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Angenommene Texte - Thursday, 31. January 2008 - Action plan for energy efficiency (Aktionsplan für Energieeffizienz)

in Kenntnis der diesbezüglichen Kommissionsmitteilung mit dem Titel "Aktionsplan für Energieeffizienz: Sept. 1992 über die Kennzeichnung und einheitliche Produktinformation des Energieverbrauchs und anderer Ressourcen durch Haushaltgeräte (1), - unter Berücksichtigung der Etikettierungsrichtlinie 2002/91/EG des EPA und des RAT vom sechzehnten Dez. 2002 über die Etikettierung und Etikettierung von Haushaltsgeräten im Hinblick auf den Verbrauch von ERA und anderen Ressourcen(2), - unter Berücksichtigung der Mitteilun gderer an das EPA und den Rat vom sechzehnten Zwölftelsekunden 2002 über die Kennzeichnung von Haushaltsgeräten im Hinblick auf die Kennzeichnung von Energierückgewinnern und anderen Ressourcen(3), - unter Berufung auf in Kenntnis der Direktive 2004/8/EG des Europaparlaments und des Rats vom 12. Januar 2004 zur Unterstützung der Kraft-Wärme-Kopplung auf der Grundlage eines Nutzwärmebedarfs im Energiebinnenmarkt(3), - unter Berücksichtigung der Direktive 2005/32/EG des EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND des ARZNEIMENTS vom 12. November 2005 über die Energieeffizienz von Gebäuden(2), - unter Berücksichtigung der Direktive 2004/8/EG des Europaparlaments und des RAT vom 12. und der Direktive 2004/8/EG zur Unterstützung der KWK auf der Grundlage einer Nutzwärmeanforderung im Energiebinnenmarkt(3), - unter Berücksichtigung der Reactuary 2005/32/EG des PARLAGE und der

in Kenntnis seiner Entschließung vom 22. Juni 2005 zur Schaffung eines Rechtsrahmens für die Festlegung der Ökodesign-Anforderungen für energiebetriebene Produkte(4), - unter Berücksichtigung der RL 2006/32/EG des Europäisches Parlamentes und des Rats vom 4. Mai 2006 über Energieeffizienz und Energiedienstleistungen(5), - unter Berücksichtigung der Entscheidung 2006/1005/EG des Rats vom 6. Juni 2006 über Energieeffizienz und Energiedienstleistungen(6), - unter Berücksichtigung der Entscheidung 2006/1005/EG des Senatoriums des sensiblen Energiesektors vom 6. Juni 2006 über die Energieeffizienz verbrauchsintensiver Produkte(6), - unter Berücksichtigung der richtli -chen 2006/1005/EG des sen. 20.

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 12. Dezember 2006 zu dem Abkommen zwischen der Regierungder Vereinigten Staaten von Amerika und der Französischen Republik über die Koordination von Programmen zur Kennzeichnung von Bürogeräten mit dem Ziel der Energieeffizienz(6) und den Text dieses Abkommens(7), - unter Hinweis in Anbetracht des Vorschlags für eine Verordnungdes Europäi -schen Parla ums und des Rats über ein Gemeinschaftsprogramm zur Kennzeichnung von Bürogeräten mit dem Ziel der Energieeffizienz (KOM(2006)0576), - unter Berücksichtigung des Beschlusses Nr.

in Kenntnis seiner Entschliessung vom 17. Mai 2006 zu dem Grünbuch (11), - unter Hinweis der Entschliessung vom 17. Januar 2006 zu dem Siebten Forschungsrahmenprogramm der Russischen Föderation (2007 bis 2013)(9), - unter Hinweis der Entschliessung (EG) Nr. 761/2001 des Europaparlaments und des Bundesrates vom 18. Mai 2001 über die Beteiligung von Umweltverbänden an einem gemeinschaftlichen System für das Management und die Umweltbilanzierung (EMAS)(10), - unter Hinweis der Entschliessung vom 17. und 17. Juni mit dem Titel "Energieeffizienz oder weniger ist mehr - Grünbuch(11), - unter Berücksichtigung der folgenden Aspekte

wenn es darum geht, die Energieabhängigkeit der EU von Energieimporten zu verringern, indem die künftige Unterversorgung mit Energie angegangen wird, und wenn es darum geht, die Folgen von Energiepreisschocks zu begrenzen, C. in der Erwägung, dass in der Folgebewertung des Aktionsplans für Energieeffizienzvorhaben auf allen Entscheidungsstufen innerhalb der Kommisison ein Defizit an Durchsetzungskapazität auf allen Ebenen der Entscheidungsbefugnis festgestellt wurde und schätzungsweise 20 weitere Planstellen erforderlich wären, um den Aktionsplan in ein Erfolgsrezept umzusetzen, D. in der Erwägung, dass Energieeffektivität ein Schlüsselfaktor für die Reduzierung der Energieimportbereitschaft der EU durch Bekämpfung der zukünftigen Energieknappung und zur Eindämmung der Folgen von Energiepreisschocks ist, C. in der Erwägung, von den die Folgenbewertung des Aktionsplans

