Führerschein Theorie test

Fahrzeugtheoretische Prüfung

Erfahren Sie mehr >> Jeder Bewerber um den Führerschein absolviert die theoretische Führerscheinprüfung an einem ihm zugewiesenen Prüfungsplatz (durch den Prüfungsleiter).

Computer-Scan-Prozess

Der Computercheck zeigt die folgenden Resultate an: Der Computer-Scan wurde durchlaufen. Die getesteten Bausteine wurden mit einer Erfolgsrate von mind. 80% abgeschlossen. Während des Computertests wurden zwei Modulen getestet. Es wurde ein Baustein durchlaufen ( "mindestens 80%"), das andere Baustein wurde nicht durchgelaufen. Zu einem weiteren Start muss nur das nicht zum ersten Mal bestandene Baustein getestet werden.

Es wurde keines der beiden Modulen bestanden.

Führerscheinprüfung

Die Theorie der Führerscheinprüfung wird als Computertest in der Fahrausbildung absolviert (möglich in deutscher, englischer, kroatischer, slowenischer oder türkischer Sprache sowie in Gebärdensprache). Erst nach Bestehen der Theorietests kann die praxisnahe Führerscheinprüfung absolviert werden. Vorraussetzung für die Teilnahme an der Theoriefahrprüfung ist die Vorlage eines gültige ärztliche Bescheinigung und der Abschluss der Theorieausbildung in einer Fahrausbildung.

Der Fahrpraxistest kann nach bestandener theoretischer Prüfung und spätestens dann absolviert werden, wenn das für die gewünschte Lenkungsberechtigung erforderliche Mindestalter erreicht ist. Für den Praxisteil der Führerscheinprüfung kann ein Übersetzer beigezogen werden. Nach Abschluss der praxisnahen Führerscheinprüfung stellt der Sachverständige einen vorläufigen Führerschein und ein Kostenvoranschlag aus.

Das Prüfungsgeld ist zusammen mit der Fahrerlaubnisgebühr mittels Einzahlungsschein zu bezahlen. Erfolgt die Untersuchung mit einem Kraftfahrzeug mit automatischer Übersetzung, ist das Fahrrecht auf diese Kraftfahrzeuge begrenzt (Ausnahme: Kategorie C, wenn die Kategorie B an einem Prüffahrzeug mit Handschaltgetriebe durchgeführt wurde).

Führerschein: Die Untersuchung kann so oft wie gewünscht durchgeführt werden.

Der Fahrversuch kann so oft wie gewünscht durchgeführt werden. Der Fahrversuch kann unbegrenzt oft durchlaufen werden. 18 enthält weitere Einzelheiten, nach denen die Praxisprüfung innerhalb von zwölf Wochen nach Abzulegen ist. Sie besagt auch, dass eine fehlgeschlagene Untersuchung nicht vor angemessenem Zeitablauf durchgeführt werden darf.

Darüber hinaus muss die Praxisprüfung innerhalb von zwölf Wochen nach bestandener theoretischer PrÃ?fung absolviert werden. Ansonsten verlieren die Theorieprüfungen ihre Funktion. Die Daten für die Fahrprüfung werden in der Praxis von der Fahrausbildung vorgegeben. Das Honorar für die Fahrprüfung ist vom Gesetzgeber festgesetzt. Im A-Kurs kostet die Theorielehre 20,83 EUR.

Der Praxistest wird 112,81 EUR kosten. Auch die Theorieprüfung für die B. Stufe kosten 20,83 EUR. Das Praxistest ist mit 91,75 EUR dotiert. Dementsprechend ist die Geltungsdauer aller ab diesem Datum erteilten Fahrerlaubnisse auf 15 Jahre begrenzt. Ausgenommen hiervon sind die auf je fünf Jahre begrenzten Kurse C und D.