Parship Kündigen Fax

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Wenn Sie Ihre Mitgliedschaft kündigen möchten, müssen Sie dies schriftlich per E-Mail, Brief oder Fax tun. Die Wege stehen Ihnen per Mai, Post oder Fax zur Verfügung. Sie erfolgen durch ausdrückliche Erklärung in Textform (wie z.B. Brief oder Fax). Es ist wichtig, dass die Kündigung von Parship in Textform erfolgt. Dies bedeutet, dass Sie einen Brief schreiben oder ein Fax senden müssen.

Lieferschein

Wie bei der Hilfe-Hörerin Simone R., deren Abonnement von der Online-Datingagentur Parship unbeabsichtigt erweitert wurde. Das hat Zuhörerin Simone R nach reiflicher Überlegung entschieden: Im Juni 2015 hat sie nach eigenen Informationen bei Parship, Österreichs größtem Partnertausch, eine halbjährige Premium-Mitgliedschaft für über 300 EUR abgeschlossen. Simon R. verloren das Lustgefühl am Fließbandflirt en im Netz und hörten endlich auf, die E-Mails zu öffnen.

Da sie glaubte, dass das Abonnement sowieso bald ablaufen würde, war ihr ihr ihr Parship-Profil egal. Für ihre erweiterte Premium-Mitgliedschaft, die sie nie ausdrücklich in Auftrag gegeben hatte, wurde Simone R. gebeten, einen Jahresbeitrag von 700 EUR zu zahlen. Die Parship hatte ihr Halbjahresabonnement um ein ganzes Jahr erweitert. Simon R. erkundigte sich bei Parship, warum sie nicht an die Frist erinnerte.

Gemäß Verbraucherschutzgesetz müssen die Betriebe den Kunden an die Kündigungsmöglichkeit zu Periodenbeginn mahnen. Außerdem wird der Arbeitsvertrag erneuert, wenn er nicht auflöst. Das Pfarrhaus wies darauf hin, dass die Mahnung an die Fristsetzung rechtzeitig erfolgte. Auf den ersten Blick ist R. bei ihrem Parship-Konto auf eine E-Mail von dem erwähnten Tag gestoßen.

Es wird in den Nachrichten weder das Stichwort Mitteilungsfrist noch die Verlängerung des Vertrages genannt. Zur Feststellung, dass die E-Mail mit dem Erlöschen ihrer Zugehörigkeit und der Ankündigungsfrist zusammenhängt, hätte R. zunächst auf einen Verweis in der E-Mail klicken und sich dann in ihr Parship-Profil anmelden müssen. Die Informationen über die Ankündigungsfrist wären dann dort gefunden worden.

Bei R. hätte sie bis Ende des Monats Septembers - drei Monaten vor Ablauf der Bezugsfrist - kündigen müssen. In weiteren Mailänderungen hat sie angeboten, auf die Haelfte der Reklamation von rund 700 EUR zu verzichtet, wenn sie den Preis innerhalb einer Wochenfrist bezahlt hat. Man will mit niemandem darüber reden", sagt Simone R. Der Hilfe-Hörer hat am Ende auch bezahlt.

Ich nehme aber an, dass viele Kundinnen und -kundinnen dies tun und dass dies nicht wirklich in Ordnung ist, sagt R. Rechtsanwalt: "Sicher nicht genug" Laut Help Rechtsberater Sebastian Schumacher ist dies ein eindeutiger Umstand. "Das Verständnis, das der Zuhörer in diesem Falle erhalten hat, ist sicher nicht ausreichend", sagt Schumacher.

Auch für den VKI ist die Parshippraxis auf diese Weise gesetzlich nicht zulässiger. Das Parship dagegen versteht sich im Gesetz. "â??Alle Kundinnen und Servicekunden, deren VertragsverlÃ?ngerung wÃ?re, erhÃ?lt 14 Tage vor Ende der KÃ?ndigungsfrist eine persönliche E-Mail mit einem Verweis, der (nach dem Login in ihr eigenes Profil) zu einer Infoseite mit detaillierten Ã?bermittlungsinformationen Ã?ber die Dauer der KÃ?ndigungsfrist und das letztmögliche KÃ?ndigungsdatum fÃ?hrt.

"Es ist fragwürdig, ob diejenigen Mitgliedschaften, die Parship nicht mehr benutzen und daher ihren Arbeitsvertrag nicht verlÃ?ngern wollen, leicht erreichbar sind. Weil es gerade diese Personengruppe ist - wie im Falle von Simone R. -, die wahrscheinlich nicht mehr regelmässig in ihr Portfolio aufgenommen wird und dort die News abruft.

Parship erklärt auf die Frage, warum die Botschaft so verborgen ist, dass sie leicht überblickt werden kann: "Da die Vertragsinformationen vertraulich sind, sind sie für den Verbraucher erst nach dem Einloggen in den gesicherten Mitgliedsbereich ersichtlich. Doch um nicht in die Flirt-Abonnementfalle zu tappen, empfiehlt Anwalt Schumacher: "Die sicherste Möglichkeit ist nach wie vor, eine fristlose Rücktrittserklärung mit Einschreiben zu versenden.

"Der springende Punkt ist die Beweisbarkeit der Entlassung. Jeder, der bequem per E-Mail kündigen möchte, sollte daher in jedem Falle eine Rückmeldung verlangen, dass die Stornierung eingegangen ist und als solche akzeptiert wird. Bei Simone R. wird der Abenteuerpartnertausch ohnehin zunächst angekreuzt.