Heiraten Ukraine

Verheiratete Ukraine

Worauf muss ein deutsch-ukrainisches Ehepaar achten, wenn es in der Ukraine heiraten will, welche Papiere und Dokumente müssen beschafft werden. Ehe, Heiraten mit Ukrainer Innen und Deutsche Hat eine der Parteien der beabsichtigten Ehe ihren Wohnsitz in der Ukraine, können sowohl Deutschland als auch die Ukraine als Orte der Ehe betrachtet werden. Gegenwärtig ist der Prozess der Heirat in der Ukraine viel leichter, sowohl in Bezug auf die Anzahl der zu besorgenden Dokumente und die zu erfüllenden Förmlichkeiten als auch in Bezug auf die Zeit.

In der Regel läuft ein Kalendermonat von der Registrierung der Ehe bis zur Trauung. In der Vergangenheit war es üblich, in Dänemark zu heiraten, aber das ist schwieriger und braucht Zeit. Außerdem werden mehr Dokumente benötigt als in der Ukraine. Zudem setzen dies oft Verletzungen der Aufenthaltsbestimmungen voraus und ein sofortiger Aufenthalt nach der Ehe ist in Deutschland nicht möglich.

Ein solcher Antrag ist nur bei der Deutsche Auslandsvertretung in Kiew möglich. Ein Aufenthaltstitel kann von der Fremdenpolizei nicht ohne das entsprechende Visum der Kategorie D ausgestellt werden. Eine Heirat in Deutschland nimmt in der Regel mehrere Wochen von der Eintragung bis zur Trauung im Zivilstandsamt in Anspruch, da hier vom zuständigen OLG eine Freistellung von der Vorlage der Ehefähigkeitsbescheinigung gewährt werden muss.

Heiraten in der Ukraine sind in Deutschland, Österreich und der Schweiz ebenso zulässig wie Heiraten. Eine Heirat kann vor Ort bei jedem Zivilstandsamt in der Ukraine erfolgen, ungeachtet des Wohnsitzes. Für die Registrierung der Ehe in der Ukraine braucht der Ehegatte folgende Dokumente: - Pass mit ukrainischer Passübersetzung, notariell beurkundet in der Ukraine.

In ukrainischer Sprache, notariell beurkundet. Für die Registrierung der Ehe in der Ukraine braucht der Ehegatte folgende Dokumente: - Im Falle einer geschiedenen Ehe: Scheidung oder Ehescheidung. Im Prinzip kann die Eintragung der Ehe durch einen Bevollmächtigten erfolgen. Im Ausnahmefall, z.B. durch Krankheit, Trächtigkeit oder aus berufsbedingten Gründen, ist auch eine raschere Heirat erdenklich.

Für die Trauung ist gelegentlich die Präsenz eines diplomierten Übersetzers aus der Ukraine erforderlich. Sofort nach der Trauung erhalten Sie eine Trauschein vom Einwohnermeldeamt. Anschliessend muss dieses Papier wieder in der Ukraine apostilliert werden. Diese Trauschein muss dann gemäß ISO 9:1995 von einem in Deutschland vereidigten Übersetzer beglaubigt werden. Die Urkunde ist danach im Rechtsverhältnis der Bundesrepublik Deutschland zugelassen und die Trauung als rechtsgültig abgeschlossen anzusehen.

Eine Nachzertifizierung in Deutschland ist jedoch optional möglich. Sie erhalten in diesem Falle eine Urkunde. Der nächste Schritt ist die Beantragung eines Visums der Klasse D bei der zuständigen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland in Kiew. Folgende Dokumente werden benötigt: - eine Apostille und eine Urkunde. - eine Kopie des Personalausweises Ihres Vaters.

  • Für in Deutschland lebende Ausländer einen Pass mit Aufenthaltserlaubnis. - im Falle eines in Deutschland ansässigen Ehepartners eine Zusage. - bei einem in Deutschland wohnhaften Ehemann aus dem Ausland ein Einkünftenachweis. Das Gesuch muss der Ukrainer an den Schaltern 7-9 in der Kiewer Auslandsvertretung, Bohdana Chmelnitzkoho 25, selbst einreichen.

In diesem Fall muss im Voraus ein Gesprächstermin auf der Botschaftsseite vereinbart werden. Hat sich der Nachname des Bewerbers durch die Heirat verändert, kann der Visumantrag mit dem noch vorhandenen Pass eingereicht werden. Allerdings wird das Visa erst nach der Heirat in einen Pass mit einem neuen, jetzigen Namen eingetragen.

Bei minderjährigen Kindern, die nach Deutschland abreisen, kann der jeweilige Familiennachzug oder -zusammenführung ebenfalls unverzüglich beantragt werden. In der Zwischenzeit sollte der in Deutschland wohnhafte Ehegatte auf eigene Initiative die zuständige Einwanderungsbehörde aufsuchen, andernfalls wird die Einwanderungsbehörde von sich aus um einen Besuch bitten. Der Visumantrag wird von der Deutschen Auslandsvertretung zur Abwicklung und Genehmigung an die zuständige Auslandsvertretung geschickt.

