Ein spezielles Genehmigungsverfahren soll sicherstellen, dass bei der Organisation von Veranstaltungen weder Gäste noch Beteiligte einer Verkehrsgefährdung durch Verkehrstrennung ausgesetzt sind. Das Straßenverkehrsamt beschließt über die erforderlichen Begleitmaßnahmen, wie z.B. die Festlegung von Verkehrsbeschränkungen (Straßensperren, Halteverbote, etc.). Menschen läufe und -migrationen, an denen mehr als 500 Menschen teilhaben oder umfahren, Bundes- bzw. Bundesstraßen mit denen gefahren wird, Menschenradfahren, Fahrradtourenfahrten und Fahrradfahren, Prozessionen aus Anlass von Schutzfeiern, Vereinsjubiläen, Heimatfeste etc.
Straßenfeste und Jahresmärkte, Motorsportveranstaltungen wie Rallyes, Slalom-Wettbewerbe, Orientierungsläufe, etc. Betrifft eine Maßnahme nur das Gelände der folgenden Städte, wenden Sie sich mit Ihrem Gesuch direkt an die zuständige Stadtverwaltung: Bad Salzuflen, Detmold, Situation oder Leverkusen. Für Veranstaltungen im übrigen Stadtgebiet und solche, die nicht auf eine einzelne Gemeinde beschränkt sind oder über das Stadtgebiet des Bezirksgebietes hinausgehen, wenden Sie sich an die Abteilung Straßenverkehr des Stadtteils als zuständige Genehmigungsbehörde.
Für die Entscheidungsvorbereitung müssen mehrere Behörden und Einrichtungen konsultiert werden, deren Interesse durch das Ereignis beeinträchtigt werden kann. Für dieses Vorgehen ist - je nach Größe der Maßnahme - ein Zeitrahmen von ca. 2 Monate erforderlich, so dass es sehr empfehlenswert ist, die Bewilligung frühzeitig zu beantragen. Eine frühzeitige Beantragung ist daher empfehlenswert. Grundsätzlich sollten Veranstaltungen nur auf weniger wichtigen Straßen erlaubt sein, um die Auswirkungen auf den allgemeinen Straßenverkehr zu minimieren.
Für alle anderen Veranstaltungen müssen Sie das obligatorische und recht umfangreiche Formular verwenden, das die folgenden Informationen über die Maßnahme beinhalten sollte: Nötig sind in der Regel weitere Dokumente (z.B. Haftpflichtversicherung für den Veranstalter, Haftungsfreistellung, etc.), weshalb wir Ihnen raten, dies mit uns frühzeitig im Vorfeld per Telefon zu klären.
Dies trifft insbesondere dann zu, wenn eine solche zum ersten Mal durchgeführt wird. Enthält der Einsatz bereits aussagekräftige und überprüfbare Dokumente, verkürzt dies das Zulassungsverfahren und trägt letztendlich auch dazu bei, den reibungslosen und zuverlässigen Ablauf der Maßnahme zu gewährleisten. Der Tarif fÃ?r MaÃ?nahmen im StraÃ?enverkehr umfasst einen Rahmen von 10,20 â' bis 767 â' und fÃ?r GroÃ?veranstaltungen mit besonders hohem Verwaltungsaufwand von 767 â' bis 1. 301 â'¬.
Somit kosten z. B. eine bloße Genehmigung für einen Schätzenfestumzug ohne die Erfordernis der Vereinbarung von verkehrstechnischen Maßnahmen z. Z. 40, - â'¬.