseiten durchgeblättert habe, enthält sie im Grunde genommen auch das, was der Supporter an Sie geschickt hat. Wenn Sie über verkaufen, erwirbt die Platform xjuggler die Waren von Ihnen!
Dies bedeutet, dass xjuggler nun die Eigentümer und Verkäufer der Waren ist und Sie nach dem Versenden der Waren vollständig!!!!!!! sind. Dass Sie die Waren nicht an xjuggler schicken, sondern an deren Abnehmer, ist nicht Ihr Anliegen! Wenn dein Kundin oder dein Kunde jetzt einen Rücktritt macht, dann ist meiner Meinung nach der Rückzug an xjuggler zu richten und die Waren sind auch an xjuggler zurückzusenden, da xjuggler der Verkäufer ist, wie du selbst zugibst.
Auch wenn xjuggler in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat, dass Sie die Waren an zurücknehmen senden müssen, könnte dies völlig irrelevant sein, da diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen vermutlich ungültig sind und die höchsten zwischen den Händlern so dürfen abgestimmt werden. Meiner Meinung nach hat der Internetauftritt nämlich nicht dazu geführt, dass der Internetauftritt von Privatverkäufer mit dem Widerrufsrecht so ausgestattet ist, dass die Rechtsvorschrift lediglich umgegangen werden kann.
Senden Sie xjuggler eine Zahlungsaufforderung für ihren Kauf bei Ihnen zu Hause, Sie lehnen ihre Auszahlungsaufforderung ab, weil Sie Privatverkäufer sind. Hallo Django, vielen Dank für Ihre ausführliche Stellungnahme! So wie du es aufgeschrieben hast, habe ich mir auch das Ding vorgestellt. Wie wenn Jongleur jetzt die Unterscheidung zwischen privat und gewerblich aufheben könnte.
Doch so oder so: Jongleur gehört mit für mich der Vergang.