In manchen Fällen werden zusätzliche Dokumente angefordert. Diese sollte dann für die Einfuhr nach Deutschland genutzt werden. Sobald Sie das Land betreten haben, ist die lokale Einwanderungsbehörde für die Erlangung einer Aufenthaltsgenehmigung verantwortlich. Häufigster Grund ist der Argwohn einer fiktiven Ehe oder eines ungesicherten Lebensunterhalts bei der Verheiratung eines in Deutschland wohnhaften Ausländers. Wenn man sich für eine Trauung in Deutschland entschieden hat, ist in der Regel das Zivilstandsamt verantwortlich, wo der in Deutschland lebende Ehegatte eingetragen ist oder die Trauung erfolgen soll.

Daher sollte man sich nicht auf Informationen von Dritten usw. stützen, sondern sich nur an das jeweils zuständigen Meldeamt wenden. In den Standesämtern wird dann eine individuelle Aufstellung der für die Eintragung der Ehe notwendigen Dokumente veröffentlicht. Dies können je nach Meldebehörde verschiedene Dokumente sein. Diese Auflistung wird als "Laufzettel" bezeichnet, der die für die Eintragung der Ehe notwendigen Dokumente enthält.

Nach diesem Routing-Schein werden dann die für die Ehe erforderlichen Papiere besorg. Zum Beispiel, wenn der Ukrainer nicht in der Ukraine zur Welt kam, in anderen Staaten heiratete oder sich scheiden ließ oder Papiere aus der sogenannten ATO-Zone oder der Krim benötigt werden.

Anschliessend müssen diese Papiere, soweit vom Einwohnermeldeamt verlangt, apostillen. Laut dem Schriftstück im Justizministerium der Ukraine oder im Ministerium für auswärtige Angelegenheiten. Danach müssen alle Urkunden von einem in Deutschland vereidigten Dolmetscher bearbeitet werden. Anschliessend müssen alle Papiere beim Einwohnermeldeamt in Deutschland abgegeben werden, um die Heirat zu registrieren. Die Urkunden werden vom Einwohnermeldeamt an das OLG zur Freistellung von der Ehefähigkeitsbescheinigung weitergeleitet, da diese für Heiraten mit ausländischer Beteiligung in Deutschland obligatorisch ist.

Allerdings haben die ukrainischen Behoerden ein solches Papier nicht mehr ausgestellt. Das Zivilstandsamt bestätigt nach dieser Freistellung durch das Oberlandesgericht die erfolgte Eintragung der Ehe. Ein Visumantrag mit anschließendem Aufenthalt bei der Deutsche Auslandsvertretung in Kiew kann nun eingereicht werden. Folgende Dokumente sind erforderlich: eine Urkunde über die erfolgte Eintragung der Ehe mit Datum der Heirat, der Beleg über eine bestandene Prüfung auf dem Niveau 1 der EU-Rahmenrichtlinie -Konferenz, eine Kopie des Personalausweises des Bundesverlobten.

Pass mit Aufenthaltserlaubnis für in Deutschland lebende Ausländer zwei vollständig ausfüllte und unterzeichnete Visumantragsformulare. Pflichterklärung oder Einkommensausweis für die vergangenen 3 Lebensmonate sowie Einkommensausweis für einen in Deutschland wohnhaften Ausländer. Die Verlobten der Ukraine müssen die deutsche Auslandsvertretung in Kiew, Bohdana Chmelnitzkoho 25, an den Schaltern 7-9 besuchen und den Gesuch einreichen.

Bei einem Umzug minderjähriger Familienangehöriger nach Deutschland kann der Familiennachzug bzw. die Kinderzusammenführung auch gleich beantragt werden. Wenn alle erforderlichen Dokumente vorliegen, beträgt die Bearbeitungszeit ca. 4-8 Monate bis zur Ausstellung des Visums. Der Visumantrag wird nun von der Auslandsvertretung zur Abwicklung an die zuständigen Ausländerbehörden in Deutschland geschickt. Wenn das Ausländeramt dem Visumantrag zustimmt, informiert es die Auslandsvertretung.

Bearbeitungszeit ca. 4-8 Wochen. 4. Nach der Trauung wenden Sie sich an die zuständige Ausländerbehörde, die Ihnen dann eine Daueraufenthaltsgenehmigung ausstellen wird. Es ist aber auch vorstellbar, zunächst ohne Heiratsvisum einzutreten und nach der Hochzeit das Land wieder zu verlassen und bei der Bundesbotschaft in Kiew die Wiedervereinigung der Ehegatten zu beantragen.

Die Prozedur ist dann die gleiche wie das Visumverfahren für die Ehegattenzusammenführung, als ob die Ehe in der Ukraine stattgefunden hätte.