Kündigung per Email Gültig

Stornierung per E-Mail gültig

Weiterhin werden Erklärungen in traditioneller Form per Einschreiben versandt. Stornierung per E-Mail? Zahlreiche arbeitsrechtliche Äußerungen sind nur in Schriftform rechtsgültig. Der Schriftform unterliegen: die gütliche Lösung von Anstellungsverhältnissen mit Militär- und Beamten; die gütliche Lösung von Anstellungsverhältnissen mit besonders kündigungssicheren Menschen;

die frühzeitige Beendigung von Ausbildungsverhältnissen; die Übertragung zukünftiger Dienstleistungserfindungen auf den Dienstherrn. Telefax und SMS werden als informelle Nachrichten betrachtet und sind nicht ausreichend, wenn die "Schriftform" eine Grundvoraussetzung für die Rechtswirkung ist.

Selbst gefaßte Faxdokumente reichen nicht aus, nur "formularfreie" Nachrichten wie z.B. Krankheitsmeldungen können per SMS oder Telefax versendet werden (8 ObA 92/03t). Einfaches E-Mail ohne elektronische Signierung ist gleichbedeutend mit SMS und entspricht daher nicht dem Schriftformerfordernis. Pendant zur handschriftlichen Unterzeichnung auf einem Blatt ist die elektronische Signierung für elektronische Übertragungen. Daher entspricht nur eine elektronisch unterschriebene E-Mail der schriftlichen Form.

Im Übrigen: Wenn Erläuterungen "rezeptionsbedürftig" sind, sind sie nur dann wirkungsvoll, wenn sie auch wirklich empfangen wurden. Daher wird dringend empfohlen, alle wesentlichen Meldungen auch in Zukunft in der traditionellen Weise per eingeschriebenem Brief zu versenden.

Neu seit Oktober: Wie man per E-Mail kündigt

Der Kündigungszeitraum für den Mobilfunkvertrag ist wieder nahezu ausgelaufen? Das ist kein Thema, denn jetzt können Sie auch per E-Mail stornieren. Bisher war die Kündigung etwas schwieriger. Möchte man Kontrakte stornieren, genügt nun die SMS. Möglich sind diese Kündigungsmethoden: Hintergründe sind die Änderungen von Paragraph 309 Nr. 13 des BGB.

Bestimmungen, die einer schriftlichen Kündigung bedürfen, sind daher unwirksam. Auch eine Kündigung per SMS ist möglich. Diese Regelung findet nur auf nach dem Stichtag des Stichtages abgeschlossene Aufträge Anwendung. Für die elektronische Stornierung sollten diese Aspekte berücksichtigt werden: Der Kündigungsschreiben muss eindeutig sein. Die Kündigungsnachweise sind ein Nachteil.

Bei Streitigkeiten hat der Auftraggeber nachzuweisen, dass die Stornierung fristgerecht erfolgt ist. Sie müssen nicht nur nachweisen, dass Sie die Mitteilung gesendet haben, sondern auch, dass der Adressat sie empfangen hat. Dies kann z.B. mit einer digitalen Lesequittung geschehen - die der Adressat natürlich auch versenden muss. Der sicherste Weg ist es, den Widerruf fristgerecht abzusenden und eine Bestätigungsfrist zu setzen. Der Widerruf ist nicht möglich.

Hierzu gehören beispielsweise Subskriptionen oder Vereinbarungen mit Elektrizitätsversorgern oder Telekommunikationsgesellschaften. Arbeits- und Pachtverträge können nach wie vor nur mit einer eigenhändigen Signatur gekündigt werden.