Die MoCoPay verspricht 118 EUR für einen vermeintlichen Aufruf an 11111.
Die Tatsache, dass dieser Ruf wirklich erfolgt ist, scheint sehr unglaublich zu sein, denn laut der detaillierten Liste wurde die Postfachnummer zur gleichen Zeit mitgenommen. Die für die Rechnungsposition zuständige Firma führt den Titel "MoCoPay" und berechnet 118,34 EUR für den fast einstündigen Telefonat. Gemäß der Einzelrechnung von O2 wurde auf der Februarsumme die Leistung 11111 um 20:17:44 Uhr für eine Zeitdauer von 59 min und 27 sec abrechnet.
Die Summe, die für diesen individuellen Aufruf an 11111 zu zahlen ist, betrug EUR 118,34 von O2. Der Drittdienstleister MoCoPay aus Ratingen wurde als Dienstleister genannt. Diese Telefonkonferenz fand um 20:17:36 Uhr statt und dauerte 3 Min. und 45 Momente. Dies bedeutet, dass mein Kunde, während er seine Postfach hörte, nur acht Minuten später zur gleichen Zeit einen weiteren Telefonanruf bei der MoCoPay in 11111 machte.
Meine Kundin war sich dessen bewusst, dass sie nie 11111 gewählt hatte, sicherlich nicht zur gleichen Zeit, als sie eine Mailboxabfrage durchführte. Auf den ersten Blick war klar, dass die Mobilfunkrechnung falsch war. Mein Kunde hat daher bei O2 Einspruch gegen die Abrechnung erhoben und abgelehnt, die Telefonnummer der MoCoPay Biotech AG einmal angez.
In diesem Zusammenhang erinnerte er daran, dass gleichzeitig eine Anfrage an die Postfachnummer erfolgte, so dass kaum noch ein Telefonat nach 11111 hätte geführt werden können. Weil O2 inzwischen den kompletten Rechnungbetrag von seinem Konto eingezogen hatte, liess er den Geldbetrag der Mobilfunkrechnung über seine Hausbank rückbuchen und übertrug dann nur den begründeten Teil, d.h. den Rechnungbetrag abzüglich der Gebühren für die vermeintliche Anbindung, nach 11111. Aus unverständlichen Grunden hat O2 die Rechnungsklage meines Kunden ignoriert.
O2 mahnte seinen Kundinnen und Kunde nur an und forderte die Übertragung des Restbetrags der Mobilfunkrechnung. MoCoPay oder der Call zu 11111 erwähnten auch nicht O2. Auch ein Telefonat mit der O2-Kundenhotline hat meinem Klienten nicht geholfen. Er konnte nichts über die fehlerhafte Mobilfunkrechnung verraten.
Nur wenige Tage später bekam mein Kunde ein Brief von O2, in dem er darauf hinwies, dass die MoCoPay in der MoCoPay mit der Buchhaltung 11111 beauftragt war und dass mein Kunde sich an diese Firma wandte. Damit hatte O2 nichts zu tun und stellte MoCoPay nur die Rechnungen aus. Auf Anfrage von O2 hin hat mein Kunde an die MoCoPay Gesellschaft mbH geschrieben und gegen die Verrechnung der vermeintlichen 11111-Nummernverbindung Einspruch erhoben.
Erst nach Eingang des Einspruchs erklärte MoCoPay, dass sie den Kontoauszug geprüft habe und dass alles in Ordnung sei. Abschließend hat mein Kunde ein Protokoll zur technischen Überprüfung von O2 angefordert. Letzterer wandte sich wieder an O2 und verwies darauf, dass es sich um eine widersprüchliche Gesetzesvorlage handele und dass O2 die Verbindung nicht blockieren solle.