in Kenntnis der Tatsache, dass die Umsetzung der RL 2002/91/EG nur von fünf Mitgliedsstaaten ordnungsgemäß erfolgt ist, E. in Kenntnis der Tatsache, dass die RL 2006/32/EG die Mitgliedsstaaten verpflichtet, der RL bis zum Stichtag 31. Dezember 2007 einen einzelstaatlichen Aktionsplan für die Verbesserung der Energieeffizienz zu unterbreiten, und dass der RL am Stichtag des Beschlusses vom 11. Dezember 2007 nur neun einzelstaatliche Aktionspläne bei der RL vorgelegt wurden und ein nationaler Aktionsplan bei der RL am darauffolgenden Stichtag der HLK 2007 vorgelegt wurde

F. in der Erwägung, dass die Durchführung der Direktive 2004/8/EG durch die Mitgliedsstaaten zu spat und bei weitem nicht vollständig ist, G. in der Erwägung, und in der Erwägung, auf dass die EU eine der reichhaltigsten und am technologischsten entwickelten Regionen der Welt ist; in der Erwägung, dass sie seit 1990 ihre wirtschaftliche Produktion um nahezu 40 % und ihr durchschnittliches Pro-Kopf-Einkommen in einer Größenordnung von einem Drittel erhöht hat und dass die Energienachfrage und die Stromerzeugungsressourcen im selben Zeitabschnitt nur um 11 % angestiegen sind, H. in der Erwägung, dass die EU in Bezug auf Energieeffizienz und Energieeffizienz eine der fortschrittlichsten Regionen der Welt ist und dass die EU eine der weltweit führenden Regionen ist

in der Erwägung, dass die Informations- und Kommunikationstechnologien, wenn sie die entsprechenden strategischen Weichenstellungen vornehmen, zu zusätzlichen Produktivitätssteigerungen über das von der Kommission festgelegte 20 %-Ziel hinaus führen können, und dass daher bei bestimmten Techniken, wie intelligenten Netztechnologien, intelligenten Managementsystemen und Ad-hoc-Computertechnologien, konkrete politische Handlungsempfehlungen abgegeben werden sollten, I. a).

begrüsst den oben erwähnten Energieeffizienzaktionsplan 2006 und unterstützt sein Ziel und seinen Umfang; ist der Ansicht, dass das Ziel einer Steigerung der Energieeffizienz um mehr als 20 % bis 2020 neben den durch unabhängige Struktur- oder Preiseffekte bedingten Verbesserungspotenzialen in technischer und wirtschaftlicher Hinsicht vollständig zu verwirklichen ist, und ersucht die Kommission und die Mitgliedstaaten, die Verwirklichung dieses Zieles und der mit dem Klimaschutz verbundenen Ziele sicherzustellen; in diesem Zusammenhang ist es wichtig; und zwar in den Bereichen

nimmt mit großer Sorge zur Kenntnis, dass die Durchführung der bestehenden Vorschriften über die Gesamtenergieeffizienz durch die Mitgliedsstaaten unzureichend und verspätet ist; hebt hervor, dass die Energieeffizienzpolitik auf allen Beschlussfassungsebenen durchgeführt werden muss; Viertens. beklagt, dass die Durchführung der RL 2004/8/EG durch die Mitgliedsstaaten unzureichend und weit hinter dem Plan zurückliegt; 65. beklagt, dass die Kommmission nicht die Zahl der offiziellen Stellen geschaffen hat, die für eine vollständige und rasche Durchführung des Aktionsplans und der zugrundeliegenden Vorschriften zur Verbesserung der Energieeffizienz notwendig ist; 17.

ist bedauerlich, dass von den 21 Aktionen der Europäischen Union, die im Rahmen des Aktionsplans für 2007 geplant sind, bis zum Jahr 2007 nur drei vollständig umgesetzt wurden, von denen 16 nach Angaben der Europäischen Union bis zum Jahr 2007 auf einem guten Weg sind; bedauert die erhebliche Verzögerung bei der Festlegung von Mindeststandards für die Energieeffizienz in prioritären Erzeugnisgruppen; in diesem Zusammenhang ist zu erwähnen, dass es bis zum Jahr 2007 nur drei waren. in dieser Hinsicht; und zwar 16 dieser 21 Aktionen; und zwar insbesondere die folgenden. zu nennen: I.

