Leset man vor der Registrierung immer alles in den AGBs, dann merkt man schon früher, was träge ist. Vielen Dank an KingRalph für seine Selbstdarstellung, aber es wäre vernünftiger, die Antwort auf die Anfrage zu geben, als mit dummer Weisheit herumzuwerfen!
Alles, was ich dazu sage, ist, Hände weg von allen Datenzeilen, die nur einen einzigen Pfennigbeitrag wollen.
Ich stimme zu, dass die Firma Afteralarm mit mir per E-Mail in Kontakt treten kann, um mir im Rahmen ihrer Dienstleistungen Offerten zu erstellen und mich über Nachrichten, Erläuterungen und Hilfestellungen zu Verbraucherfragen und Kündigungsverfahren für Vertragsabschlüsse zu unterrichten. Ich bin mir darüber im Klaren, dass ich diese Zustimmung durch eine E-Mail an info@aboalarm.de mit sofortiger Wirkung für die weitere Verwendung der Daten ändern kann.
Hiermit teilen wir Ihnen mit, dass der Widerspruch Ihrer Zustimmung die Legalität der auf der Grundlage Ihrer Zustimmung bis zum Widerspruch vorgenommenen Datenverarbeitung nicht beeinträchtigt.
Der XPartner hat gekündigt - so flott geht es los.
Ich stimme zu, dass die Firma Afteralarm mit mir per E-Mail in Kontakt treten kann, um mir im Rahmen ihrer Dienstleistungen Offerten zu erstellen und mich über Nachrichten, Erläuterungen und Hilfestellungen zu Verbraucherfragen und Kündigungsverfahren für Vertragsabschlüsse zu unterrichten. Ich bin mir darüber im Klaren, dass ich diese Zustimmung durch eine E-Mail an info@aboalarm.de mit sofortiger Wirkung für die weitere Verwendung der Daten ändern kann.
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Inkassobrief Collection letter from Brandes Attorneys at Law for Webbilling AG
Das Unternehmen behauptet die behauptete Eintragung unseres Kunden auf der Website xpartner.com. Auf dem Internet-Portal xpartner.com sollte ein kostenpflichtiger Dienstleistungsvertrag unter Angaben der personenbezogenen Angaben unseres Kunden abgeschlossen worden sein. Gemäß 312g Abs. 3 S. 1 BGB hat der Auftragnehmer die Auftragslage mit einem Auftrag nach Abs. 2 S. 1 so zu regeln, dass der Auftraggeber mit seiner Auftragserteilung explizit bescheinigt, dass er sich zu einer Bezahlung bekennt.
Wird der Auftrag über einen Button erteilt, ist die Verpflichtung des Entrepreneurs aus S. 1 nur erfuellt, wenn dieser Button leserlich mit nichts anderem als den Worten "kostenpflichtiger Auftrag" oder mit einem entsprechend unmissverständlichen Wortlaut versehen ist. Gemäß 312g Abs. 4 BGB kommt ein Kaufvertrag nach 312g Abs. 2 S. 1 BGB nur zustande, wenn der Auftragnehmer seiner Verpflichtung aus Abs. 3 nachkommt.
Allerdings wurden die oben genannten Anforderungen hier auf der Website xpartner.com nicht erfüllt. Der Rechtsanwalt Beier & Beier weist darauf hin, dass er keine tatsächliche oder rechtliche Beziehung zur Website AG oder zu Markenanwälten hat. Für die Webabrechnung AG übernehmen wir ausschliesslich Kunden, die von der Webabrechnung AG zur Bezahlung der Mitgliedsbeiträge auffordern werden.