Stattdessen informierte O2 meinen Kunden, dass der Ruf an die Telefonnummer der MoCoPay Spedition zuerst zu bezahlen sei. Nur dann wird die Verbindung wieder aktiviert und der Kundin oder dem Kunden steht es frei, MoCoPay unmittelbar zu kontaktieren und eine Rückerstattung des bereits an O2 gezahlten Betrags zu verlangen. Die MoCoPay Group auf der O2-Rechnung war nicht korrekt. Ich habe noch einmal Berufung eingelegt und O2 detailliert darüber informiert, dass die Position der MoCoPay Group auf der O2-Rechnung nicht korrekt war.
Der Kunde kenn den Fremdanbieter MoCoPay nicht, er hat keinen Vertragsabschluss mit MoCoPay gemacht und er hat nie Dienstleistungen von MoCoPay erhalten. Ein Anschluss an die Zielnummer 11111 hätte nie stattfinden können, schon allein deshalb nicht, weil mein Kunde zum Zeitpunkt des vermeintlichen Rufs seine Postfach abgehört hat. Da O2 die falsche Mobilfunkrechnung ausgestellt hatte, muss gegen diese gegengelegt werden.
Nach Eingang des Einspruchs ist O2 zur Korrektur der Abrechnung angehalten, da ein Handykunde berechtigt ist, eine korrekte, fehlerfreie Mobilfunkrechnung zu erhalten. Natürlich muss mein Kunde die ungerechtfertigte Reklamation nicht auszahlen. Dies bedeutet, dass ein Einspruch gegen eine Bestellung nicht zur Sperrung einer Verbindung führt. Auch O2 machte geltend, dass die Wahl von 11111 ein "Pocket Call" sei.
Durch versehentliches Drücken der Rufnummernfolge 11111 wählst du die gebührenpflichtige Servicerufnummer der MoCoPay mit. Zusätzlich müßte die Tastatur zum Wählen einer Telefonnummer über das jeweilige Zeichen auf dem Display des Mobiltelefons zusätzlich betätigt werden. Abschließend muss das 11111 unabsichtlich betätigt worden sein und die Taste des grünen Telefonhörers muss betätigt worden sein, um den Anruf zu beginnen.
Meistens gibt es aber auch 5-stellige Zielnummern zu den 11111, 22222, 33333, 44444, 55555, 66666, 77777, 88888 oder 99999, besonders oft aber werden die 11111, 55555 und 9999999 von Handy-Kundinnen und -Kunden angerufen. Ob Ihr Drittanbieterproblem behoben werden kann, prüfen Sie zunächst mit meiner eigens für Drittfälle konzipierten und schriftlich erteilten Anwaltskanzlei "Third Party on the mobile bill".
Dies ist eine umfassende und detaillierte rechtliche Beratung zum Themenbereich Drittanbieter. Seitdem ich mich seit vielen Jahren als Rechtsanwalt mit Drittfällen befasse, habe ich eine Methodik erarbeitet, mit der jeder gegen unbefugte Drittpositionen auf seiner Mobilfunkrechnung klagen kann. Dieser Rechtsbeistand steht Ihnen in Papier- und Elektronikform als E-Book zur VerfÃ?gung.
Rechtshinweis: "Dritter auf Mobilfunkrechnung" In diesem Rechtshinweis erhalten Sie eine Schritt-für-Schritt-Anleitung, wie Sie Ihrer Handyrechnung ablehnen können, wie Sie den Dritten ansprechen und seinen Ansprüchen ablehnen können und wie Sie letztlich eine Aufhebung der Beträge des Dritten erzielen können. Beachten Sie dazu auch den Online-Guide zu Drittanbietern auf meiner Heimat.
Welchen Drittanbietern wird Ihre Mobilfunkrechnung in Rechnung gestellt und seit wann? Wurden Sie bereits vom jeweiligen Fremdanbieter mit einer Faktura oder einer Zahlungserinnerung kontaktiert? Falls gewünscht, geben Sie an, welche Fremdanbieter auf Ihrer Kostenrechnung stehen und wie Sie damit umgegangen sind.