Die deutsche Regierung rechnet mit der Einhaltung von Umwelt-, Gesellschafts- und Menschenrechtsnormen, vor allem bei Vorhaben, die durch deutsche Außenwirtschaftsförderungsinstrumente untermauert werden. Der Bund geht davon aus, dass die Firmen den anerkannten Menschenrechtskanon bei ihrer unternehmerischen Tätigkeit einhalten. Den OECD-Leitsätzen für Großunternehmen (OECD-Leitsätze) und der Pflicht zur Einhaltung der im Rahmen des Aktionsplans zur Durchführung der UN-Leitsätze für Business und Human Rights (UN-Leitsätze) formulierten Sorgfaltspflichten sind die Firmen verpflichtet.
chatten für Schülerinnen und Schüler ohne Registrierung Die Regierung setzt daher bei der Akzeptanz von UFK Garantien einen hohen Anspruch an die Projektbewertung. Online-Dating-Sites für Fachleute Im Zuge der Untersuchung von Umwelt-, Sozial- und Menschenrechtsaspekten werden unter anderem folgende Aspekte behandelt: Arbeitsschutz, Volksgesundheit und Bevölkerungssicherheit, Legalität des Erwerbs und der Wiederansiedlung, Eingeborenenschutz, Kulturgüterschutz, Möglichkeiten der Beratung der Betreffenden, Mitarbeiterrechte (u. a.).
Vereinigungsfreiheit, Recht auf Gewerkschaftszugehörigkeit, Recht auf Freizügigkeit usw.), Minderheitenschutz und das Bestehen eines Beschwerdeverfahrens Frauen aus Triererinnen suchen Männer In diesem Kontext müssen die publizierten Meldungen der National Contact Point for the OECD Guidelines (NCP) gemäß den OECD-Common Approaches in die Untersuchung miteinbezogen werden.
Der Bund geht über diese Anforderungen hinaus, indem er bereits bei der NKS eingereichte Beanstandungen und damit verbundene Vorkommnisse und Probleme (z.B. die Nicht-Beteiligung eines Betriebes, siehe unten) in der Projektbewertung mitberücksichtigt. Die NKS stehen allen Unternehmen und Personen offen, die der Ansicht sind, dass gegen die OECD-Richtlinien verstossen wurde.
Das Bundeswirtschaftsministerium und das Bundesfinanzministerium beschließen im IMA gemeinsam mit den für die internationalen Menschenrechtsaspekte zuständigen Bundesministerien der Bundesrepublik Deutschland (Auswärtiges Amt und Ministerium für Entwicklungszusammenarbeit ), ob Garantien der UFK akzeptiert werden oder nicht.
Die vorhandenen Massnahmen wurden in Anlehnung an den Aktionsplan der deutschen Regierung für Unternehmen und Menschrechte vom 12. September 2016 weiter entwickelt und ergänzt: Die bereits Teilaspekte der Umwelt- und Sozialrevision werden im Prüfungsverfahren unabhängiger und sichtbarer.
Die Antragsformulare enthalten einen Verweis auf den Wert von Menschenrechtsaspekten sowie auf die UN-Leitsätze für Business und Human Rights und die OECD-Richtlinien für internationale Konzerne. Der Bund hat das Recht, Firmen, die nicht am Vermittlungsverfahren der Landeskontaktstelle beteiligt sind, von der UFK-Garantie auszunehmen.