Fallen für mobile Internet-Abonnements sind ein altbekannter Hase, aber der Betrug mit dem WAP-Trickery ist in vollem Gange. Die Absenderin Billinfo will ein Quiz-Abonnement auf dem Android-Tablett mit SIM-Karte einrichten lassen - und will dafür 7,49 EUR pro Jahr. Das sind die Prozesse des immer jüngeren Betrugs, mit denen Konsumentenschützer immer mehr zu tun haben.
Selbst wenn sie eine Ungerechtigkeit spüren, haben die Betroffenen zunächst ein Machtlosigkeitsgefühl. Das ist die hinterhältige Art und Weise, wie Abo-Geldmacher arbeiten, erläutert Rechtsanwalt Boris Wita von der Konsumentenzentrale Schleswig-Holstein. Mit der Absichtserklärung in unserem Falle wird offenbar nur das Quiz-Abonnement vom Handy selbst ausgelöst. Die Kassierertricks funktionieren über ein Verfahren, das auf die Urzeiten des beweglichen Internets zurückgeht: WAP.
Weigern sich die Betroffenen, zu zahlen, müssen sie mit Erinnerungen und Sperren des Mobilfunkanbieters gerechnet werden. Auf dem Weg zur Autobahnpolizei, mühselig angelegte Briefe und kostspielige eingeschriebene Briefe - "Sind 7,49 EUR diese Umstände wirklich lohnenswert? Somit ist das hinterhältige Netz weiterhin sehr ertragreich. "â??Stetsâ?? hat er mit Klagen Ã?ber unerkÃ?nbliche AbschlÃ?sse zu tunâ??, sagt Boris Wita. Auch bei versehentlichem Kontakt kann es vorkommen, dass ein unbeachtetes und unbeabsichtigtes Abonnement erstellt wird.
Die Geldverdiener gehen so leicht am deutschen Recht vorbei, obwohl sich die Besucher in Günzhausen befinden und die Domain auf ein hamburgisches Unternehmen umgeschrieben ist. Das "Wie" kann nur vom Drittanbieter beantwortet werden. Bei 7,49 EUR kam man noch gut davon, einige Kundinnen und Konsumenten zogen über längerfristige Abonnements in zweistelliger Millionenhöhe mit sich herum, ohne es zu merken, wird zur Bestätigung gerufen.
Somit wird der dunkle Peter in der Regel ganz unkompliziert an den Auftraggeber weitergegeben. Darüber hinaus können die Mobilfunkanbieter ihre Inkassoleistungen mit den "Gebühren für Drittanbieter" abrechnen. "â??Die Abonnementgesellschaften sind in der Regel in LÃ?ndern ansÃ?ssig, mit denen kein Rechtshilfevertrag abgeschlossen wurde, und Ã?ndern bei Rechtsstreitigkeiten auÃ?erdem lediglich ihren Nahmen. Auf diese Weise können sie die rechtlichen Vorschriften leicht außer Kraft setzen und sich selbst tarnen", sagt Rechtsanwalt Boris Wita von der SH Verbraucherberatungsstelle.
Daher war es notwendig, mit den technologischen Normen zu beginnen, um die Sicherheitslöcher, die Kostentrappen im Mobilfunk ermöglicht haben, wirksam zu schliessen. Ein vollständiger Ausbooten des WAP-Billing-Systems würde daher das Problem der betrügerischen Vertragsgestaltung nicht lösen. Im Sinne des Verbraucherschutzes haben die Betroffenen in der Regel gute Aussichten, ihr Kapital vom Drittdienstleister zurückzubekommen, wenn sie dem Vertragsschluss widerstehen und mit gerichtlichen Maßnahmen gedroht haben.