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Landbeauftragter für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen. wäre geeignet für ein aktives Gespräch mit Menschen mit Behinderungen. Handicap-Liebe. Behinderte und gleichwertige Mitarbeiter im Unternehmen / Büro.

Invalidität und Sexualität: Grundlagen einer behindertengerechten Behandlung.... - Barabara Ortland

Im Zuge der Forderungen nach mehr Eigenverantwortung, Selbständigkeit und Partizipation von Menschen mit Behinderungen hat das Themenfeld "Sexualität und Behinderung" eine ganz spezielle Aktualität erlangt. Der Band beschäftigt sich zunächst mit Ergebnissen über die sexuelle Entfaltung von Kleinkindern und Heranwachsenden und zeigt mögliche Entwicklungsprobleme für Menschen mit Behinderungen auf. Es folgen detaillierte Überlegungen zu einer zwangsläufig behindertengerechten Sexualaufklärung, die nicht nur individuelle Lebensumstände, sondern auch restriktive soziale, schulische und familiäre Rahmenbedingungen als "Entwicklungsstörungen" beinhaltet.

Insbesondere Lehrer, Erzieher, aber auch Erziehungsberechtigte, aber auch Erziehungsberechtigte werden in diesem Werk sehr konkret auf sexuell-pädagogische Maßnahmen in der praktischen Anwendung hingewiesen.

Landesbeauftragter für Menschen mit Behinderung Niedersachsen

Landesbeauftragter für Menschen mit Handicap in Niedersachsen. über die Praxis. Ich bin seit Beginn des Jahres 2015 Landesbeauftragter für Menschen mit Handicap in Niedersachsen. Im soziokulturellen Quartierszentrum treffen sich Jung und Alt, Menschen aus vielen Ländern, Menschen mit und ohne Beeinträchtigung. Als behinderte Person habe ich inzwischen bei allen meinen Entscheiden immer besonders auf die möglichen Folgen für Menschen mit Beeinträchtigungen geachtet. Dabei habe ich immer auf die möglichen Folgen für Menschen mitbehindert.

Im Bereich der Invalidenbewegung war ich unter anderem als stellvertretender Vorsitzender des SelfBestimmt Life e. V. Bremen tätig. Zusätzlich zur Arbeit im "Forum Absperrfrieden Bremen " war ich als Vertreter des Vereins bei der Entwicklung des Aktionsplans zur Durchführung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen im Bundesland Bremen tätig. Als Landesbeauftragter für Menschen mit Behinderung des Landes Niedersachsen bin ich selbstständig und bereichsübergreifend tätig.

Ich als Staatskommissar für Menschen mit Behinderung möchte so eng wie möglich mit Menschen mit Behinderung als Experte für ihre eigenen Themen zusammen arbeiten. Ich möchte auch mit ihren Vereinen und Selbsthilfe-Gruppen, den Entscheidungsträgern der Politik, der niedersächsischen Landesverwaltung und den Institutionen für Menschen mit Behinderung vertrauensvoll mitarbeiten.

Am 01.01.2008 ist das NBGG ( "Niedersächsisches Behindertengleichstellungsgesetz") inkrafttreten. Das vorliegende Recht legt das Büro des staatlichen Vertreters für Menschen mit Behinderung fest. Im Jahr 2015 wird Petra Wontorra die Landesbeauftrage für Menschen mit Behinderung in Niedersachsen sein. Die Staatskommissarin und ihr Personal sind gegenwärtig dem Bundesministerium für soziale Angelegenheiten, Gesundheitswesen und Gleichberechtigung untergeordnet.

Der Kommissar beraet die Regionalregierung in allen Angelegenheiten der Eingliederung, Beteiligung und Mitbestimmung. Die Vorsitzende des Staatsrates für Behinderte ( 12 NBGGG) ist Petra Wontorra und bestellt die übrigen 20 Sitze. Sie leitet auch den Integrationsrat für Menschen mit Behinderung und andere Einrichtungen. Bei vielen anderen Ausschüssen ist der Landesvertreter ein ernennendes Glied, z.B. bei der NBS ("Council for Sustainability"), bei der NBS ("State Psychiatric Council") (Advisory), beim State Prevention Council und anderen.