bedauert, dass die Behörden vieler Mitgliedsstaaten der uneingeschränkten und raschen Durchführung und Befolgung der Energieeffizienzrechtsvorschriften durch viele Mitgliedsstaaten keine Priorität eingeräumt haben, obwohl viel über die Bekämpfung der Klimaänderung und die Reduzierung der Energieimporte der EU gesprochen wird; 9. ersucht die Kommission, den Vorbereitungsprozess für das künftige Kooperationsabkommen mit dem Europarat (CEER) zu verkürzen, in dem die gemeinsamen Orientierungslinien und ein gemeinsam verbindlicher Verhaltenskodex zur Steigerung der Effizienz des Endenergieverbrauchs in allen Wirtschaftszweigen niedergelegt werden; in diesem Zusammenhang ist zu sagen; und zwar: die Zeit, in der die Energieversorgung und die Endenergieversorgung der Mitgliedsstaaten gewährleistet sind. in diesem Zusammenhang ist; und in diesem Zusammenhang ist es notwendig. in diesem Zusammenhang auch wichtig. der

fordert die Europäische Union und die Einzelstaaten auf, die Kapazitätsengpässe und andere Hemmnisse, die bisher zu einer unzureichenden Anwendung der Energieeffizienzrechtsvorschriften geführt haben, zu beschleunigen und ehrlich zu bewerten und darzulegen, wie diese Engpässe und Hemmnisse behoben werden können; weist vor allem auf den häufigen Mangel an einfachen, leicht verfügbaren Informationen und organisatorischen Hilfen zur Verbesserung der Energieeffizienz im Bedarfsfall hin, die zu einem plötzlichen Auftreten (z.B. bei Ausfall von Haushaltsgeräten oder anderen Geräten) oder bei Einzelfallgeschächten (z.B. bei einem Stromausfall) führen können; und

unterstreicht, dass die Informations- und Kommunikationstechnologien im Allgemeinen und die Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) als wesentliches Element der Energieeinsparung in einigen Bereichen wie dem Verkehrswesen, dem Bauwesen, dem Energiesektor und der Wirtschaft gefördert werden sollten; begrüßt diesbezüglich die Untersuchung der Kommissare, in der die potenziellen Beitragsmöglichkeiten mehrerer IKT-basierter Leittechnologien zur Steigerung der Energieeffizienz der EU-Wirtschaft und zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen bis 2020 geprüft werden; ermutigt die Kommu -nikation, in die Thematik dieser Untersuchung die intelligenten Steuerungssysteme im Allgemeinen und die Smart-grid- und Embedded-Systemtechnologien im Speziellen einzubinden; sowie die intelligenten Steuerungssysteme im Speziellen; ist zu ermutigen; 13.

befürwortet die Herangehensweise, Mindestenergieeffizienznormen anzunehmen, und fordert die Europäische Union auf, diese bis 2008 für Klimatisierungssysteme und alle Typen von Set-Top-Boxen im Fernsehen zu definieren und anzuwenden; ersucht darum, dies im Zusammenhang mit einer energischen Überprüfung der Kennzeichnungsanforderungen zu tun, und weist darauf hin, dass das CE-Kennzeichen die Einhaltung von Mindestenergieeffizienznormen fördern kann; appelliert an die Mitgliedschaftsstaaten, mehr Mittel für die Marktaufsicht einzusetzen; 13.

ist erfreut über die Aufnahme der Beleuchtung von Haushalten in die Rangliste der prioritären Warengruppen und betont, wie wichtig es ist, dass die Europäische Union den geplanten Zeitrahmen für den Rückzug der am wenigsten effizienten Glühlampen aus dem Verkehr zieht, wie es in den Schlussfolgerungen der Tagung des Europäischen Rats vom März 2007 vorgesehen ist; 15. weist auf die derzeitigen Entwicklungen in der Technologie der lichtemittierenden Dioden hin; ersucht die Kommission, Mittel und Wege zu prüfen, wie die Forschung im Bereich der lichtemittierenden Diodenlampen und die Ausdehnung ihrer Verwendung vorangetrieben werden können; ersucht die Kommission, Fristen für die Marktrücknahme aller energiebetriebenen Ausrüstungsgegenstände, Installationen und anderer energieeffizienter Erzeugnisse mit der ungünstigsten Gesamtenergieeffizienz, wie etwa der Außenbeheizung, zu erstellen; und ferner die folgenden Punkte zu berücksichtigen; und zwar um sicherzustellen

unterstützt die Betonung auf der Reduzierung von Standby-Verlusten und auf dem zunehmenden Einsatz von Erzeugnissen und Techniken, die sicherstellen, dass energieverbrauchende Erzeugnisse und Ausrüstungen nur dann Strom verbrauchen, wenn er wirklich gebraucht wird; ersucht die Kommission, die 1-Watt-Bereitschaftseffizienzanforderung zu unterbreiten und eine Bewertung der potenziellen Energieeinsparungen vorlegen zu können, indem der Standby-Verbrauch minimiert und unnötiger Konsum, insbesondere der "passive Standby-Verbrauch", vermieden wird; 17.

