Im Zweifelsfall finden die Bestimmungen der  126,  126a oder  126b auch auf für in der von Rechtsgeschäft festgelegten Fassung Anwendung. Die Schriftform wird durch Rechtsgeschäft genügt, soweit kein anderes Testament zu akzeptieren ist, die Telekommunikationsübertragung und bei einem Auftrag die Korrespondenz gewahrt. Wenn ein solches Formular zu gewählt wird, kann von nachträglich eine Zertifizierung entsprechend der 126.
Um die von Rechtsgeschäft genügt festgelegte Elektronikform zu erhalten, ist, sofern nicht eine andere Absicht unterstellt werden soll, auch eine andere als die in  126a festgelegte Elektroniksignatur und im Falle eines Vertrages der Umtausch von Angebot und Annahmeerklärung, die mit je einer Elektroniksignatur ausgestattet sind. Wenn ein solches Formular zu gewählt wird, dann kann nachträglich eine digitale Unterschrift nach  126a oder, wenn dies fÃ?r eine der Beteiligten nicht möglich ist, eine Zertifizierung nach § 126 beantragen.
Im Zweifelsfall finden die Bestimmungen der  126,  126a oder  126b auch auf für in der von Rechtsgeschäft festgelegten Fassung Anwendung. 1 Zur Aufrechterhaltung der von Rechtsgeschäft genügt festgelegten Schriftform, sofern keine andere Absicht zu vermuten ist, die Telekommunikationsübertragung und im Falle eines Vertrages der Schriftverkehr. 2Wenn ein solches Formular gewählt wird, kann von nachträglich eine Zertifizierung entsprechend der 126.
Beibehaltung des von Rechtsgeschäft genügt festgelegten Formblattes, sofern nicht eine andere Absicht unterstellt werden soll, auch eine andere als die in  126a festgelegte, sowie im Falle eines Vertrages den Tausch von Angebot und Annahmeerklärung, die mit je einer elektrischen Unterschrift ausgestattet sind. 2Wenn ein solches Formular zu gewählt wird, dann kann nachträglich eine digitale Unterschrift entsprechend  126a oder, wenn dies fÃ?r eine der Beteiligten nicht möglich ist, eine Zertifizierung entsprechend  126 beantrag.
Kündigung eines Handelsvertretervertrages: Einhaltung der vereinbarten schriftlichen Form von .....
In Zweifelsfällen finden die Bestimmungen der 126, 126a oder 126b auch auf die durch das jeweilige Geschäft festgelegte Gestalt Anwendung. Der Schriftverkehr ist zum Schutz der rechtsgeschäftlich festgelegten Schriftform, der Telekommunikationsübertragung und bei einem Auftrag ausreichend, soweit kein anderes Testament zu akzeptieren ist. Bei der Wahl eines solchen Formulars kann anschließend eine Zertifizierung nach 126 beantrag.
Zur Aufrechterhaltung der rechtsgeschäftlich festgelegten Elektronikform genügen eine andere als die in 126a festgelegte Unterschrift und im Falle eines Vertrages der Tausch von Angebots- und Annahmeerklärungen, die je mit einer digitalen Unterschrift versehen sind. Bei der Wahl eines solchen Formulars kann später eine digitale Unterschrift nach 126a oder, wenn dies für eine der Vertragsparteien nicht möglich ist, eine Zertifizierung nach 126 beantrag.
Wurden im Rahmen des Mietvertrages gewisse Sicherheitsmaßnahmen für die Wohnsiedlung getroffen, so kann der Leasingnehmer vom Leasinggeber keine zusätzlichen Sicherheitsmaßnahmen einfordern.