In § 11 NBGG sind die Pflichten der staatlichen Kommissare festgelegt. Gleichberechtigung von Frau und Mann ( 3 NBGG), Diskriminierungsverbot ( 4 NBGG), Recht auf Gebärdensprach- und Kommunikationshilfe (6 NBGG), Schaffung von Zugänglichkeit in den Sparten Konstruktion und Transport (7 NBGGG), Informationstechnologie (9 NBGG).

Darüber hinaus werden darin auch Maßnahmen zur Einbeziehung von Menschen mit Behinderung in alle Lebensbereiche wie z. B. in den Bereichen Wirtschaft, Bau und Wohnungswesen, Ausbildung, Arbeit und Beschäftigung, Transport, Freizeit, Sport in den Bereichen Soziales und Soziales, Familien und Ge -sundheit, Forschungen und Naturwissenschaften vorgeschlagen. Visuelle Beeinträchtigung, Mobilitätsbeeinträchtigung, Hörbeeinträchtigung, Sprach- und Kommunikationsbeeinträchtigung, mentale Beeinträchtigung, psychologische und psychologische Beeinträchtigung, körperliche und mehrfache Behinderung, Verhaltensprobleme, Menschen mit Behinderung jeden Altersgrades werden berücksichtigt, und zwar ungeachtet dessen, ob die Behinderung erlangt wurde oder kongenital ist.

Darüber hinaus pflegt die Staatskommissarin den Kontakt zu Menschen mit Behinderung, deren Verwandten, Politikern, Vereinen und Einrichtungen, Selbsthilfe-Gruppen, kirchlichen Einrichtungen, gewerkschaftlichen Einrichtungen, Arbeitgeberverbänden, Schwerbehindertenvertretern und vielen mehr. Die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit ist ein wesentlicher Bestandteil im Verantwortungsbereich der Vertreter, um die Belange von Menschen mit Behinderung in der Gesellschaft zu repräsentieren.

Der Kommissar ist parteiisch für die Interessen von Menschen mit Behinderung und arbeitet daran, dass die Integration in der Bevölkerung umgesetzt wird. Zu diesem Zweck muss eine Sensibilisierung erfolgen, um den Gedanken der Integration im ganzen Bundesland Niedersachsen einzuführen. Aus individuellen Anfragen von Menschen mit Behinderung sowie deren Verwandten, Einrichtungen und Einrichtungen greift die Staatskommissarin in ihrer Tätigkeit die Anregungen aus grundlegenden Fragen der Partizipation, Eingliederung und Behinderung auf.

Es zielt darauf ab, den Menschenrechtsaspekt stärker zu verinnerlichen und die Einstellung gegenüber Menschen mit Behinderung in Bezug auf Beteiligungs- und Austauschmöglichkeiten im Sinn der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung zu stärken. Es beteiligt sich an dem Aktionsplan Niedersachsen Einbeziehung der Staatsregierung, der alle zwei Jahre aktualisiert wird. Damit wird ein Beitrag zur schrittweisen Umsetzung der UN-Konvention für Menschen mit Behinderung in Niedersachsen mit zielgerichteten Massnahmen geleistet.

Gemäß 10 NBGG ist der behindertengerechte Staatsbeauftragte bei der Erfüllung seiner Aufgaben selbständig und wirkt bereichsübergreifend. Allerdings kann dieser Handlungsspielraum nur für das Bundesland Niedersachsen genutzt werden. Verantwortlich für das Handeln auf föderaler Ebene ist der Bevollmächtigte der Regierung für die Angelegenheiten von Menschen mit Behinderungen: Der Staatskommissar ist nicht verantwortlich für Angelegenheiten, die auf gemeinschaftsrechtlichen Regelungen der Regierungsbezirke, der von den Regierungsbezirken unabhängigen Großstädte, der Hauptstadtregion Hannover und der anderen Regionalbehörden basieren.

Dabei sind die entsprechenden Behindertenvertreter und Beratungsgremien für Menschen mit Behinderung die Kontaktpersonen. Der Landrepräsentant ist nicht befugt, in Erfüllung seiner Aufgaben Weisungen zu erteilen. Die Behörden sind jedoch dazu angehalten, die Landesvertreter zu unterstützen, z.B. durch Information und Einsichtnahme in Dokumente. Der Staatliche Beauftragte für Menschen mit Behinderung hat keine eigenen Mittel zur Förderung von Projekten und Personen.

Sie kann auch keine rechtliche Beratung bei individuellen Anfragen anbieten.