ist erfreut über den Abschluss des neuen Energy-Star-Abkommens mit den USA, das einheitliche Energieeffizienzstandards für Büromaschinen festlegt, und insbesondere über die Einbeziehung einer bindenden Bestimmung über das öffentliche Beschaffungswesen in die Ausführungsverordnung; ersucht die Kommission, die Verhandlungen über die Ausweitung der Energy-Star-Kooperation zwischen der EU und den USA auf andere Erzeugnisse im Einklang mit der auf dem Gipfel EU-USA vom 29. Mai 2007 gemachten Zusage fortzusetzen; 16.

befürwortet den Richtlinienvorschlag, bis 2010 Mindeststandards für die Gesamtenergieeffizienz aller anderen wichtigen Energie verbrauchenden Ausrüstungen festzulegen; fordert die Kommmission auf, mit der ungünstigsten Energie-Effizienz für die auf dem Markt befindlichen Erzeugnisse zu beginnen; zwanzig unterstützend wirkt sie bei ihren Anstrengungen, Normen für die Umweltkennzeichnung von Heiz- und Kühltechnologien, namentlich bei der Primärenergienutzung, festzulegen, um zu gewährleisten, dass die Verbraucher zuverlässige und umweltverträgliche Herkunftsnachweise für die wirksamsten und umweltschonendschsten auf dem Weltmarkt verfügbaren Heizkraftwerke und -kühlsysteme für Wohngebäude erhalten.

verlangt eine strikte Umsetzung der 2006 festgelegten Vorschriften für die Installation von intelligenten Zählern, um das Verbraucherbewusstsein für den Energieverbrauch zu schärfen, den Stromversorgern zu helfen, die Stromnachfrage effektiver zu steuern, und zur Erhöhung der statistischen Materialanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz beizutragen; 21. verlangt die Entwicklung von Standardregeln für die Verteilung von intelligenten Wärmemessgeräten für Zentralheizungsanlagen und Fernwärmenetze, um die Endverbraucher zu einem verantwortungsbewussteren Handeln anzuregen ("der eigentliche Energieverbrauch wird bezahlt") und die Festpreisregelungen mit gegenteiliger Wirkung zu beseitigen; 24.

vertritt die Ansicht, dass die industriellen Techniken zur Herstellung von Erzeugnissen durch eine geringe Energieverbrauchsintensität gekennzeichnet sein sollten; verweist darauf, dass bei der Gewichtsreduzierung von Kraftfahrzeugen und anderen Verkehrsmitteln ein beträchtliches Energieeinsparungspotenzial besteht; fordert die nachdrückliche Forderung der Kommissare auf, die Verstoßverfahren gegen diejenigen Mitglied- staaten zu beschleunigen, die die nach ihrer Vorgabe die Richtlinien 2002/91/EG nicht oder nur unvollständig umgesetzt haben; und zwar in folgenden Fällen: a) die EU.

weist angesichts der Langlebigkeit von Gebäuden darauf hin, dass es von besonderer Bedeutung ist, dass neue Gebäude nach höchstmöglichen Energieeffizienzstandards errichtet und alte Gebäude an moderne Standards angepaßt werden; ist der Ansicht, dass der Abbruch energieeffizienter Gebäude, begleitet vom Bau energieeffizienter Gebäude, manchmal als Ersatz für Renovierungen ermutigt werden könnte; 29. ersucht die Kommission, die Verabschiedung der Verabschiedung der Richtlinie 2002/91/EG so zu ändern, dergestalt, dass sie ab 2009 für alle Gebäude ohne Rücksicht auf die Gebäudedimensionen, die eine Erwärmung oder eine Abkühlung erfordern, anwendbar ist; 29.

appelliert an die Europäische Union, bei der Bewertung des Wirkungsgrades von Kesseln die Tatsache zu beachten, dass Mikro-KWK-Kessel bei weitem der effizienteste sind, und entsprechende Mindestwirkungsgrade für Kessel festzusetzen; ist erfreut über den Kommissionsvorschlag, Mindestwirkungsgrade für neue und renovierte Gebäude sowie für Teile von Gebäuden wie Fenster und Fensterscheiben festzusetzen; 27.

