Weil die Grundgebühr immer 1 Kalendermonat im Vorhinein kalkuliert wird, müssen Sie sie durchgehen.
Hiermit spreche ich die Fax-Nummer, unter der ich die Mitteilung faxen kann. Irgendwo kann ich nichts darüber herausfinden, es gibt keine Telefaxnummer im Druck und wenn ich BOB per E-Mail kontaktiere, dann wird niemand darauf reagieren. Hiermit spreche ich die Fax-Nummer, unter der ich die Mitteilung faxen kann. Irgendwo kann ich nichts darüber herausfinden, es gibt keine Telefaxnummer im Druck und wenn ich BOB per E-Mail kontaktiere, dann wird niemand darauf reagieren.
Es gibt den smartbob Tarif (nur SIM) und ich kann jetzt kündigen. Unglücklicherweise finde ich keine Informationen über die Vorlauffrist. Wenn ich also bis morgen storniere, wann wird die Stornierung aktiviert oder die SIM-Karte ausgeschaltet? bondy1 hat geschrieben: Ich habe den smartbob Tarif (nur SIM) und jetzt abbrechen. Unglücklicherweise finde ich keine Informationen über die Vorlaufzeit. Wenn ich also bis morgen storniere, wann wird die Stornierung aktiviert oder die SIM-Karte ausgeschaltet?
1 ) Sofern die Bedingungen des 19 (Außerordentliche Kündigung) nicht vorliegen oder in den Zahlungsbedingungen nichts anderes bestimmt ist, können die Vertragsparteien die Vertragsverhältnisse zum Ende eines jeden Kalendertags unter Einhaltung einer Frist von einem Kalendermonat kündigen. Sie muss dem Vertragpartner spätestens einen Kalendermonat vor dem Tag, an dem sie in Kraft treten soll, in schriftlicher Form zugegangen sein.
Die befristeten Dauerschuldverhältnisse laufen mit dem Ende der Frist aus und bedürfen keiner ordentliche Beendigung durch eine der beiden Vertragsparteien. Wer einen Kontrakt "sofort" nicht mehr in Anspruch nehmen will und möglichst viel (Grund-)Gebühr einsparen will, kann auch auf den Bob-Vierer umsteigen ("1,08? für den Anruf bei der Hotline").
Die Tarifänderung erfolgt unmittelbar, der Bob Zweier hat keine Grundvergütung, d.h. Sie zahlen die 1,08 für die Tarifänderung, ersparen sich aber 9,90? Grundvergütung für den Kalendermonat in der Ankündigungsfrist (9,90?-1,08?=8,82?). Wer einen Kontrakt "sofort" nicht mehr in Anspruch nehmen will und möglichst viel (Grund-)Gebühr einsparen will, kann auch auf den Bob-Vierer umsteigen ("1,08? für den Anruf bei der Hotline").
Die Tarifänderung erfolgt unmittelbar, der Bob Zweier hat keine Grundvergütung, d.h. Sie zahlen die 1,08 für die Tarifänderung, sparen aber 9,90? Grundvergütung für den Kalendermonat in der Ankündigungsfrist (9,90?-1,08?=8,82?). Inzwischen ist mein Rücktritt beendet (bis 15.12.).