ruft die Europäische Union auf, als bindende Vorschrift die Errichtung aller neuen zu beheizenden und/oder zu kühlenden Gebäuden ab 2011 nach Passivhausnormen oder vergleichbaren Standards für Nicht-Wohngebäude sowie eine Vorschrift zur Verwendung passiver Heiz- und Kühllösungen ab 2008 vorschlägt; 34. appelliert an die Kommissare, die schrittweise Einrichtung von Fernwärme- und Fernkältenetzen für alle Wohngebäude in Erwägung zu ziehen, um die Nutzung von fossilen Brennstoffen zum Heizen und Kühlen durch Nutzung der sich aus der Umwandlung von Energie ergebenden Einbußen zu verringern; 32. ersucht die Komission, bei der Erwägung von fiskalischen und anderen Anreizen zur Steigerung der Energieeffizienz bauliche Vorkehrungen für ein passives Heizen und Kühlen, wie beispielsweise Wärmestrukturen mit vorteilhaften Wärmedurchgangseigenschaften, zu treffen; 32.

ruft die Europäische Gemeinschaft und die Mitgliedsstaaten auf, die Fernkälte mit Hilfe erneuerbarer Energieträger als wirksame Option zur Befriedigung der steigenden Nachfrage nach Raumkälte zu unterstützen; 31. ersucht die Europäische Gemeinschaft, eine für EU-Bürger zugängliche Transparenzdatenbank zu entwickeln, die Informationen über nationale, regionale auf lokaler und lokaler Ebene durchgeführte Energieeffizienzmassnahmen in Wohngebäuden, vor allem Finanzma ûnahmen, enthält, um bewährte Vorgehensweisen in der EU auszutauschen und die Öffentlichkeit zu informieren und zu informieren; 37.

ruft die Mitgliedsstaaten auf, in ihren einzelstaatlichen Energieeffizienzaktionsplänen die Entwicklung der Kraft-Wärme-Kopplung hocheffizient vorzubereiten und sich auf eine integrierte Planungs- und Förderungspolitik für die Strom-, Wärme- und Kältemittelversorgung hinzubewegen, und appelliert an die Kommissare, die keine derartigen Bestandteile beinhalten; ersucht die Mitgliedsstaaten generell, in ihren einzelstaatlichen Energieeffizienzaktionsplänen in der Regel vor allem die Fördermaßnahme zur Nutzung von Klein- und Mikro-KWK-Anlagen und zur Beseitigung der damit zusammenhängenden Verwaltungshürden zu begünstigen; 34.

erinnert daran, dass Verkehr und Vertrieb zu den Gründen für Energieverluste und Versorgungsunterbrechungen zählen, und unterstreicht die Bedeutung der Mikroerzeugung und der dezentralen und diversifizierten Stromerzeugung für die Schaffung von Versorgungssicherheit und die Verringerung von Verlusten; ist der Ansicht, dass Anreize geschaffen werden sollten, um die Infrastruktur zu verbessern, um Übertragungs- und Verteilungsverluste zu verringern; 36.

appelliert an die Europäische Union, dem Wärmemarkt mehr Beachtung zu schenken, da die Wärmeversorgung den größten Teil des Energieverbrauchs ausmacht, und mehr Gewicht auf Maßnahmen (Stadtplanung, grafische Darstellungen von Wärmeverlusten, Investitionsanreize ) zu legen, die es gestatten, Überschusswärme aus erneuerbaren Energieträgern durch die Entwicklung von Fernwärme- und Kühlsystemen zu gewinnen; 31. ersucht die Europäische Union, die Durchführung der von 2004/8/EG aufmerksam zu beaufsichtigen und zu bewerten, ob Absatzförderungsprogramme in der Lage sind, das bei der KWK entstehende einzelstaatliche Potential für Hocheffizienzsysteme zu nützen; 38.

verweist die Aufmerksamkeit der Kommissare auf die Notwendigkeit, örtliche Kältenetze als wirksame Ersatz und Reaktion auf die wachsenden Ansprüche an bequeme Kältesysteme einzuführen und die daraus resultierenden CO²-Emissionen zu reduzieren; 39. ruft die Kommissare auf, den Umfang der vorhandenen finanziellen Anreize um Maßnahmen zur Einspeisung erneuerbarer Energien in bestehende fossile Energienetze zu erweitern; verweist darauf, dass die Modernisierung vorhandener Netzwerke die Energieeffizienz der Erzeugung erneuerbarer Energien in kürzerer Zeit und zu niedrigeren Preisen deutlich verbessern würde, während gleichzeitig die Versorgungssicherheit durch so frühzeitige Verbesserungen erhöht würde; 43.

ruft die Europäische Union auf, Mindestvorschriften für die Gesamtenergieeffizienz für alle Verkehrsträger, einschließlich des ÖPNV, aufzustellen; unterstreicht die Notwendigkeit einer energieeffizienten Transportpolitik, die dem ÖPNV, dem Radfahren und dem Gehen in Stadtgebieten Priorität beimisst; begrüßt mit Genugtuung das Grünbuch zum Stadtverkehr und ersucht die Europäische Union, eine auf den Stadtverkehr ausgerichtete Initiativmaßnahme zu ergreifen und den Klimawandel, die Energieeinsparung und die öffentliche Gesundheit einbeziehen; in einer zukunftsweisenden Stadtmobilitätspolitik berücksichtigt zu werden;

ermutigt die Städte der EU, die Möglichkeit zu prüfen, die CO2-Emissionen von Personenkraftwagen und Pkw-Verkehr zu verringern, z.B. durch Maut für überfüllte Gebiete; erinnert daran, dass die obligatorischen jährlichen Emissionswerte für alle neuen Personenkraftwagen der EU helfen können, ihre obligatorischen CO2-Ziele zu verwirklichen; 41. fordert, dass die Direktive 1999/94/EG des Europäi -schen Parlamentes und des Ministerrates vom dreizehn Juni 1999/1999/94/EG zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die CO 2-Emissionen aufgehoben wird zu ermöglichen, damit Kraftfahrzeuge mit einem klaren Mehrstufenkennzeichnungssystem, wie es für die Etikettierung von Haushaltsgeräten gilt (derzeit mit der 7-stufigen Staffel von A bis G), versehen werden können; es wird empfohlen, dass zumindest 20 v. H. der für die Bewerbung und das Inverkehrbringen neuer Kraftfahrzeuge genutzten Bereiche Angaben über Krafstoffeffizienz und Emissionen umfassen; 42.

ist auch bedauerlich, dass der Richtlinienvorschlag über die Besteuerung von Kraftfahrzeugen, dessen Zweck es ist, die CO2-Emissionen im Einklang mit den von der EU im Rahmen des Kyoto-Protokolls eingegangenen Verpflichtungen zu verringern, vom Ministerrat immer noch nicht gebilligt wurde, und ruft zu seiner schnellen Verabschiedung und Durchführung auf; 44. ruft die Kommissare auf, eine Gesamtstrategie auszuarbeiten, um die Leistungsfähigkeit des ÖPNV in der Stadt und im Stadtgebiet erheblich zu verbessern, und von den Akteuren des Stadt- und Stadtverkehrssystems zu verlangen, dass sie Untersuchungen und Machbarkeitsstudien mit Schwerpunkt auf Systemeffizienz und -dienste durchführen, die die Einführung von Quersubventionierungssystemen zur Entwicklung von Transportsystemen auf strengere Normen für die Effizienz und die Kohärenz abstimmen müssen; 44.

ruft die nachdrückliche Forderung der Europäischen Union an die Adresse der Europäischen Union, den Beitrag der Mittel aus den Fonds für die strukturpolitischen Maßnahmen und den Fonds für den Zusammenhalt zu steigern, um die Gesamtenergieeffizienz der bestehenden Wohngebäude von 3 auf mindestens 5 % zu verbessern, und von den Mitglied-staaten zu fordern, diese Möglichkeit in vollem Umfang wahrzunehmen; 46. Bedauert die Kompliziertheit eines großen Teils der EU-Finanzierung für die Verbesserung der Energieeffizienz, die trotz der Existenz der gemeinsamen europäischen Mittel für Kleinst- und Mittelunternehmen (Jeremie) besteht; weist darauf hin, dass das Fehlen einfacher und leicht zugänglicher Finanzierungsquellen eine große Barriere für kleine und insbesondere kleinstbäuerliche Betriebe darstellt, die nicht über die notwendige Kapazität verfügen, um Zugang zu komplexen Programmen zu erhalten; 48.

dringt bei der Europäischen Union auf eine großzügige Prüfung der Anträge auf Mittel für die Forschung im Zusammenhang mit der Steigerung der Energieeffizienz; ersucht die Europäische Union und die Mitgliedstaten, dafür zu sorgen, dass der Steigerung der Effizienz bei den laufenden Anstrengungen zur vollen Nutzung der Forschungs- und Technologierohmprogramme der Europäischen Union große Bedeutung beigemessen wird; 49. ersucht sie, Mikrounternehmen wie private Haushalte zu betrachten und ihnen ganz unkomplizierte Finanzierungsquellen zur Steigerung der Energieeffizienz vorzusehen, wie beispielsweise 45. ersucht die Kommission, Vorschriften über die Gewährung staatlicher Beihilfen zu fördern, die für Energieeffizienzmassnahmen verhältnismässig vorteilhaft sind (z.B. Umweltinnovationen und Produktivitätssteigerungen); ist der Ansicht, dass diese Vorschriften leicht, konkret zu handhaben und durchschaubar sein sollten und Hindernisse für die wirksame Umsetzung von Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz aus dem Weg räumen sollten; 51.

ruft die Kommissare auf, dringend spezifische Aktionen zur Erreichung einer höheren Energieeffizienz in den Gebieten in äußerster Randlage vorschlagen, die in einem angemessenen Verhältnis zu den spezifischen Eigenschaften dieser Gebiete stehen müssen, die mit den Auswirkungen ihrer dauerhaften Nachteile verbunden sind; betont den Mitwirkung der lokalen und regionalen Energieregulierungsbehörden an der wirksamen Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen; ersucht um die Mitwirkung aller Stellen (auf europäischer, einzelstaatlicher und örtlicher Ebene) an der Entwicklung und Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen; 53.

appelliert an den Ministerrat, sich darauf zu einigen, dass die Mitglied-staaten einen reduzierten MwSt-Satz auf Arbeitskräfte, Werkstoffe und Komponenten zur Verbesserung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden anwen-den können; ersucht den Ministerrat, dafür zu sorgen, die Zielsetzung der Verbesserung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden kohärent im gesamten Steuer- system zu berücksichtigen; 54. und zwar durch die Anwendung eines reduzierten MwSt-Satzes.

ruft die Mitgliedstaten auf, die Möglichkeiten der Anwendung eines reduzierten Mehrwertsteuersatzes auf Arbeiten zur Erneuerung und Instandsetzung von privaten Wohngebäuden zur Steigerung der Energieeffizienz in vollem Umfang zu nutzen; begrüßt den Beschluss der Kommisison, die Vorteile von Steuervergünstigungen für den Kauf der energieeffizientesten Haushaltsgeräte durch Verbraucher und für die Herstellung und Vermarktung dieser Haushaltsgeräte durch diese zu untersuchen; 55.

erinnert daran, dass die Steuern in die Verantwortung der einzelnen Staaten fallen; verweist darauf, dass die von den einzelnen Staaten ausgewählten Steuermaßnahmen ein Bestandteil aller einzelstaatlichen Energieeffizienzaktionspläne sein können; unterstützt die Internationalisierung der Umweltkosten; 54. ruft alle Mitgliedsstaaten auf, zielgerichtete Fördermaßnahmen zu ergreifen, die Privathaushalte, Mikrounternehmen und private Vermieter ermutigen, Energieeffizienzmassnahmen zu ergreifen und energieeffiziente Produkte zu kaufen; 57. ist der Ansicht, dass unter gewissen Voraussetzungen f iskalische Steueranreize für den Abbruch von energieineffizienten Geb uden zur Verfügung stehen können, wenn sie mit dem Bau neuer energieeffizienter Gebäude einhergehen; 59.

teilt die Auffassung, dass den Programmen zur Aus- und Weiterbildung im Hinblick auf die Verbesserung der Energieeffizienz vor allem für kleine und mittlere Betriebe eine Schlüsselrolle zukommt; betont, dass die Energiebildung sehr früh einsetzen sollte, indem sie die Energiebildung in die Schulcurricula der ganzen Europäischen Union einbezieht; ist der Auffassung, dass die Energiebildung sehr früh einsetzen sollte;

weist darauf hin, dass die Weitergabe von innovativen Verfahren in den Bereichen Bauwesen und Energiewirtschaft einen großen Pool von ausreichend geschulten Arbeitskräften erfordert; ist beunruhigt darüber, dass die Mitglied-staaten noch keine angemessenen Schulungsmaßnahmen zu energieeffizienten Fähigkeiten eingereicht haben; verlangt, dass die Personalressourcen als ein wesentlicher Bestandteil der einzelstaatlichen Energieeffizienzaktionspläne betrachtet werden; 61.

fordert die nationalen und kommunalen Gebietskörperschaften auf, eng mit den nationalen Energiedienstleistungen zusammenzuarbeiten, um die Schulungsmöglichkeiten für Energiefachkräfte und Fachkräfte, die in nachgelagerten Bereichen tätig sind, zu verbessern; unterstreicht die Bedeutung besser koordinierter Netze örtlicher Beteiligter, um bewährte Praktiken zur Verbesserung der Energieeffizienz in weniger entwickelte Gebiete zu tragen; 61.

unterstreicht den möglichen Nutzen öffentlicher Verträge und Dienste wie Energieaudits für die Verringerung der Abfallmenge und die bessere Erschließung des Energiepotenzials einzelner Gebäude; appelliert an die Mitgliedsstaaten und ihre Regional-, Kommunal- und anderen Gebietskörperschaften, nicht nur im Verwaltungsgebäudebereich, sondern auch in anderen Gemeinschaftsgebäuden wie z. B. Schule, Universität und Krankenhaus sowie in den Berei -chen Wasser, Energie, Verkehr und Postdienste mit gutem Vorbildcharakter vorzugehen; 62.

teilt die Auffassung, dass die Energie-Effizienz zu Hause ihren Anfang nimmt; appelliert an die Europäische Union, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und ihre eigenen Dienststellen, die Führung zu übernehmen, indem sie im Rahmen einer Gesamtüberprüfung des Energiebedarfs der Organe, die Arbeits- und Reisevorkehrungen, Anreize und Orte, Ausrüstung und Auftragsvergabe umfasst, die Einhaltung beispielhafter Energieeffizienzstandards vorschreiben; 65.

ruft die Europäische Union und die Mitgliedstaten auf, jährlich einen Europäischer Tag der Energie-Effizienz zu organisieren; erinnert daran, dass der High-Tech-Sektor ein wesentliches Instrument sein kann, um das Bewusstsein der Bürger zu schärfen und ihre Einsatzbereitschaft für einen Beitrag zur Energie-Effizienz zu erhöhen, indem er energieeffiziente und qualitativ bessere Erzeugnisse anbietet; 66.

hält Energieserviceverträge zwischen Energielieferanten und Energieverbrauchern für ein wirksames Mittel zur Steigerung der Leistungsfähigkeit von Heiz- und Kühlsystemen; ersucht die Kommission, die administrativen und rechtlichen Hindernisse für den Abschluss solcher Verträge zu beseitigen; 67. weist darauf hin, wie wichtig der Informationsaustausch und die Verbreitung vorbildlicher Praktiken im Zusammenhang mit der Gesamtenergieeffizienz in den Städten ist; ist der Ansicht, dass das vorhandene Eurocities-Forum ein wirksames Mittel zu diesem Zweck sein kann; 66. fordert die Kommission und die anderen EU-Organe auf, mit den Großstädten in der Europäischen Union zusammenzuarbeiten, indem sie Haushaltsmittel für die Bildung von Partnerschaften und den Austausch bewährter Verfahren zwischen den Großstädten fördern; 69.

unterstützt die Absicht der Kommissare, die Grundlage für die grenzüberschreitende Kooperation bei der Verbesserung der Energieeffizienz aufzustellen; ruft die Mitgliedsstaaten und die Kommissare auf, die grenzüberschreitende Kooperation bei der Verbesserung der Energieeffizienz zu intensivieren, um sicherzustellen, dass neue Regeln und Standards nicht zu einer Fragmentierung des Weltmarktes führen; verlangt, dass diese zwei- und mehrseitigen Abkommen nicht nur eine auf Mindesteffizienzstandards, sondern auch auf die gemeinsamen Technologieverbreitung im Energieeffizienzbereich ausgerichtet sind; erinnert an die nachdrückliche Notwendigkeit der Technologieverbreitung, die einen Gemeinwohlansatz für Rechte des geistigen Eigentums voraussetzt; 71.

erkennt die technischen Aktivitäten im Zusammenhang mit gemeinsamen Energieeffizienzstandards an, insbesondere in Verbindung mit China; ist beunruhigt darüber, dass diese Aktivitäten durch die mangelnde Koordination zwischen den Mitgliedsstaaten abgeschwächt werden, was in Drittländern zu Unklarheiten führt; fordert einen integrierten Ansatz für Standards; 72.

weist auf die weit verbreitete Sorge hin, dass Russland nicht in der Lage sein wird, seinen heimischen und vertraglichen Gasbedarf zu gedeckt, und fordert die Europäische Union auf, im Sinne der Energiesicherheit mehr Mittel für den Dialog zwischen der Europäischen Union und Russland über Energieeffizienz bereitzustellen, und zwar unter besonderer Berücksichtigung der Verbesserungen der Fernheiznetze Russlands und der Verwendung von Erdgas, das gegenwärtig an Ölförderanlagen abgefeuert wird; 73.

begrüsst die diesbezügliche Empfehlung des Rats für eine energiepolitische Zusammenarbeit zwischen Afrika und der EU und fordert, dass energieeffizientem und nachhaltigem Wirtschaftswachstum in Afrika in dieser Zusammenarbeit Priorität eingeräumt wird; 34. beauftragte seinen Vorsitzenden, diese Entschliessung dem WBGU, der Verabschiedung durch den WBGU und der Verabschiedung der Resolution zuleiten. 1 )1 Amtsblatt L 297 vom 13.10.1992, S. 16 in der Fassung der Richtlinie (EG) Nr. 1882/2003 des Europäisches Parlamentes und des Rats (ABl. L 284 vom 31.10.2003, S. 1).